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Biometrisches Foto für Aufenthaltstitel, Niederlassungserlaubnis und Blaue Karte EU — online erstellt, direkt bei der Ausländerbehörde einreichbar.
Quelle: Ausländerbehörde / ICAO 9303 — Stand 2026
Angaben nach AufenthG / FreizügG/EU — Stand 2026
§24 AufenthG — Temporärer Schutz (Ukraine)
Für Personen, die nach §24 AufenthG (Temporärer Schutz, u.a. für Geflüchtete aus der Ukraine) in Deutschland aufenthaltsberechtigt sind, gelten dieselben Fotovorschriften: ICAO 35×45 mm, weißer Hintergrund, max. 6 Monate alt. Kein BSI PointID erforderlich — Online-Foto direkt bei der Ausländerbehörde einreichbar.
Foto hochladen
Selfie oder bestehendes Foto hochladen — heller Hintergrund genügt. Kein Fotostudio erforderlich.
KI verarbeitet automatisch
ID Wizard entfernt den Hintergrund, zentriert das Gesicht, prüft ICAO-Konformität und liefert ein exaktes 35×45-mm-Bild bei 300 DPI.
Herunterladen und bei der Ausländerbehörde einreichen
Druckfertiges JPEG herunterladen, ausdrucken oder digital einreichen. Das Foto erfüllt alle Anforderungen der Ausländerbehörde.
Die erforderlichen Dokumente hängen von der Art des Aufenthaltstitels ab. Grundsätzlich benötigen Sie: gültiger Reisepass, biometrisches Passfoto (ICAO 35×45 mm), ausgefülltes Antragsformular, Nachweis über Wohnsitz (Meldebescheinigung), Einkommensnachweise (bei Aufenthaltserlaubnis). Je nach Aufenthaltstitel können weitere Dokumente erforderlich sein.
ICAO-konform, kein BSI PointID erforderlich — direkt einreichbar bei der Ausländerbehörde.
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