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28. Mai 2026 · Tipps & Anforderungen · Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
Tattoo im Passfoto – Sind sichtbare Tattoos im Passfoto erlaubt? 2026
Kurze Antwort: Ja. Tattoos sind im Passfoto erlaubt – auch Gesichts-Tattoos, Hals-Tattoos und permanentes Make-up. Die ICAO stellt keine Regel auf, die Tattoos verbietet. Entscheidend ist ein anderer Grundsatz: Das Passfoto muss dem aktuellen Aussehen entsprechen.
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Was sagt die ICAO zu Tattoos?
Der internationale Standard ICAO 9303 enthält keine Regelung zu Tattoos. Der Standard schreibt vor, wie Beleuchtung, Ausdruck, Hintergrund und Kopfhaltung sein sollen – über Körperkunst oder Körpermodifikationen gibt es keine Aussage.
Das bedeutet: Tattoos sind im Passfoto weder erlaubt noch verboten – sie werden schlicht nicht erwähnt. In der Praxis heisst das: Tattoos stellen keinen Ablehnungsgrund dar.
Gesichts-Tattoos: erlaubt und müssen sichtbar sein
Wer ein oder mehrere Tattoos im Gesicht trägt, darf sie auf dem Passfoto nicht abdecken oder wegretuschieren. Im Gegenteil: Das Passfoto muss das aktuelle, natürliche Aussehen zeigen. Ein Gesichts-Tattoo gehört dazu.
Wenn du ein Gesichts-Tattoo mit Foundation oder Concealer abdeckst und das Foto einreichst, kann das Probleme verursachen – nicht wegen des Tattoos, sondern weil das Foto nicht mehr mit deinem tatsächlichen Aussehen übereinstimmt. Grenzbeamte und Behörden prüfen das Foto mit dem aktuellen Aussehen ab.
Wer also nach dem Foto ein Gesichts-Tattoo bekommt, muss das Dokument möglicherweise erneuern, wenn das Gesicht dadurch stark verändert wird und nicht mehr erkennbar ist.
Hals-Tattoos: sichtbar, aber kein Problem
Hals-Tattoos liegen am Rand des Bildausschnitts. Je nach Aufnahme können sie sichtbar sein oder knapp ausserhalb des Ausschnitts liegen. Sie sind kein Ablehnungsgrund.
Das Foto zeigt in der Regel Kopf und Schultern – der Hals ist dabei meist sichtbar. Wenn du ein Hals-Tattoo hast, ist das auf dem Foto erkennbar und vollständig akzeptabel.
Körper-Tattoos: nicht relevant für das Passfoto
Tattoos auf Armen, Brust, Rücken oder anderen Körperstellen sind auf dem Passfoto nicht sichtbar, da nur Kopf und Schulterpartie abgebildet werden. Sie spielen daher keine Rolle.
Permanent-Make-up (tätowierte Augenbrauen): erlaubt
Permanent-Make-up – darunter tätowierte Augenbrauen (Microblading), Lipliner oder Eyeliner – ist eine Form der kosmetischen Tätowierung. Diese ist auf dem Passfoto vollständig erlaubt.
Da Permanent-Make-up zum dauerhaften Aussehen gehört, ist es sogar sinnvoll, es auf dem Passfoto sichtbar zu haben – es entspricht dem aktuellen Aussehen.
Das Foto muss dem aktuellen Aussehen entsprechen
Die wichtigste Regel beim Passfoto ist nicht die Tattoo-Frage, sondern der Aktualitätsgrundsatz: Das Passfoto muss erkennbar die Person zeigen, die es heute ist.
Das bedeutet in Bezug auf Tattoos:
- Tattoo vorhanden → Foto mit sichtbarem Tattoo ist korrekt
- Tattoo abgedeckt auf Foto → Foto stimmt nicht mit aktuellem Aussehen überein → kann Probleme bei der Grenzkontrolle verursachen
- Tattoo nach Foto entfernt → Neues Foto nötig, wenn die Veränderung das Gesicht stark verändert
Übersicht: Tattoo-Typen und ihre Relevanz
| Tattoo-Typ | Im Passfoto sichtbar? | Problematisch? | |---|---|---| | Gesichts-Tattoo | Ja | Nein – muss sichtbar sein | | Hals-Tattoo | Teils | Nein – kein Ablehnungsgrund | | Arm-/Körper-Tattoo | Nein | Nein – ausserhalb des Bildausschnitts | | Permanent-Make-up (Augenbrauen) | Ja | Nein – gehört zum aktuellen Aussehen | | Tattoo mit Make-up abgedeckt | Nein | Ja – Foto entspricht nicht aktuellem Aussehen | | Tattoo nach Foto entfernt | – | Mögliches neues Foto nötig bei starker Veränderung |
Häufige Fragen zu Tattoos im Passfoto
Darf ich mein Gesichts-Tattoo für das Passfoto abdecken?
Nein – das solltest du vermeiden. Das Foto muss dein aktuelles Aussehen zeigen. Wenn du das Tattoo dauerhaft trägst, gehört es zum Aussehen und muss sichtbar sein.
Muss ich nach einem neuen Gesichts-Tattoo einen neuen Reisepass beantragen?
Nur dann, wenn das Tattoo das Aussehen so stark verändert, dass eine Identifizierung mit dem alten Foto nicht mehr zuverlässig möglich ist. Bei kleineren Tattoos im Randbereich des Gesichts ist das in der Regel nicht nötig.
Sind Piercing und Körpermodifikationen ähnlich geregelt?
Ja – auch für Piercings gibt es keine explizite ICAO-Regel. Dezente Piercings sind in der Regel kein Problem. Stark verändernde Modifikationen (z. B. Zungenspaltung, die das Gesicht sichtbar verändert) könnten ähnlich wie Tattoos behandelt werden: Das aktuelle Aussehen ist massgeblich.
Für Tipps zu Make-up im Passfoto lies den Artikel Make-up im Passfoto – Was ist erlaubt?.
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