Passfoto für Aufenthaltstitel und Aufenthaltserlaubnis
Biometrisches Foto für Aufenthaltstitel, Niederlassungserlaubnis und Blaue Karte EU — online erstellt, direkt bei der Ausländerbehörde einreichbar.
ICAO-Anforderungen für das Aufenthaltstitel-Foto
Quelle: Ausländerbehörde / ICAO 9303 — Stand 2026
Arten von Aufenthaltstiteln in Deutschland
Angaben nach AufenthG / FreizügG/EU — Stand 2026
§24 AufenthG — Temporärer Schutz (Ukraine)
Für Personen, die nach §24 AufenthG (Temporärer Schutz, u.a. für Geflüchtete aus der Ukraine) in Deutschland aufenthaltsberechtigt sind, gelten dieselben Fotovorschriften: ICAO 35×45 mm, weißer Hintergrund, max. 6 Monate alt. Kein BSI PointID erforderlich — Online-Foto direkt bei der Ausländerbehörde einreichbar.
In 3 Schritten zum Aufenthaltstitel-Foto
- 1
Foto hochladen
Selfie oder bestehendes Foto hochladen — heller Hintergrund genügt. Kein Fotostudio erforderlich.
- 2
KI verarbeitet automatisch
ID Wizard entfernt den Hintergrund, zentriert das Gesicht, prüft ICAO-Konformität und liefert ein exaktes 35×45-mm-Bild bei 300 DPI.
- 3
Herunterladen und bei der Ausländerbehörde einreichen
Druckfertiges JPEG herunterladen, ausdrucken oder digital einreichen. Das Foto erfüllt alle Anforderungen der Ausländerbehörde.
Häufige Fragen zum Aufenthaltstitel-Foto
Die erforderlichen Dokumente hängen von der Art des Aufenthaltstitels ab. Grundsätzlich benötigen Sie: gültiger Reisepass, biometrisches Passfoto (ICAO 35×45 mm), ausgefülltes Antragsformular, Nachweis über Wohnsitz (Meldebescheinigung), Einkommensnachweise (bei Aufenthaltserlaubnis). Je nach Aufenthaltstitel können weitere Dokumente erforderlich sein.
Biometrisches Foto für Ihren Aufenthaltstitel
ICAO-konform, kein BSI PointID erforderlich — direkt einreichbar bei der Ausländerbehörde.
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