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28. Mai 2026 · Tipps & Praxis

Farbige Kontaktlinsen im Passfoto 2026 – Was ist erlaubt?

Ob Kontaktlinsen auf dem Passfoto erlaubt sind, hängt von der Art der Linse ab. Transparente Korrekturlinsen sind kein Problem. Bei farbigen Linsen kommt es auf den Alltag an. Dekolinsen sind grundsätzlich unzulässig.

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Das Wichtigste in Kürze: Transparente Korrekturlinsen sind immer erlaubt. Farbige Linsen nur wenn sie das alltägliche Erscheinungsbild darstellen. Dekorations- und Kostümlinsen sind verboten. Brillen sind seit 2015 auf deutschen Passfotos grundsätzlich verboten.

Übersicht: Kontaktlinsen und Sehbehelfe im Passfoto

Art der SehhilfeErlaubt auf Passfoto?Begründung
Transparente KorrekturlinsenJaIm Foto unsichtbar, beeinflussen Biometrie nicht
Farbige Linsen (alltäglich getragen)Ja (mit Vorbehalt)Erlaubt wenn gewöhnliches Erscheinungsbild
Farbige Linsen (nur gelegentlich)Nicht empfohlenKann Rückfragen bei der Behörde auslösen
Dekolinsen / KostümlinsenNeinVerändern Iris-Biometrie, ungewöhnliches Erscheinungsbild
Fotochrome Gläser (Transitions)Nur wenn vollständig entfärbtMüssen beim Foto vollständig transparent sein
Brille (jede Art)Nein (seit 2015, DE)BSI-Richtlinie: Reflexionen stören Gesichtserkennung

Prüfe immer die aktuellen Anforderungen bei der zuständigen Behörde.

Transparente Korrekturlinsen: Kein Problem

Wer aus medizinischen Gründen Kontaktlinsen trägt, muss diese für das Passfoto nicht herausnehmen – sofern es sich um transparente Korrekturlinsen handelt. Im Foto sind sie nicht erkennbar, und sie beeinflussen weder die Augenfarbe noch die Irisstruktur als biometrischen Referenzpunkt. Die Behörde kann beim Abgleich des Fotos nicht feststellen, ob transparente Linsen getragen wurden.

Farbige Kontaktlinsen: Alltag entscheidet

Das ICAO-Prinzip verlangt, dass das Passfoto das gewöhnliche, alltägliche Erscheinungsbild der Person abbildet. Wer im täglichen Leben regelmäßig farbige Kontaktlinsen trägt – etwa grüne Linsen bei natürlich braunen Augen – darf diese auch auf dem Passfoto tragen. Das Foto zeigt dann, wie die Person tatsächlich aussieht, wenn sie angetroffen wird.

Wer farbige Linsen nur selten oder aus kosmetischen Gründen zu besonderen Anlässen trägt, sollte für das Passfoto darauf verzichten. Eine ungewöhnliche Augenfarbe kann bei der Grenzkontrolle oder Beantragung Rückfragen auslösen, auch wenn das Foto technisch korrekt ist.

Dekorations- und Kostümlinsen: Verboten

Dekorative Kontaktlinsen, die stark farbige oder gemusterte Iris-Darstellungen erzeugen (vollschwarze Linsen, Katzenaugen, rote Linsen usw.), sind auf Passfotos nicht erlaubt. Die Iris ist neben den Gesichtsabständen ein biometrischer Referenzpunkt. Eine markante Veränderung der Irisfarbe oder -struktur erschwert die biometrische Erkennung und stellt das natürliche Erscheinungsbild nicht dar.

Fotochrome Gläser (Transitions-Gläser)

Fotochrome Brillengläser, die sich bei Licht automatisch abdunkeln, sind auf dem Passfoto nur erlaubt, wenn sie zum Zeitpunkt der Aufnahme vollständig transparent sind. Da Brillen in Deutschland seit 2015 grundsätzlich auf Passfotos verboten sind, spielt diese Ausnahme praktisch keine Rolle: Auch vollständig transparente fotochrome Gläser in einem Brillenrahmen sind nicht erlaubt.

Warum sind Brillen verboten, Linsen aber erlaubt?

Das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) hat 2015 Brillen auf Passfotos für deutsche Dokumente verboten. Der Grund: Brillengläser erzeugen Reflexionen auf der Glasoberfläche und Schatten unter dem Brillenrahmen. Beides stört die automatische Gesichtserkennung an Grenzkontrollautomaten und beim biometrischen Abgleich.

Kontaktlinsen sitzen direkt auf der Augenoberfläche. Sie erzeugen weder Rahmen-Schatten noch Glasreflexionen. Transparente Linsen beeinflussen das Erscheinungsbild des Auges nicht. Daher sind sie – anders als Brillen – auf Passfotos erlaubt.

Gilt die BSI-Regel auch für Schweiz und Österreich?

Deutschland, die Schweiz und Österreich folgen alle dem ICAO-Standard (Doc 9303), der die internationalen Anforderungen an biometrische Passfotos definiert. Das Prinzip “natürliches, alltägliches Erscheinungsbild” und das Verbot von Accessoires, die die biometrische Erkennung stören, gelten in allen drei Ländern.

Für Brillen gilt in der Schweiz und Österreich ebenfalls das Verbot – auch wenn die Formulierung in den jeweiligen nationalen Vorschriften leicht variiert. Kontaktlinsen sind in allen drei Ländern unter denselben Bedingungen erlaubt.

Praxistipp: Im Zweifel ohne farbige Linsen

Wer nicht täglich farbige Kontaktlinsen trägt, sollte für das Passfoto auf sie verzichten. Manche Sachbearbeiter könnten eine ungewöhnliche Augenfarbe hinterfragen, auch wenn das Foto nach den Vorschriften korrekt ist. Ein Passfoto ohne farbige Linsen ist immer eindeutig konform.

Häufige Fragen

Sind transparente Kontaktlinsen im Passfoto erlaubt?

Ja. Transparente Korrekturlinsen sind auf Passfotos immer erlaubt. Sie sind im Foto nicht sichtbar und beeinflussen die Biometrie nicht.

Sind farbige Kontaktlinsen im Passfoto erlaubt?

Nur wenn sie das alltägliche, gewöhnliche Erscheinungsbild der Person darstellen. Wer täglich farbige Linsen trägt, darf sie verwenden. Bei gelegentlichem Tragen ist es besser, für das Passfoto darauf zu verzichten.

Sind Dekorationslinsen (Kostüm-Kontaktlinsen) im Passfoto erlaubt?

Nein. Dekorative Linsen mit unnatürlicher Farbe oder Muster verändern die Iris als biometrischen Referenzpunkt und sind auf Passfotos nicht erlaubt.

Warum sind Brillen verboten, Kontaktlinsen aber erlaubt?

Brillen erzeugen Reflexionen und Schatten, die die automatische Gesichtserkennung stören. Transparente Kontaktlinsen sitzen direkt auf dem Auge und erzeugen diese Interferenzen nicht. Daher sind Linsen erlaubt, Brillen aber nicht.


Prüfe immer die aktuellen Anforderungen bei der zuständigen Behörde. Dieser Artikel gibt den Stand von Mai 2026 wieder.

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