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28. Mai 2026 · Grundlagen

Passfoto: Reisepass vs. Personalausweis – Was ist der Unterschied?

Kurze Antwort: Das Foto selbst ist identisch — beide Dokumente erfordern ein 35×45mm biometrisches ICAO-Foto. Der entscheidende Unterschied liegt jedoch darin, wie das Foto entsteht und eingereicht wird: In Deutschland gilt für Reisepass und Personalausweis die BSI PointID-Pflicht. Für Führerschein, Aufenthaltstitel und Visa gilt sie nicht.

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Die technischen Anforderungen sind gleich

Sowohl für den deutschen Reisepass als auch für den deutschen Personalausweis gilt derselbe Fotostandard:

| Merkmal | Reisepass | Personalausweis | |---|---|---| | Format | 35 × 45 mm | 35 × 45 mm | | Hintergrund | Weiss oder hellgrau | Weiss oder hellgrau | | Gesichtsausdruck | Neutral, Mund geschlossen | Neutral, Mund geschlossen | | Augen | Offen, direkt in Kamera | Offen, direkt in Kamera | | Brille | Nicht erlaubt | Nicht erlaubt | | Kopfbedeckung | Nicht erlaubt (Ausnahme: Religion) | Nicht erlaubt (Ausnahme: Religion) | | Fotoalter | Max. 6 Monate | Max. 6 Monate | | Norm | ICAO 9303 | ICAO 9303 |

Das Foto, das du für deinen Reisepass aufnimmst, erfüllt also technisch dieselben Anforderungen wie das Foto für deinen Personalausweis.

Der wichtige Unterschied: BSI PointID (nur in Deutschland)

Seit Mai 2025 gilt in Deutschland für die Beantragung von Reisepass und Personalausweis die BSI PointID-Regelung. Das bedeutet:

Das Lichtbild für den deutschen Reisepass oder Personalausweis muss am Bürgeramt selbst aufgenommen werden — entweder mit einem zertifizierten Fotoautomaten direkt vor Ort oder durch ein zugelassenes Fotostudio, das die Bilder digital übermittelt. Ein selbst mitgebrachtes Foto — ob online erstellt, im Fotoautomaten gemacht oder im Studio aufgenommen — wird nicht mehr akzeptiert.

Diese Regelung dient dem Schutz vor manipulierten oder gefälschten Passbildern und betrifft ausschliesslich:

  • Deutschen Reisepass (Bundesreisepass, Kinderreisepass, Expresspass)
  • Deutschen Personalausweis (eID-Karte)

Für welche Dokumente gilt die BSI-Regelung NICHT?

Die PointID-Pflicht greift ausschliesslich bei Reisepass und Personalausweis. Für alle anderen Dokumente kannst du dein Foto weiterhin selbst mitbringen — auch wenn es online erstellt wurde:

| Dokument | BSI PointID? | Online-Foto erlaubt? | |---|---|---| | Deutscher Reisepass | Ja | Nein | | Deutscher Personalausweis | Ja | Nein | | Führerschein (DE) | Nein | Ja | | Aufenthaltstitel (DE) | Nein | Ja | | Schengen-Visum | Nein | Ja | | Nationalvisum (DE) | Nein | Ja |

Warum gibt es die BSI-Regelung?

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat die PointID-Pflicht eingeführt, um Morphing-Angriffe zu verhindern. Beim Morphing werden zwei Gesichter digital zu einem neuen Bild zusammengeführt — so könnte eine andere Person ein Ausweisdokument mit einem Foto erhalten, das beim biometrischen Scan auf beide Personen passt.

Durch die Aufnahme des Fotos direkt am Bürgeramt in einer kontrollierten Umgebung soll sichergestellt werden, dass das Bild das tatsächliche Aussehen der antragstellenden Person zeigt.

Was gilt in der Schweiz und Österreich?

Ein wichtiger Unterschied gegenüber Deutschland:

Weder die Schweiz noch Österreich haben eine vergleichbare PointID-Pflicht eingeführt.

In beiden Ländern dürfen selbst erstellte und online erstellte Fotos für alle amtlichen Ausweisdokumente — einschliesslich Reisepass und Personalausweis bzw. Identitätskarte — eingereicht werden, solange sie den ICAO-Anforderungen entsprechen.

| Land | Reisepass Online-Foto | Personalausweis / ID Online-Foto | |---|---|---| | Deutschland | Nein (BSI PointID) | Nein (BSI PointID) | | Schweiz | Ja | Ja | | Österreich | Ja | Ja |

Praktische Konsequenz

Wenn du in Deutschland einen Reisepass oder Personalausweis beantragst oder verlängerst, musst du zum Bürgeramt und das Foto dort aufnehmen lassen. Du kannst diesen Schritt nicht überspringen.

Wenn du in Deutschland jedoch einen Führerschein, einen Aufenthaltstitel, ein Visum oder ein ähnliches Dokument beantragst, kannst du dein Foto weiterhin selbst mitbringen — online erstellte Fotos sind dabei vollständig zulässig.

Was ändert sich inhaltlich am Foto?

Inhaltlich ändert sich nichts. Die ICAO-Anforderungen sind dieselben: 35×45mm, weisser oder hellgrauer Hintergrund, neutraler Ausdruck, keine Brille, gerader Blick in die Kamera. Der Unterschied betrifft nur den Entstehungs- und Einreichungsweg des Fotos.


Weitere Infos findest du in unserem Artikel Passfoto online erstellen – legal in Deutschland? sowie in der Übersicht Aufenthaltstitel Foto Deutschland 2026.

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