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28. Mai 2026 · Tipps & Anforderungen · Zuletzt aktualisiert: Mai 2026

Kopfbedeckung im Passfoto — was ist erlaubt? Mütze, Hut, religiöse Bedeckung

Die Grundregel ist klar: Kopfbedeckungen sind im Passfoto nicht erlaubt — mit zwei Ausnahmen. Religiöse Bedeckungen wie Hijab, Turban oder Haube sind zulässig, wenn das Gesicht vollständig sichtbar ist. Dasselbe gilt für medizinisch bedingte Bedeckungen. Mütze, Hut, Kappe oder Stirnband sind in keinem Fall erlaubt.

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Die ICAO-Grundregel: Kein Hut, keine Mütze

Der internationale Standard ICAO 9303 schreibt vor, dass das Gesicht im biometrischen Passfoto vollständig sichtbar sein muss — vom Haaransatz bis zum Kinn, von Ohr zu Ohr. Jede Kopfbedeckung, die die Haarlinie, die Stirn oder andere Teile des Gesichts verdeckt, widerspricht dieser Grundanforderung.

Darüber hinaus gilt: Kopfbedeckungen aus modischen, sportlichen oder praktischen Gründen sind im Passfoto nicht zugelassen. Die einzigen anerkannten Ausnahmen sind religiöse und medizinische Gründe.

Was ist verboten?

Folgende Kopfbedeckungen sind ohne Ausnahme nicht erlaubt:

  • Mütze (Strickmütze, Beanie, Wollmütze)
  • Baseball-Cap / Schirmmütze
  • Hut (jeder Art)
  • Stirnband (das die Haarlinie oder Stirn verdeckt)
  • Bandana (als Kopfbedeckung getragen)
  • Sonnenbrille (kein Kopfschmuck, aber ebenfalls verboten)
  • Haarreif mit Schleier (wenn er Teile des Gesichts verdeckt)
  • Helm oder Schutzhelm (offensichtlich nicht geeignet)

Diese Regel gilt unabhängig davon, wie die Kopfbedeckung getragen wird. Auch eine Mütze, die nur die Haarspitzen bedeckt und die Stirn vollständig freilässt, wird in der Regel abgelehnt, weil die Haaransatzlinie verändert wird.

Was ist erlaubt? Die zwei Ausnahmen

1. Religiöse Bedeckungen

Kopfbedeckungen, die aus religiösen Gründen getragen werden, sind im Passfoto erlaubt. Die wichtigste Bedingung: Das Gesicht muss vollständig sichtbar sein — von der Haaransatzlinie (bzw. dem oberen Rand der Bedeckung) bis zum Kinn, und seitlich vollständig ohne Schattenwurf.

Konkret erlaubt:

  • Hijab / Kopftuch (wenn Gesicht vollständig sichtbar)
  • Turban (Sikh-Turban, auch wenn er die Haarlinie verdeckt)
  • Haube / Schleier (wenn Gesicht vollständig offen)
  • Niqab mit freigelassenem Gesicht — hier ist zu beachten, dass manche Behörden das Gesicht auch ohne Gesichtsschleier sehen möchten; im Zweifel Behörde direkt anfragen
  • Jüdische Kipa (sie verdeckt in der Regel nicht die Haaransatzlinie und ist unproblematisch)

Nicht erlaubt: Ein Schleier oder Niqab, der Teile des Gesichts bedeckt, sodass die biometrische Vermessung nicht möglich ist.

Einen detaillierten Artikel zum Kopftuch im Passfoto findest du hier: Kopftuch im Passfoto — alle Regeln

2. Medizinische Gründe

Wer aus medizinischen Gründen eine Kopfbedeckung trägt — zum Beispiel nach einer Operation, bei Chemotherapie oder anderen Erkrankungen — kann diese auch im Passfoto tragen. In der Praxis verlangen Behörden in diesen Fällen manchmal ein ärztliches Attest.

Auch hier gilt: Das Gesicht muss vollständig sichtbar sein. Eine Perücke, die das natürliche Aussehen wiedergibt und das Gesicht nicht verdeckt, ist in der Regel unproblematisch.

Die entscheidende Bedingung: Gesicht vollständig sichtbar

Bei erlaubten Kopfbedeckungen gilt immer dieselbe Kernbedingung:

  • Stirn und Haaransatzlinie müssen erkennbar sein (oder der obere Rand der Bedeckung klar definiert sein)
  • Augen, Augenbrauen, Nase und Mund müssen vollständig sichtbar sein
  • Keine Schatten auf dem Gesicht durch die Bedeckung
  • Kein Stoff oder Material, das seitlich vor das Gesicht fällt

Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, wird eine religiöse oder medizinische Kopfbedeckung in Deutschland, der Schweiz und Österreich in der Regel akzeptiert.

Ländervergleich: CH, DE und AT

| Land | Allgemeine Kopfbedeckung | Religiöse Bedeckung | Medizinische Bedeckung | |---|---|---|---| | 🇩🇪 Deutschland | Nicht erlaubt | Erlaubt (Gesicht vollständig sichtbar) | Erlaubt (Gesicht vollständig sichtbar) | | 🇨🇭 Schweiz | Nicht erlaubt | Erlaubt (Gesicht vollständig sichtbar) | Erlaubt (Gesicht vollständig sichtbar) | | 🇦🇹 Österreich | Nicht erlaubt | Erlaubt (Gesicht vollständig sichtbar) | Erlaubt (Gesicht vollständig sichtbar) |

Die Regelung ist in allen drei Ländern vergleichbar, weil sie auf dem gemeinsamen ICAO-Standard basiert.

Praktische Tipps

Für die Aufnahme mit religiöser Bedeckung:

  • Stelle sicher, dass das Gesicht in vollem Licht ist — keine Schatten durch die Bedeckung
  • Wähle einen einfarbig weißen oder hellgrauen Hintergrund — kein Muster
  • Fotografiere frontal, geradeaus — kein Profil oder Halbprofil
  • Stelle sicher, dass keine Haarsträhnen unter der Bedeckung vor das Gesicht fallen

Für die Aufnahme ohne Kopfbedeckung:

  • Kappen, Mützen, Hüte vor dem Foto ablegen
  • Haare, die durch längeres Tragen einer Mütze ungeordnet sind, kurz in Ordnung bringen

Häufig gestellte Fragen

Kann ich eine Mütze aufbehalten, wenn sie nur die Haare und nicht das Gesicht bedeckt? Nein. Auch Kopfbedeckungen, die nur die Haare bedecken und das Gesicht freilassen, sind im Passfoto nicht erlaubt — außer aus religiösen oder medizinischen Gründen.

Ist ein Haarband (Stirnband) erlaubt? Ein schmales Stirnband, das lediglich die Haare hält und die Stirn nicht verdeckt, wird manchmal akzeptiert. Ein breites Stirnband, das die Haaransatzlinie verändert, ist in der Regel nicht erlaubt. Im Zweifelsfall: weglassen.

Muss ich für eine religiöse Ausnahme etwas belegen? In der Regel nein. Die Behörden prüfen das Foto auf seine biometrische Qualität — ob die Bedeckung religiösen Charakter hat, wird in der Praxis nicht nachgefragt. Wenn das Gesicht vollständig sichtbar ist, wird das Foto in aller Regel akzeptiert.

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