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28. Mai 2026 · Besondere Gruppen

Passfoto in der Schwangerschaft 2026 – Was gilt?

Kurze Antwort: Die ICAO-Anforderungen an biometrische Passfotos ändern sich während der Schwangerschaft nicht. Weder Ausnahmen noch Sonderregeln — es gelten dieselben Vorgaben wie für alle anderen Antragstellerinnen.

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Was fotografiert wird: Gesicht — nicht der Körper

Das Passfoto zeigt ausschließlich das Gesicht und den oberen Bereich des Kopfes. Der Körper — also auch ein Schwangerschaftsbauch — ist auf dem Foto nicht sichtbar und damit kein Thema.

Die Schwangerschaft ist damit für die technischen Anforderungen an das Bild selbst vollständig irrelevant.

Welche ICAO-Anforderungen gelten?

Für Schwangere gelten dieselben Anforderungen wie für alle anderen Personen:

  • Format: 35×45 mm
  • Hintergrund: Weiß oder hellgrau, gleichmäßig ausgeleuchtet
  • Gesichtsausdruck: Neutral, Mund geschlossen
  • Augen: Geöffnet, klar sichtbar, geradeaus schauend
  • Brille: Nicht erlaubt
  • Kopfbedeckung: Nicht erlaubt (außer religiöse Gründe)
  • Aktualität: Nicht älter als 6 Monate

Es gibt keine Ausnahmen oder Erleichterungen für Schwangere in Deutschland, der Schweiz oder Österreich.

Verändert die Schwangerschaft das Gesicht?

Das Gesicht kann sich während der Schwangerschaft verändern — insbesondere durch Wassereinlagerungen (Ödeme) im Gesicht, breitere Wangenknochen oder veränderte Hauttöne. Diese Veränderungen können im fortgeschrittenen Stadium der Schwangerschaft dazu führen, dass das Erscheinungsbild auf einem Foto deutlich vom späteren Aussehen abweicht.

Das ist relevant, weil biometrische Ausweisdokumente über mehrere Jahre genutzt werden. Weicht das Foto erheblich vom tatsächlichen Erscheinungsbild ab, kann dies bei Grenzkontrollen zu Nachfragen führen.

Wann ein neues Foto nötig ist

Ein neues Passfoto ist dann erforderlich, wenn:

  • Das vorhandene Foto älter als 6 Monate ist (gilt generell für alle Anträge)
  • Das Erscheinungsbild sich erheblich verändert hat — z. B. durch starke Wassereinlagerungen im Gesicht, die ein vorhandenes Foto unkenntlich machen

Es gibt keine gesetzliche Pflicht, während der Schwangerschaft ein neues Foto zu machen. Wenn das aktuelle Foto noch aktuell und erkennbar ist, kann es weiterverwendet werden.

Empfehlung: Wann ist der beste Zeitpunkt?

Wenn ein neues Passfoto während der Schwangerschaft erstellt werden soll, empfiehlt sich das zweite Trimester (etwa 14. bis 27. Schwangerschaftswoche):

  • Das erste Trimester kann durch Erschöpfung und ggf. veränderte Gesichtszüge schwierig sein
  • Im dritten Trimester können Wassereinlagerungen stärker ausgeprägt sein
  • Im zweiten Trimester ist das Gesicht oft stabiler und das Wohlbefinden besser

Das ist eine allgemeine Empfehlung — nicht eine rechtliche Vorgabe.

Sitzposition und Haltung beim Foto

Für das Passfoto ist eine aufrechte Sitzhaltung mit gerade gehaltenem Kopf erforderlich. Der Bauch spielt keine Rolle, da er auf dem Foto nicht zu sehen ist. Bei Schwangeren im dritten Trimester, die das Sitzen als unangenehm empfinden, kann das Foto auch im Stehen aufgenommen werden — Hauptsache, Kopf und Gesicht sind gerade und auf Augenhöhe mit der Kamera.

Gilt die PointID-Pflicht auch für Schwangere?

Ja. Die BSI-PointID-Pflicht für Reisepass und Personalausweis in Deutschland gilt für alle Antragstellerinnen und Antragsteller — unabhängig davon, ob sie schwanger sind oder nicht. Es gibt keine Ausnahme für Schwangere.

Das bedeutet: Für einen neuen deutschen Reisepass oder Personalausweis wird das Foto am Automaten im Bürgeramt aufgenommen. Ein online erstelltes Foto kann für diese Dokumente nicht eingereicht werden.

Für andere Dokumente — etwa Aufenthaltserlaubnis, Führerschein oder Visum — gilt die PointID-Pflicht nicht. Hier sind ICAO-konforme Online-Fotos erlaubt.

Praktische Tipps

Termin beim Bürgeramt frühzeitig planen: Wartezeiten von mehreren Wochen sind möglich. Wer einen baldigen Reisepass benötigt, sollte den Termin frühzeitig buchen — unabhängig von der Schwangerschaft.

Komfort beim Termin: Das Bürgeramt ist in der Regel barrierefrei. Bei Bedarf kann vorab nach einem Sitzplatz oder einer Vorzugsbehandlung gefragt werden.

Für andere Dokumente: Wenn das Foto für ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis benötigt wird, kann es bequem zuhause mit ID Wizard erstellt werden — ab EUR 4.99.

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