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28. Mai 2026 · Tipps & Anforderungen · Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
Augen im Passfoto – Regeln für offene Augen, Brillen und Augenschmuck 2026
Die Augen sind das wichtigste biometrische Merkmal im Passfoto. Die ICAO stellt klare Anforderungen: Augen müssen vollständig geöffnet, klar erkennbar und brillenfrei sein. Was genau erlaubt ist, was verboten ist und was bei Sonderfällen gilt – alles im Überblick.
Augen offen, frontal, ohne Reflexe – automatisch geprüft
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Die ICAO-Regel: Augen im Passfoto
Der internationale Standard ICAO 9303 legt fest, wie Augen auf einem biometrischen Passfoto aussehen müssen:
Beide Augen müssen vollständig geöffnet sein und direkt in die Kamera schauen.
Das ist keine Formalie – Gesichtserkennungssysteme an Grenzkontrollen und in biometrischen Datenbanken analysieren vor allem die Augenpartie: Augenabstand, Irisstruktur und die Position der Augen im Gesicht. Halb geschlossene, blinzelnde oder durch Brillen verdeckte Augen machen eine zuverlässige Erkennung unmöglich.
Kein Blinzeln, kein Zusammenkneifen
Das Foto wird abgelehnt, wenn:
- Ein Auge teilweise geschlossen ist – auch bei unbeabsichtigtem Blinzeln
- Die Augen zusammengekniffen sind – z. B. durch starkes Gegenlicht
- Der Blick leicht zur Seite geht – beide Augen müssen die Kamera direkt anschauen
- Die Augen durch Haare, Pony oder Kopfbedeckung verdeckt sind
Tipp: Nimm mehrere Fotos auf und wähle das beste aus. Bei natürlichem Licht von der Seite (Fenster) lassen sich die Augen am besten offen und entspannt halten.
Keine Brille – auch nicht mit klaren Gläsern
Brillen sind im Passfoto generell verboten. Diese Regelung gilt seit dem ICAO-Update und wird in Deutschland, der Schweiz und Österreich konsequent durchgesetzt. Verboten sind:
- Alltagsbrille (Korrektionsgläser)
- Sonnenbrille
- Lesebrille
- Gleitsichtbrille
- Blaulichtfilterbrille
- Brillengestell ohne Gläser
- Sportbrillen und Schutzbrillen
Der Grund: Brillengläser erzeugen Reflexionen und Schatten, die biometrische Systeme stören. Antireflexbeschichtung oder Photochromie ändern daran nichts. Auch medizinisch notwendige Brillen sind keine Ausnahme – das Foto muss ohne Brille aufgenommen werden.
Wenn du eine Brille trägst, nimmst du sie für das Foto einfach ab. Das ist unpraktisch, aber für alle Brillenträger gleich geregelt.
Kontaktlinsen: transparente ja, farbige nein
Transparente Kontaktlinsen sind erlaubt, sofern die Augen natürlich und klar aussehen.
Farbige oder motivbedruckte Kontaktlinsen, die die Iris verdecken oder verändern, sind nicht erlaubt. Sie würden die biometrische Erkennung verfälschen, weil die Irisfarbe und -struktur zur Identifikation genutzt werden.
Auch farbige Linsen, die nur leicht tönen (z. B. hellblau über einer braunen Iris), können zur Ablehnung führen – im Zweifel immer transparente Standardlinsen verwenden.
Rote Augen durch Blitzlicht vermeiden
Rote Augen entstehen, wenn das Blitzlicht direkt in die Pupille trifft. Auf einem Passfoto sind rote Augen ein Fehler und können zur Ablehnung führen, weil die Augenpartie verändert wirkt.
So vermeidest du rote Augen:
- Tageslicht nutzen statt Blitz
- Rote-Augen-Funktion der Kamera oder des Smartphones aktivieren
- Etwas seitlich stehen statt direkt vor dem Blitz
- Nachbearbeitung mit ID Wizard – rote Augen werden automatisch erkannt und ausgeglichen, ohne die biometrische Qualität zu verändern
Was gilt bei hängendem Augenlid (Ptosis)?
Eine Ptosis (herabhängendes Oberlid) ist ein medizinisches Zustand, bei dem ein Augenlid dauerhaft oder zeitweise das Auge teilweise verdeckt.
In diesem Fall gilt: Das Foto soll das aktuelle, natürliche Aussehen zeigen. Wenn die Ptosis dauerhaft vorliegt, wird das Foto mit dem hängenden Lid akzeptiert – solange die Iris und Pupille erkennbar sind. Du musst keine besondere Erklärung beifügen.
Falls du unsicher bist, frage direkt bei deiner Behörde nach oder reiche das Foto ein und lass es prüfen.
Was gilt bei einem Glasauge?
Ein Glasauge (Okularprothese) ersetzt ein nicht funktionstüchtiges Auge. Das Foto zeigt dann ein natürliches und ein prothetisches Auge. Das ist kein Ablehnungsgrund – das Foto wird angenommen, weil es das tatsächliche Aussehen wiedergibt.
Wichtig: Beide Augen sollten möglichst geöffnet und in Richtung Kamera ausgerichtet sein, auch wenn das Glasauge keine Irisbewegung zeigt.
Übersicht: Erlaubt und Verboten für Augen
| Element | Erlaubt? | Hinweis | |---|---|---| | Beide Augen vollständig geöffnet | Ja – Pflicht | Grundvoraussetzung | | Direkt in die Kamera schauen | Ja – Pflicht | Kein Seitenblick | | Transparente Kontaktlinsen | Ja | Natürliches Aussehen nötig | | Alltagsbrille | Nein | Immer abnehmen | | Sonnenbrille | Nein | Generell verboten | | Farbige Kontaktlinsen | Nein | Verändert Iris-Biometrie | | Blinzeln / halboffene Augen | Nein | Foto erneut aufnehmen | | Blick zur Seite | Nein | Kamera direkt anschauen | | Rote Augen | Nein | Blitz vermeiden oder korrigieren | | Glasauge | Erlaubt | Zeigt aktuelles Aussehen | | Ptosis (hängendes Lid) | Erlaubt | Aktuelles Aussehen massgeblich |
Häufige Fragen zu Augen im Passfoto
Muss ich beim Passfoto lächeln?
Nein. Ein neutraler, entspannter Gesichtsausdruck ist Pflicht. Mund geschlossen, Augen offen – kein Lächeln, kein ernster Ausdruck.
Was, wenn meine Augen von Natur aus etwas halb geschlossen sind?
Dann versuche, die Augen für das Foto leicht weiter zu öffnen als gewohnt. Wenn das physiologisch nicht möglich ist (z. B. Ptosis), gilt das aktuelle Aussehen.
Kann ich Wimperntusche oder Augenschminke tragen?
Ja, dezentes Make-up ist erlaubt. Stark dramatisches Make-up, das die Augenpartie stark verändert, sollte vermieden werden – aber es gibt keine explizite Regel dagegen.
Mehr zum Thema findest du im Artikel Brille im Passfoto 2026 – Erlaubt oder nicht?.
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