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28. Mai 2026 · Grundlagen
Passfoto: Reisepass vs. Personalausweis â Was ist der Unterschied?
Kurze Antwort: Das Foto selbst ist identisch â beide Dokumente erfordern ein 35Ă45mm biometrisches ICAO-Foto. Der entscheidende Unterschied liegt jedoch darin, wie das Foto entsteht und eingereicht wird: In Deutschland gilt fĂŒr Reisepass und Personalausweis die BSI PointID-Pflicht. FĂŒr FĂŒhrerschein, Aufenthaltstitel und Visa gilt sie nicht.
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Die technischen Anforderungen sind gleich
Sowohl fĂŒr den deutschen Reisepass als auch fĂŒr den deutschen Personalausweis gilt derselbe Fotostandard:
| Merkmal | Reisepass | Personalausweis | |---|---|---| | Format | 35 Ă 45 mm | 35 Ă 45 mm | | Hintergrund | Weiss oder hellgrau | Weiss oder hellgrau | | Gesichtsausdruck | Neutral, Mund geschlossen | Neutral, Mund geschlossen | | Augen | Offen, direkt in Kamera | Offen, direkt in Kamera | | Brille | Nicht erlaubt | Nicht erlaubt | | Kopfbedeckung | Nicht erlaubt (Ausnahme: Religion) | Nicht erlaubt (Ausnahme: Religion) | | Fotoalter | Max. 6 Monate | Max. 6 Monate | | Norm | ICAO 9303 | ICAO 9303 |
Das Foto, das du fĂŒr deinen Reisepass aufnimmst, erfĂŒllt also technisch dieselben Anforderungen wie das Foto fĂŒr deinen Personalausweis.
Der wichtige Unterschied: BSI PointID (nur in Deutschland)
Seit Mai 2025 gilt in Deutschland fĂŒr die Beantragung von Reisepass und Personalausweis die BSI PointID-Regelung. Das bedeutet:
Das Lichtbild fĂŒr den deutschen Reisepass oder Personalausweis muss am BĂŒrgeramt selbst aufgenommen werden â entweder mit einem zertifizierten Fotoautomaten direkt vor Ort oder durch ein zugelassenes Fotostudio, das die Bilder digital ĂŒbermittelt. Ein selbst mitgebrachtes Foto â ob online erstellt, im Fotoautomaten gemacht oder im Studio aufgenommen â wird nicht mehr akzeptiert.
Diese Regelung dient dem Schutz vor manipulierten oder gefÀlschten Passbildern und betrifft ausschliesslich:
- Deutschen Reisepass (Bundesreisepass, Kinderreisepass, Expresspass)
- Deutschen Personalausweis (eID-Karte)
FĂŒr welche Dokumente gilt die BSI-Regelung NICHT?
Die PointID-Pflicht greift ausschliesslich bei Reisepass und Personalausweis. FĂŒr alle anderen Dokumente kannst du dein Foto weiterhin selbst mitbringen â auch wenn es online erstellt wurde:
| Dokument | BSI PointID? | Online-Foto erlaubt? | |---|---|---| | Deutscher Reisepass | Ja | Nein | | Deutscher Personalausweis | Ja | Nein | | FĂŒhrerschein (DE) | Nein | Ja | | Aufenthaltstitel (DE) | Nein | Ja | | Schengen-Visum | Nein | Ja | | Nationalvisum (DE) | Nein | Ja |
Warum gibt es die BSI-Regelung?
Das Bundesamt fĂŒr Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat die PointID-Pflicht eingefĂŒhrt, um Morphing-Angriffe zu verhindern. Beim Morphing werden zwei Gesichter digital zu einem neuen Bild zusammengefĂŒhrt â so könnte eine andere Person ein Ausweisdokument mit einem Foto erhalten, das beim biometrischen Scan auf beide Personen passt.
Durch die Aufnahme des Fotos direkt am BĂŒrgeramt in einer kontrollierten Umgebung soll sichergestellt werden, dass das Bild das tatsĂ€chliche Aussehen der antragstellenden Person zeigt.
Was gilt in der Schweiz und Ăsterreich?
Ein wichtiger Unterschied gegenĂŒber Deutschland:
Weder die Schweiz noch Ăsterreich haben eine vergleichbare PointID-Pflicht eingefĂŒhrt.
In beiden LĂ€ndern dĂŒrfen selbst erstellte und online erstellte Fotos fĂŒr alle amtlichen Ausweisdokumente â einschliesslich Reisepass und Personalausweis bzw. IdentitĂ€tskarte â eingereicht werden, solange sie den ICAO-Anforderungen entsprechen.
| Land | Reisepass Online-Foto | Personalausweis / ID Online-Foto | |---|---|---| | Deutschland | Nein (BSI PointID) | Nein (BSI PointID) | | Schweiz | Ja | Ja | | Ăsterreich | Ja | Ja |
Praktische Konsequenz
Wenn du in Deutschland einen Reisepass oder Personalausweis beantragst oder verlĂ€ngerst, musst du zum BĂŒrgeramt und das Foto dort aufnehmen lassen. Du kannst diesen Schritt nicht ĂŒberspringen.
Wenn du in Deutschland jedoch einen FĂŒhrerschein, einen Aufenthaltstitel, ein Visum oder ein Ă€hnliches Dokument beantragst, kannst du dein Foto weiterhin selbst mitbringen â online erstellte Fotos sind dabei vollstĂ€ndig zulĂ€ssig.
Was Àndert sich inhaltlich am Foto?
Inhaltlich Ă€ndert sich nichts. Die ICAO-Anforderungen sind dieselben: 35Ă45mm, weisser oder hellgrauer Hintergrund, neutraler Ausdruck, keine Brille, gerader Blick in die Kamera. Der Unterschied betrifft nur den Entstehungs- und Einreichungsweg des Fotos.
Weitere Infos findest du in unserem Artikel Passfoto online erstellen â legal in Deutschland? sowie in der Ăbersicht Aufenthaltstitel Foto Deutschland 2026.
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