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29. Mai 2026 · Tipps & Praxis

Passfoto nach Namensänderung – Neuer Pass nötig? 2026

Nach Heirat, Scheidung oder einer amtlichen Namenskorrektur stellt sich die Frage: Muss der Pass sofort erneuert werden? Und welche Fotoregeln gelten dann? Dieser Artikel erklärt die rechtliche Lage für Deutschland, Österreich und die Schweiz.

⚠️ Hinweis: Prüfe immer die aktuellen Anforderungen bei der zuständigen Behörde. Die genauen Abläufe können sich je nach Gemeinde und Kanton unterscheiden.

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Wann ist ein neuer Pass nach der Namensänderung Pflicht?

In Deutschland gibt es keine gesetzliche Pflicht, den Pass sofort nach einer Namensänderung zu erneuern. Der alte Pass bleibt bis zum eingetragenen Ablaufdatum formal gültig. In der Praxis kann das jedoch Probleme verursachen:

  • Bei Flügen muss der Name im Ticket mit dem Namen im Reisedokument übereinstimmen. Weicht der Passname vom gebuchten Ticketnamen ab, kann das Boarding verweigert werden.
  • Bei Einreisen in bestimmte Länder (USA, UK, Australien) kann eine Namensabweichung zu Nachfragen oder Verzögerungen an der Grenze führen.
  • Für Hotelreservierungen und Mietwagen im Ausland ist es praktischer, wenn Pass und Buchungsname übereinstimmen.

Die Empfehlung lautet daher: Den Pass möglichst zeitnah nach der Namensänderung erneuern, auch wenn es rechtlich keine Sofortpflicht gibt.

Wann eine Namensänderung den Pass ungültig macht

In der Schweiz und Österreich gibt es eine stärkere Regelung: Eine Namensänderung, die auf dem Pass nicht mehr korrekt abgebildet ist, kann das Dokument de facto unbrauchbar machen — auch wenn es formal noch gültig ist. Schweizer Behörden empfehlen ausdrücklich, nach einer Namensänderung sofort neue Ausweise zu beantragen.

Gründe für eine Namensänderung

Die häufigsten Anlässe für eine Namensänderung mit Passkonsequenzen:

  • Heirat — Annahme des Partnernamens oder Doppelname.
  • Scheidung — Rückkehr zum Geburtsnamen.
  • Offizielle Namenskorrektur — z. B. nach Transkriptions- oder Schreibfehler bei der Einbürgerung.
  • Geschlechtsanpassung — nach Änderung des Personenstandseintrags.
  • Adoption — Annahme des Adoptiv-Familiennamens.

Was passiert mit dem alten Pass?

Beim Beantragen eines neuen Passes wird der alte Pass eingezogen und durch Lochung oder Stempelung ungültig gemacht. Wer den alten Pass als persönliches Dokument behalten möchte (z. B. für Erinnerungszwecke), kann dies beim Bürgeramt beantragen. Der Pass wird trotzdem ungültig gemacht, aber in manchen Fällen direkt zurückgegeben.

In der Schweiz wird der alte Pass ebenfalls entwertet zurückgegeben, wenn gewünscht. In Österreich gilt ähnliches.

Formale Anforderungen nach Land

Deutschland

Der neue deutsche Reisepass oder Personalausweis unterliegt der BSI-PointID-Pflicht. Das bedeutet: Das Foto wird am Bürgeramt aufgenommen oder von einem zertifizierten Fotografen bereitgestellt. Ein online erstelltes Foto ist für Reisepass und Personalausweis in Deutschland nicht zulässig. Benötigte Dokumente:

  • Alter Reisepass und/oder Personalausweis
  • Heiratsurkunde oder anderes Namensänderungsdokument
  • Biometrisches Lichtbild (BSI PointID konform)
  • Ausgefülltes Antragsformular des Bürgeramts

Schweiz

In der Schweiz ist ein online erstelltes ICAO-konformes Foto vollständig legal für Reisepass und Identitätskarte. Die Beantragung erfolgt bei der Wohnsitzgemeinde. Benötigte Dokumente:

  • Alter Reisepass und/oder Identitätskarte
  • Heirats- oder Familienbüchlein
  • Biometrisches Passfoto (ICAO, online erlaubt)

Österreich

Auch in Österreich ist ein online erstelltes ICAO-konformes Foto für Reisepass und Personalausweis zulässig. Die Beantragung erfolgt beim Meldeamt oder Magistrat. Benötigte Dokumente:

  • Alter Reisepass und/oder Personalausweis
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Heiratsurkunde oder Scheidungsurteil
  • Biometrisches Passfoto (ICAO, online erlaubt)

Praktischer Tipp: Gleichzeitig beantragen

Wer heiratet, sollte Namensänderung und neuen Passantrag zeitlich eng koordinieren. In vielen Gemeinden ist es möglich, direkt nach der Standesamts-Hochzeit beim Bürgeramt oder Gemeindeamt den Passantrag zu stellen. Das spart Wege und stellt sicher, dass das neue Dokument sofort den aktuellen Namen trägt.

Für die gleichzeitige Beantragung von neuem Reisepass und Personalausweis nach der Hochzeit sollte man ausreichend Zeit einplanen: In Deutschland dauert die Bearbeitung 3–6 Wochen, in der Schweiz 2–3 Wochen, in Österreich 4–6 Wochen.

Kosten im Überblick

LandDokumentGebühr
DeutschlandReisepass37,50 €
DeutschlandPersonalausweis37 €
SchweizReisepassCHF 65
SchweizIdentitätskarteCHF 65
ÖsterreichReisepassca. 75,90 €
ÖsterreichPersonalausweisca. 36 €

Die Namenseintragung beim Standesamt ist üblicherweise im Rahmen der Eheschließungsgebühren enthalten. Eine separate Namenskorrektur im Nachhinein kann je nach Gemeinde kostenpflichtig sein.

BSI PointID und der neue deutsche Pass

Für den neuen deutschen Reisepass und Personalausweis gilt weiterhin die BSI-PointID-Pflicht. Das bedeutet: Das biometrische Lichtbild muss von einem zertifizierten Fotografen oder direkt am Bürgeramt aufgenommen werden. Ein online erstelltes Foto — auch wenn es ICAO-konform ist — ist für diese Dokumente in Deutschland nicht zulässig.

Für andere Dokumente (Führerschein, Visum, Aufenthaltstitel in vielen Fällen) entfällt die BSI-PointID-Pflicht. Wer nach der Namensänderung z. B. auch den Führerschein erneuern möchte, kann dafür ein online erstelltes ICAO-konformes Foto verwenden.

Häufige Fragen

Brauche ich nach der Heirat sofort einen neuen Pass?

Rechtlich nicht — der alte Pass bleibt bis zum Ablaufdatum gültig. In der Praxis empfiehlt sich ein neuer Pass, um Probleme bei Reisen (Name im Ticket vs. Passnamen) zu vermeiden.

Was passiert mit dem alten Pass nach einer Namensänderung?

Er wird beim Beantragen des neuen Passes eingezogen und ungültig gemacht (gelocht oder gestempelt). Auf Wunsch kann er in manchen Fällen als persönliches Andenken zurückgegeben werden.

Welche Dokumente brauche ich für den neuen Pass nach der Namensänderung?

In Deutschland: alter Pass, Personalausweis, Heiratsurkunde, BSI-PointID-Foto. In CH: alter Pass, Heiratsurkunde, ICAO-Foto (online erlaubt). In AT: alter Pass, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde, ICAO-Foto.

Kann ich Namensänderung und neuen Pass gleichzeitig beantragen?

Ja — das ist sogar empfehlenswert. In vielen Gemeinden lässt sich beides zeitnah koordinieren, sodass das neue Dokument sofort den aktuellen Namen trägt.

Gilt für den neuen deutschen Pass nach der Namensänderung BSI PointID?

Ja. Das Foto für den deutschen Reisepass und Personalausweis muss am Bürgeramt aufgenommen oder von einem zertifizierten Fotografen bereitgestellt werden. Online-Fotos sind dafür nicht zulässig.

Was kosten Namensänderung und neuer Pass zusammen?

DE: Reisepass 37,50 €, Personalausweis 37 €. CH: je CHF 65. AT: Reisepass ca. 75,90 €, Personalausweis ca. 36 €. Namenseintrag beim Standesamt ist meist kostenfrei (Teil der Eheschließung).


Prüfe immer die aktuellen Anforderungen bei der zuständigen Behörde. Dieser Artikel gibt den Stand von Mai 2026 wieder.

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