28. Mai 2026 · Führerschein & Fahrzeuge
Passfoto beim Führerschein-Umtausch 2026 – Was du wissen musst
Alle alten Führerscheine (Papierführerschein oder ältere EU-Karten ohne Ablaufdatum) müssen bis spätestens 2033 in den modernen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Für den Umtausch ist ein neues Passfoto erforderlich — und die gute Nachricht: Online-Fotos sind für den Führerschein vollständig legal.
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ICAO-konformes 35×45-mm-Passfoto für den Führerschein-Umtausch. Vorschau kostenlos prüfen, BSI PointID gilt hier nicht – Online-Foto ist legal.
Warum muss der Führerschein umgetauscht werden?
Die EU-Führerscheinrichtlinie (Richtlinie 2006/126/EG) schreibt vor, dass alle Führerscheine auf den modernen EU-Kartenführerschein umgestellt werden müssen. Ziel ist die Vereinheitlichung in der EU, die Verbesserung der Fälschungssicherheit und eine regelmäßige Aktualisierung der Fotos.
Betroffen sind insbesondere:
- Alte Papierführerscheine (rosa/grau, ohne Ablaufdatum)
- Ältere EU-Kartenführerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden und kein Ablaufdatum tragen
Umtauschfristen nach Geburtsjahr
| Geburtsjahr | Umtauschfrist bis |
|---|---|
| 1953 und früher | 19. Januar 2033 |
| 1954–1958 | 19. Januar 2033 |
| 1959–1964 | 19. Januar 2033 |
| Führerschein ohne Geburtsdatum oder Ausstellungsdatum | 19. Januar 2033 |
Wichtig: Die genauen Fristen wurden mehrfach angepasst. Prüfe den aktuellen Stand und deinen persönlichen Stichtag bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde oder auf den Seiten deines Bundeslandes.
Prüfe immer die aktuellen Anforderungen bei der zuständigen Behörde.
Foto-Anforderungen für den Führerschein-Umtausch
Für den Umtausch ist ein aktuelles Lichtbild nach folgenden Vorgaben erforderlich:
- Format: 35×45mm (Standard-Passfotoformat)
- Hintergrund: Weiß oder hell-grau, gleichmäßig ausgeleuchtet
- Augen: Offen, geradeaus blickend, ohne Brille
- Mund: Geschlossen, neutraler Ausdruck
- Aktualität: Nicht älter als 6 Monate
- Qualität: Scharf, kein Rauschen, keine Schatten im Gesicht
BSI PointID gilt NICHT für den Führerschein
Seit Mai 2025 schreibt die BSI-PointID-Regel vor, dass das Foto für den deutschen Reisepass und den Personalausweis nicht mit einem Online-Dienst erstellt werden darf — es muss am Bürgeramt aufgenommen werden.
Diese Regel gilt ausdrücklich nicht für den Führerschein. Ein mit einem Online-Dienst (wie ID Wizard) erstelltes ICAO-konformes Foto ist für den Führerschein-Umtausch vollständig legal.
Ablauf des Umtauschs: Schritt für Schritt
- 1. Zuständige Behörde ermitteln: Beim Führerschein ist die Fahrerlaubnisbehörde zuständig, nicht immer das Bürgeramt. Manche Kommunen haben die Zuständigkeit beim Bürgeramt zusammengeführt — vorab prüfen.
- 2. Termin vereinbaren: Viele Behörden bieten Online-Terminbuchung an.
- 3. Unterlagen zusammenstellen: Alter Führerschein, aktuelles Passfoto (35×45mm), gültiger Personalausweis oder Reisepass.
- 4. Gebühr bezahlen: Ca. 24 Euro (variiert je nach Bundesland).
- 5. Neuen Führerschein erhalten: Die Produktion dauert in der Regel 2–4 Wochen. Der alte Führerschein wird eingezogen.
Online-Beantragung: Wo möglich
Manche Kommunen ermöglichen eine digitale Einreichung des Führerschein-Umtauschantrags inklusive digitalem Foto-Upload. Ob das in deiner Kommune möglich ist, erfährst du auf der Website der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.
Häufige Fragen
Brauche ich ein neues Passfoto für den Führerschein-Umtausch?
Ja. Beim Umtausch ist ein aktuelles Lichtbild erforderlich — ein biometrisches Passfoto (35×45mm) nach ICAO-Standard. Das Foto darf nicht älter als 6 Monate sein.
Kann ich für den Führerschein-Umtausch ein Online-Passfoto verwenden?
Ja. Die BSI-PointID-Regel gilt nur für Reisepass und Personalausweis — nicht für den Führerschein. Ein online erstelltes ICAO-konformes Foto ist vollständig legal.
Bis wann muss ich meinen Führerschein umtauschen?
Die Fristen sind nach Geburtsjahr gestaffelt. Der letzte Stichtag für den Pflichtumtausch ist der 19. Januar 2033. Prüfe deinen persönlichen Stichtag bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.
Was kostet der Führerscheinumtausch?
Die Verwaltungsgebühr beträgt in den meisten Bundesländern ca. 24 Euro. Die genaue Gebühr variiert je nach Bundesland und Fahrerlaubnisbehörde.
Prüfe immer die aktuellen Anforderungen bei der zuständigen Behörde. Dieser Artikel gibt den Stand von Mai 2026 wieder.
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