28. Mai 2026 · Besondere Gruppen
Passfoto mit Behinderung oder Rollstuhl 2026 â Sonderregelungen & Tipps
FĂŒr Menschen mit körperlichen Behinderungen gelten beim Passfoto dieselben ICAO-Grundregeln wie fĂŒr alle â aber es gibt wichtige praktische Anpassungen und Ausnahmeregelungen, die vorab geklĂ€rt werden sollten.
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Ăbersicht: HĂ€ufige Situationen und Regelungen
| Situation | Regelung | Hinweis |
|---|---|---|
| Rollstuhlfahrer | Rollstuhl darf nicht sichtbar sein | Foto zeigt nur Kopf (und Schultern wenn möglich) |
| Nicht aufrecht sitzen möglich | Liegendaufnahme auf Antrag | Vorab mit Behörde klÀren |
| Sehbehinderung (Brille) | Brille verboten (Ausnahmen auf Antrag) | Ausnahme bei medizinischer Notwendigkeit prĂŒfen |
| EingeschrĂ€nkte MobilitĂ€t (Hausbesuch) | Aufsuchender Fotodienst möglich | VerfĂŒgbarkeit je nach Kommune unterschiedlich |
| Downsyndrom oder andere Erkrankungen | Selbe ICAO-Regeln, Ermessensspielraum bei Mimik | Behörden haben Spielraum bei Gesichtsausdruck |
PrĂŒfe immer die aktuellen Anforderungen bei der zustĂ€ndigen Behörde.
Rollstuhlfahrer: Was beim Foto zu beachten ist
Das biometrische Passfoto zeigt ausschlieĂlich Kopf und â nach Möglichkeit â die Schultern der Person. Der Rollstuhl gehört nicht zum Bild. Praktische Tipps:
- Hintergrund vorbereiten: Eine weiĂe Wand oder ein weiĂes Laken hinter der Person sorgt fĂŒr den korrekten Hintergrund.
- Bildausschnitt prĂŒfen: Beim Fotografieren darauf achten, dass der Rollstuhl (RĂ€der, Griffe, Armlehnen) auĂerhalb des Bildrahmens bleibt.
- Kopfhöhe: Das Foto wird auf Kopfhöhe aufgenommen â die Kamera sollte in Augenhöhe der Person sein, nicht von oben.
In manchen FĂ€llen kann es sinnvoll sein, die Person kurz aus dem Rollstuhl zu heben oder vor einem Stuhl zu positionieren â wenn das gesundheitlich möglich und fĂŒr die betreffende Person angenehm ist.
Liegendaufnahmen bei eingeschrÀnkter MobilitÀt
Wenn es aus gesundheitlichen GrĂŒnden nicht möglich ist, aufrecht zu sitzen oder zu stehen (z. B. bei schwerer Erkrankung, nach Operationen oder bei bestimmten körperlichen Behinderungen), können Liegendaufnahmen in AusnahmefĂ€llen akzeptiert werden.
Wichtig: Diese Ausnahme muss vorab mit der zustĂ€ndigen Behörde (Einwohnermeldeamt, BĂŒrgeramt, AuslĂ€nderbehörde) abgeklĂ€rt werden. Nicht alle Ămter handhaben das gleich. Eine Ă€rztliche Bescheinigung kann hilfreich oder erforderlich sein.
Sehbehinderung und Brillenverbot
Seit 2015 sind Brillen auf biometrischen Passfotos in Deutschland (und nach ICAO-Standard) generell verboten. Dieses Verbot gilt auch fĂŒr Menschen, die eine Brille aus medizinischen GrĂŒnden benötigen.
Ausnahmen sind möglich â aber eng definiert:
- Prismenbrille bei Augenmuskelstörung: Wenn das Tragen einer Prismenbrille medizinisch zwingend notwendig ist und ein Arztzeugnis vorliegt, kann ein Antrag auf Ausnahme gestellt werden.
- Andere schwere Augenleiden: Bei Erkrankungen, bei denen das Abnehmen der Brille nachweislich nicht möglich ist, können Behörden im Einzelfall Ausnahmen gewÀhren.
Der Antrag auf Ausnahme muss bei der zustĂ€ndigen Pass- oder Ausweisbehörde gestellt werden â idealerweise mit Ă€rztlicher Dokumentation.
Epilepsie und andere Erkrankungen: Wer hilft beim Foto?
Menschen mit Epilepsie, schweren Bewegungsstörungen oder anderen Erkrankungen, die das selbststÀndige Aufsuchen eines Fotostudios oder einer Behörde erschweren, haben folgende Möglichkeiten:
- Aufsuchender Fotodienst: Manche Kommunen bieten einen aufsuchenden Service an, bei dem Mitarbeitende nach Hause kommen, um das Foto aufzunehmen. VerfĂŒgbarkeit beim Sozialamt oder der Gemeinde erfragen.
- Mobile Fotostudios: Einige Fotostudios bieten auf Anfrage Hausbesuche an. Bei der Gemeinde oder ĂŒber Pflegedienste nach Empfehlungen fragen.
- Foto durch Angehörige: Ein von Angehörigen aufgenommenes Foto ist fĂŒr FĂŒhrerschein, Semesterticket und andere Dokumente (auĂer Reisepass und Personalausweis in DE) zulĂ€ssig, wenn es die technischen Anforderungen erfĂŒllt.
Downsyndrom und andere kognitive Behinderungen
FĂŒr Menschen mit Downsyndrom oder anderen Erkrankungen, die die Mimik beeinflussen, gelten grundsĂ€tzlich dieselben ICAO-Regeln â allerdings haben Behörden bei der Bewertung des Gesichtsausdrucks einen Ermessensspielraum. Ein nicht-neutraler Ausdruck oder ein leicht geöffneter Mund kann toleriert werden, wenn die Gesamtaufnahme technisch korrekt ist und das Gesicht eindeutig erkennbar zeigt.
Im Zweifel empfiehlt sich ein VorabgesprÀch mit der zustÀndigen Behörde.
HĂ€ufige Fragen
Darf der Rollstuhl auf dem Passfoto sichtbar sein?
Nein. Das Foto zeigt nur Kopf und Schultern. Der Rollstuhl muss auĂerhalb des Bildausschnitts bleiben. Ein heller Hintergrund (weiĂe Wand) hinter der Person ist erforderlich.
Ist eine Brille auch bei Sehbehinderung verboten?
Ja. Das generelle Brillenverbot gilt auch bei Sehbehinderung. Ausnahmen sind nur in eng definierten medizinischen FÀllen (z. B. Prismenbrille) auf Antrag möglich.
Was wenn ich nicht sitzen kann fĂŒr das Passfoto?
Liegendaufnahmen sind in AusnahmefÀllen möglich. Das muss vorab mit der zustÀndigen Behörde abgesprochen werden. Eine Àrztliche Bescheinigung kann erforderlich sein.
Gibt es einen aufsuchenden Fotodienst fĂŒr Menschen mit Behinderung?
In manchen Kommunen ja. Bei der Gemeinde, dem Sozialamt oder lokalen Pflegediensten nach Empfehlungen fĂŒr mobile Fotodienste fragen.
PrĂŒfe immer die aktuellen Anforderungen bei der zustĂ€ndigen Behörde. Dieser Artikel gibt den Stand von Mai 2026 wieder.
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