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28. Mai 2026 · Besondere Gruppen

Passfoto mit Behinderung oder Rollstuhl 2026 – Sonderregelungen & Tipps

Für Menschen mit körperlichen Behinderungen gelten beim Passfoto dieselben ICAO-Grundregeln wie für alle — aber es gibt wichtige praktische Anpassungen und Ausnahmeregelungen, die vorab geklärt werden sollten.

Das Wichtigste in Kürze: Rollstuhl darf auf dem Foto nicht sichtbar sein (nur Kopf und Schultern). Liegendaufnahmen in Ausnahmefällen möglich — vorab mit der Behörde klären. Brille verboten auch bei Sehbehinderung (enge Ausnahmen möglich). Aufsuchende Fotodienste in manchen Kommunen verfügbar.

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Übersicht: Häufige Situationen und Regelungen

SituationRegelungHinweis
RollstuhlfahrerRollstuhl darf nicht sichtbar seinFoto zeigt nur Kopf (und Schultern wenn möglich)
Nicht aufrecht sitzen möglichLiegendaufnahme auf AntragVorab mit Behörde klären
Sehbehinderung (Brille)Brille verboten (Ausnahmen auf Antrag)Ausnahme bei medizinischer Notwendigkeit prüfen
Eingeschränkte Mobilität (Hausbesuch)Aufsuchender Fotodienst möglichVerfügbarkeit je nach Kommune unterschiedlich
Downsyndrom oder andere ErkrankungenSelbe ICAO-Regeln, Ermessensspielraum bei MimikBehörden haben Spielraum bei Gesichtsausdruck

Prüfe immer die aktuellen Anforderungen bei der zuständigen Behörde.

Rollstuhlfahrer: Was beim Foto zu beachten ist

Das biometrische Passfoto zeigt ausschließlich Kopf und — nach Möglichkeit — die Schultern der Person. Der Rollstuhl gehört nicht zum Bild. Praktische Tipps:

  • Hintergrund vorbereiten: Eine weiße Wand oder ein weißes Laken hinter der Person sorgt für den korrekten Hintergrund.
  • Bildausschnitt prüfen: Beim Fotografieren darauf achten, dass der Rollstuhl (Räder, Griffe, Armlehnen) außerhalb des Bildrahmens bleibt.
  • Kopfhöhe: Das Foto wird auf Kopfhöhe aufgenommen — die Kamera sollte in Augenhöhe der Person sein, nicht von oben.

In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, die Person kurz aus dem Rollstuhl zu heben oder vor einem Stuhl zu positionieren — wenn das gesundheitlich möglich und für die betreffende Person angenehm ist.

Liegendaufnahmen bei eingeschränkter Mobilität

Wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, aufrecht zu sitzen oder zu stehen (z. B. bei schwerer Erkrankung, nach Operationen oder bei bestimmten körperlichen Behinderungen), können Liegendaufnahmen in Ausnahmefällen akzeptiert werden.

Wichtig: Diese Ausnahme muss vorab mit der zuständigen Behörde (Einwohnermeldeamt, Bürgeramt, Ausländerbehörde) abgeklärt werden. Nicht alle Ämter handhaben das gleich. Eine ärztliche Bescheinigung kann hilfreich oder erforderlich sein.

Sehbehinderung und Brillenverbot

Seit 2015 sind Brillen auf biometrischen Passfotos in Deutschland (und nach ICAO-Standard) generell verboten. Dieses Verbot gilt auch für Menschen, die eine Brille aus medizinischen Gründen benötigen.

Ausnahmen sind möglich — aber eng definiert:

  • Prismenbrille bei Augenmuskelstörung: Wenn das Tragen einer Prismenbrille medizinisch zwingend notwendig ist und ein Arztzeugnis vorliegt, kann ein Antrag auf Ausnahme gestellt werden.
  • Andere schwere Augenleiden: Bei Erkrankungen, bei denen das Abnehmen der Brille nachweislich nicht möglich ist, können Behörden im Einzelfall Ausnahmen gewähren.

Der Antrag auf Ausnahme muss bei der zuständigen Pass- oder Ausweisbehörde gestellt werden — idealerweise mit ärztlicher Dokumentation.

Epilepsie und andere Erkrankungen: Wer hilft beim Foto?

Menschen mit Epilepsie, schweren Bewegungsstörungen oder anderen Erkrankungen, die das selbstständige Aufsuchen eines Fotostudios oder einer Behörde erschweren, haben folgende Möglichkeiten:

  • Aufsuchender Fotodienst: Manche Kommunen bieten einen aufsuchenden Service an, bei dem Mitarbeitende nach Hause kommen, um das Foto aufzunehmen. Verfügbarkeit beim Sozialamt oder der Gemeinde erfragen.
  • Mobile Fotostudios: Einige Fotostudios bieten auf Anfrage Hausbesuche an. Bei der Gemeinde oder über Pflegedienste nach Empfehlungen fragen.
  • Foto durch Angehörige: Ein von Angehörigen aufgenommenes Foto ist für Führerschein, Semesterticket und andere Dokumente (außer Reisepass und Personalausweis in DE) zulässig, wenn es die technischen Anforderungen erfüllt.

Downsyndrom und andere kognitive Behinderungen

Für Menschen mit Downsyndrom oder anderen Erkrankungen, die die Mimik beeinflussen, gelten grundsätzlich dieselben ICAO-Regeln — allerdings haben Behörden bei der Bewertung des Gesichtsausdrucks einen Ermessensspielraum. Ein nicht-neutraler Ausdruck oder ein leicht geöffneter Mund kann toleriert werden, wenn die Gesamtaufnahme technisch korrekt ist und das Gesicht eindeutig erkennbar zeigt.

Im Zweifel empfiehlt sich ein Vorabgespräch mit der zuständigen Behörde.

Häufige Fragen

Darf der Rollstuhl auf dem Passfoto sichtbar sein?

Nein. Das Foto zeigt nur Kopf und Schultern. Der Rollstuhl muss außerhalb des Bildausschnitts bleiben. Ein heller Hintergrund (weiße Wand) hinter der Person ist erforderlich.

Ist eine Brille auch bei Sehbehinderung verboten?

Ja. Das generelle Brillenverbot gilt auch bei Sehbehinderung. Ausnahmen sind nur in eng definierten medizinischen Fällen (z. B. Prismenbrille) auf Antrag möglich.

Was wenn ich nicht sitzen kann für das Passfoto?

Liegendaufnahmen sind in Ausnahmefällen möglich. Das muss vorab mit der zuständigen Behörde abgesprochen werden. Eine ärztliche Bescheinigung kann erforderlich sein.

Gibt es einen aufsuchenden Fotodienst für Menschen mit Behinderung?

In manchen Kommunen ja. Bei der Gemeinde, dem Sozialamt oder lokalen Pflegediensten nach Empfehlungen für mobile Fotodienste fragen.


Prüfe immer die aktuellen Anforderungen bei der zuständigen Behörde. Dieser Artikel gibt den Stand von Mai 2026 wieder.

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