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28. Mai 2026 · Besondere Gruppen

Passfoto für BAföG-Antrag 2026 – Welches Format ist richtig?

Der BAföG-Antrag (Bundesausbildungsförderungsgesetz) erfordert ein Lichtbild. Welches Format gilt, ob ein Online-Foto ausreicht und wie man das Foto digital einreicht — alles Wichtige im Überblick.

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Das Wichtigste in Kürze: BAföG ist kein hoheitliches Dokument — BSI PointID gilt nicht. Ein online erstelltes Passfoto ist für den BAföG-Antrag grundsätzlich erlaubt. Das gängige Format ist 35×45mm. Über das BAföG-Digital-Portal kann das Foto auch digital hochgeladen werden. Die genauen Anforderungen legt das jeweilige Studentenwerk fest.

Anforderungen an das Foto für den BAföG-Antrag

Das Studentenwerk legt die genauen Anforderungen für das Lichtbild fest. In der Regel gelten folgende Standards:

AnforderungTypische Vorgabe
Format35×45mm (Standardformat); manche Stellen akzeptieren 30×40mm
FarbeFarbfoto (kein schwarz-weiß)
HintergrundWeiß oder neutrales Hellgrau
AktualitätIn der Regel nicht älter als 12 Monate
BSI PointIDGilt NICHT — kein hoheitliches Dokument
Online-FotoErlaubt

Prüfe immer die aktuellen Anforderungen beim zuständigen Studentenwerk.

BSI PointID gilt nicht für BAföG

Die BSI-PointID-Regel schreibt vor, dass bei hoheitlichen Dokumenten (Reisepass, Personalausweis, Aufenthaltstitel) das Foto beim zertifizierten Fotografen aufgenommen werden muss. BAföG ist jedoch kein hoheitliches Dokument — es ist eine staatliche Ausbildungsförderung. Daher gilt BSI PointID für den BAföG-Antrag nicht. Ein online erstelltes, qualitativ hochwertiges Passfoto ist vollständig ausreichend.

Digitale Einreichung über BAföG-Digital

Seit der Digitalisierung des BAföG-Antragsverfahrens kann der vollständige Antrag über das BAföG-Digital-Portal (bafoeg-digital.de) eingereicht werden. Das Lichtbild wird dabei digital hochgeladen:

  • Dateiformat: JPG oder PNG
  • Auflösung: Mindestens 300 DPI empfohlen
  • Mindestgröße: Je nach Portal-Vorgabe, in der Regel mind. 600×800 Pixel
  • Hintergrund: Weiß oder neutrales Hellgrau

Bei einem Papier-Antrag wird das gedruckte Foto auf das Antragsformular aufgeklebt. Dafür ein Hochglanzfoto im Format 35×45mm ausdrucken oder in der Drogerie drucken lassen.

Vergleich: BAföG vs. andere Dokumente

DokumentBSI PointID?Online-Foto erlaubt?Typisches Format
BAföG-AntragNeinJa35×45mm
StudentenausweisNeinJaHochschulabhängig
FührerscheinNeinJa35×45mm
ReisepassJaNein35×45mm
PersonalausweisJaNein35×45mm

Praktische Tipps für das BAföG-Foto

  • Dasselbe Foto für Studentenausweis und BAföG nutzen: Da weder Studentenausweis noch BAföG BSI PointID unterliegen, kann dasselbe Online-Foto für beide Anträge verwendet werden.
  • Businesskleidung nicht zwingend: Im Gegensatz zum Bewerbungsfoto gibt es für das BAföG-Foto keine Kleidungsvorschrift. Ein gepflegtes, normales Erscheinungsbild genügt.
  • Digitale Einreichung bevorzugen: Das BAföG-Digital-Portal spart Zeit und Papier. Das Foto einfach als JPG hochladen.
  • Rechtzeitig erstellen: Das Foto sollte nicht älter als 12 Monate sein. Bei laufendem BAföG-Antrag das Foto bei der jährlichen Verlängerung erneuern, falls nötig.

Häufige Fragen

Welches Fotoformat brauche ich für den BAföG-Antrag?

In der Regel 35×45mm (Standard-Passfotos). Manche Studentenwerke akzeptieren auch 30×40mm. Die genauen Anforderungen beim zuständigen Studentenwerk erfragen.

Kann ich ein Online-Passfoto für den BAföG-Antrag verwenden?

Ja. BAföG ist kein hoheitliches Dokument — BSI PointID gilt nicht. Ein online erstelltes ICAO-konformes Passfoto ist für den BAföG-Antrag vollständig erlaubt.

Kann ich das Foto für BAföG digital einreichen?

Ja. Über das BAföG-Digital-Portal (bafoeg-digital.de) kann der Antrag online gestellt und das Foto als JPG hochgeladen werden. Mindestens 300 DPI Auflösung empfohlen.

Muss es ein offizielles Passfoto aus dem Fotogeschäft sein?

Nein. Das Foto muss Qualitätsstandards erfüllen (gute Beleuchtung, neutraler Hintergrund, Gesicht gut sichtbar), muss aber nicht in einem offiziellen Fotogeschäft aufgenommen worden sein.


Prüfe immer die aktuellen Anforderungen beim zuständigen Studentenwerk. Dieser Artikel gibt den Stand von Mai 2026 wieder.

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