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29. Mai 2026 · Länder & Regionen

Passfoto Japan – Anforderungen 2025/2026

Der japanische Reisepass (旅券, ryoken) gilt als einer der stärksten Pässe der Welt und erfordert ein streng ICAO-konformes Foto — kein Lächeln, neutraler Gesichtsausdruck ist Pflicht. Dieser Artikel erklärt alle Foto-Anforderungen, den Antragsweg in Japan und an japanischen Auslandsvertretungen sowie die Regelungen für deutsche Staatsangehörige bei der Einreise nach Japan.

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Foto-Anforderungen für den japanischen Reisepass (旅券)

Der japanische biometrische Reisepass (旅券, ryoken) wurde 2006 eingeführt und folgt dem ICAO Doc 9303-Standard. Japan setzt den ICAO-Standard besonders strikt um. Das Passfoto muss folgende Anforderungen erfüllen:

  • Format: 35 × 45 mm
  • Hintergrund: einheitlich weiß oder sehr hell (off-white)
  • Gesichtsausdruck: strikt neutral, Mund geschlossen — kein Lächeln
  • Augen: offen, geradeaus blickend
  • Brille: nicht erlaubt
  • Kopfbedeckung: nicht erlaubt (Ausnahme: religiöse oder medizinische Gründe)
  • Gesichtshöhe: 34 mm ±2 mm (Kinnansatz bis Schädeldecke, ohne Haare)
  • Augenposition: 20 mm ±2 mm vom unteren Bildrand
  • Aktualität: nicht älter als 6 Monate
  • Farbfoto: Ja (Schwarzweiß nicht akzeptiert)
💡

Japan akzeptiert ausschließlich ICAO-konforme Fotos: Kein Lächeln, neutraler Gesichtsausdruck ist Pflicht — auch ein leichtes Lächeln führt zur Ablehnung des Fotos. Kein Lächeln ist kein optionaler Hinweis, sondern eine verbindliche Vorgabe des japanischen Außenministeriums (MOFA, 外務省).

Gesichtsmaße: 34 mm ±2 mm und 20 mm ±2 mm

Japan veröffentlicht präzise Maßvorgaben für Passfotos, die über die allgemeinen ICAO-Empfehlungen hinausgehen:

  • Gesichtshöhe: Der Abstand vom Kinnansatz bis zur Schädeldecke (nicht bis zu den Haaren) soll 34 mm ±2 mm betragen.
  • Augenposition: Die Mitte der Augen soll 20 mm ±2 mm vom unteren Bildrand entfernt sein.

Ein korrekt erstelltes ICAO-Foto mit entsprechendem Zuschnitt erfüllt diese Anforderungen in der Regel automatisch.

Antrag: Stadtbüro, Präfekturamt und Konsulate

In Japan verläuft der Reisepass-Antrag über zwei Behörden:

  1. Antragstellung: beim zuständigen Stadtbüro oder der Gemeindeverwaltung (市区町村, shiku-chōson)
  2. Abholung: beim Präfekturamt (旅券窓口, Reisepass-Schalter des Präfektur-Passamts)

Das japanische Außenministerium (MOFA, 外務省) ist übergeordnet für die Ausstellung japanischer Reisepässe zuständig. Für im Ausland lebende japanische Staatsangehörige ist die jeweilige japanische Botschaft oder das Generalkonsulat zuständig.

My Number Card (個人番号カード) – kein Reisedokument

Die My Number Card (個人番号カード, kojin bangō kādo) ist die japanische Identitätsnummer-Karte für den Inlandsgebrauch. Sie dient als Lichtbildausweis für inländische Behördengänge, gilt jedoch nicht als internationales Reisedokument. Für alle Auslandsreisen ist ausschließlich der japanische Reisepass (旅券) gültig.

Gültigkeitsdauer japanischer Reisepässe

| Altersgruppe | Gültigkeitsdauer | |---|---| | Unter 18 Jahre | 5 Jahre | | Ab 18 Jahre | 10 Jahre |

Bei der Verlängerung oder Neuausstellung ist ein aktuelles Passfoto (nicht älter als 6 Monate) erforderlich.

Deutsche Staatsangehörige: Einreise nach Japan

Deutsche Staatsangehörige können für Aufenthalte bis zu 90 Tage (innerhalb von 180 Tagen) visumfrei nach Japan einreisen. Für längere Aufenthalte (Arbeit, Studium, Familiennachzug) ist ein Langzeitvisum bei der japanischen Botschaft oder einem Generalkonsulat erforderlich. Das Passfoto für den Visumantrag muss denselben ICAO-Standard erfüllen wie das Passfoto.

Japanische Auslandsvertretungen in Deutschland

| Vertretung | Stadt | |---|---| | Japanische Botschaft | Berlin | | Japanisches Generalkonsulat | Frankfurt am Main | | Japanisches Generalkonsulat | Hamburg | | Japanisches Generalkonsulat | München | | Japanisches Generalkonsulat | Düsseldorf |

Ein persönlicher Termin ist erforderlich. Die genaue Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnsitz in Deutschland.

Übersicht: Foto-Anforderungen Japan

| Merkmal | Japanischer Reisepass | Japan-Langzeitvisum | |---|---|---| | Format | 35×45 mm | 35×45 mm | | Hintergrund | Weiß / Off-white | Weiß / Off-white | | Gesichtsausdruck | Strikt neutral, kein Lächeln | Strikt neutral | | Gesichtshöhe | 34 mm ±2 mm | 34 mm ±2 mm | | Augenposition | 20 mm ±2 mm vom unteren Rand | 20 mm ±2 mm | | Brille | Verboten | Verboten | | Aktualität | Max. 6 Monate | Max. 6 Monate |

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Häufige Fragen

Welches Fotoformat verlangt der japanische Reisepass?

Der japanische Reisepass verlangt ein biometrisches Foto im ICAO-Format: 35×45 mm, weißer oder sehr heller Hintergrund, strikter neutraler Gesichtsausdruck (kein Lächeln), Mund geschlossen, keine Brille. Gesichtshöhe 34 mm ±2 mm, Augen 20 mm ±2 mm vom unteren Bildrand.

Ist ein Lächeln auf dem japanischen Passfoto erlaubt?

Nein. Japan akzeptiert ausschließlich ICAO-konforme Fotos mit striktem neutralem Gesichtsausdruck. Ein Lächeln – auch ein leichtes – ist nicht zulässig und führt zur Ablehnung des Fotos.

Wo wird der japanische Reisepass in Japan beantragt?

Der Antrag wird beim zuständigen Stadtbüro oder der Gemeindeverwaltung (市区町村) eingereicht und der fertige Pass beim Präfekturamt (旅券窓口) abgeholt. Im Ausland sind japanische Botschaften und Generalkonsulate zuständig.

Brauchen Deutsche für Japan ein Visum?

Nein, für Kurzaufenthalte bis 90 Tage innerhalb von 180 Tagen ist kein Visum erforderlich. Für Langzeitaufenthalte (Arbeit, Studium) muss ein Visum bei der japanischen Botschaft beantragt werden.

Ist die My Number Card (個人番号カード) ein Reisedokument?

Nein. Die My Number Card gilt nur für den japanischen Inlandsgebrauch und ist kein internationales Reisedokument. Für Auslandsreisen ist ausschließlich der japanische Reisepass (旅券) gültig.

Darf ich beim japanischen Passfoto eine Brille tragen?

Nein. Japan folgt dem ICAO-Standard: Brillen sind auf Passfotos nicht erlaubt. Weder Alltagsbrille noch Sonnenbrille oder getönte Gläser sind zulässig.


Angaben ohne Gewähr – bitte prüfe die aktuellen Anforderungen beim zuständigen Konsulat. Zuletzt aktualisiert: Mai 2026.


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