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31. Mai 2026 · 🇩🇪 Deutschland

Personalausweis online beantragen Deutschland – geht das?

„Kann ich den Personalausweis einfach online beantragen?" – Diese Frage stellen sich viele, wenn der PA abläuft und der nächste Termin im Bürgeramt Wochen entfernt liegt. Die kurze Antwort: Eingeschränkt ja, aber noch nicht flächendeckend. Und für das Foto gilt seit dem 1. Mai 2025 eine wichtige Sonderregel, die viele nicht kennen.

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Status: Was beim PA-Antrag online möglich ist

Stand 2026 ist die vollständige Online-Beantragung des Personalausweises in Pilotprojekten möglich, aber noch kein bundesweiter Standard. Der Bund und einzelne Länder erproben den digitalen Antrag über eID und das BundID-Konto (das zentrale Online-Bürgerkonto des Bundes). Ob deine Gemeinde mitmacht, erfährst du direkt beim Bürgeramt oder über das Personalausweisportal des Bundes (personalausweisportal.de).

| Was | Online möglich? | |---|---| | Personalausweis neu beantragen (Erstantrag) | In Pilotprojekten je nach Kommune | | Personalausweis verlängern / Folgeausweis | Pilotprojekte in einigen Kommunen | | Fingerabdrücke abgeben | Nein – immer persönlich im Bürgeramt | | Foto für PA einreichen | Nein – seit 1. Mai 2025 gilt PointID | | eID-Funktion freischalten | Ja – über die AusweisApp | | PIN zurücksetzen (eID) | Ja – über die AusweisApp | | Adressänderung | Teils – je nach Gemeinde | | BundID-Konto anlegen | Ja |

Bitte beachte: Die Verfügbarkeit des Online-Antrags variiert stark je nach Kommune. Prüfe den aktuellen Stand direkt beim zuständigen Bürgeramt oder auf dem Personalausweisportal des Bundes (personalausweisportal.de), bevor du dich auf einen rein digitalen Ablauf verlässt.

Selbst wenn in deiner Stadt der Online-Antrag funktioniert: Die Biometrie (Fingerabdrücke und Gesichtsbild) muss in den meisten Fällen noch persönlich erfasst werden. Das ist kein bürokratischer Rückschritt, sondern sicherheitstechnisch bewusst so gestaltet – mehr dazu gleich im Foto-Abschnitt.

Die Unterschiede zwischen Städten sind real und relevant. In manchen Großstädten ist die Online-Antragstellung bereits vollständig möglich und gut erprobt. In ländlicheren Gemeinden läuft noch der klassische Schalterweg. Es lohnt sich, auf der Website der eigenen Stadtverwaltung gezielt nach „Personalausweis online" zu suchen – viele Kommunen listen dort, welche Verwaltungsleistungen digital verfügbar sind.

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Die wichtigste Neuerung: PointID und das Foto seit Mai 2025

Seit dem 1. Mai 2025 gilt für den Personalausweis und den Reisepass eine entscheidende Neuregelung: Das Lichtbild darf nicht mehr selbst mitgebracht werden – weder als Ausdruck noch als Datei. Stattdessen gilt das BSI-Verfahren „PointID":

  • Das Gesichtsbild wird entweder direkt am Terminal im Bürgeramt digital erfasst
  • oder bei einem zertifizierten Fotografen mit BSI-zugelassener Technik aufgenommen, der das Bild verschlüsselt an das Bürgeramt übermittelt

Dieser Wandel hat einen klaren Sicherheitsgrund: Die Bundesdruckerei und das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) wollen sicherstellen, dass das Bild tatsächlich die beantragende Person zeigt – ohne Möglichkeit zur nachträglichen Manipulation. Die Anforderungen an biometrische Fotos für maschinenlesbare Dokumente sind im ICAO-Standard Doc 9303 festgelegt; die technische Umsetzung regelt das BSI in seinen TR (Technischen Richtlinien).

Was das für dich bedeutet

Wenn du einen neuen Personalausweis beantragst – egal ob am Schalter oder perspektivisch online –, gibt es keinen Schritt mehr, bei dem du ein eigenes Foto einreichst. Das Bürgeramt oder der zertifizierte Fotograf übernimmt die Aufnahme vollständig. Ein selbst erstelltes Selfie oder ein online generiertes Foto wird für den PA nicht akzeptiert.

Viele Bürger sind davon überrascht, wenn sie mit einem fertigen Fotodruck zum Bürgeramt kommen und abgewiesen werden. Die PointID-Pflicht gilt für Erwachsene ebenso wie für Kinder – auch für den Kinderausweis wird kein mitgebrachtes Foto mehr angenommen. Wer einen zertifizierten Fotografen aufsuchen möchte, findet auf dem Personalausweisportal des Bundes eine Suchfunktion für zugelassene Stellen in der Nähe.

Das ist der zentrale Unterschied zu Dokumenten wie dem Führerschein, dem Visum oder dem Aufenthaltstitel – dort bleibt ein ICAO-konformes Foto zulässig, das du auch mit einem Online-Dienst erstellen kannst. Mehr dazu im nächsten Abschnitt und in unserem Beitrag zu Passfoto Personalausweis online 2026.

PA vs. Führerschein: zwei verschiedene Foto-Regeln

Die Fotoregeln unterscheiden sich je nach Dokumenttyp erheblich. Eine der häufigsten Verwechslungen: Wer seinen Führerschein beantragt oder umtauscht, denkt manchmal, das Foto müsse ebenfalls über PointID erfasst werden – das stimmt nicht.

| Dokument | Foto selbst mitbringen / online erstellen? | Verfahren | |---|---|---| | Personalausweis | Nein – seit 1. Mai 2025 verboten | PointID (BSI) | | Reisepass | Nein – seit 1. Mai 2025 verboten | PointID (BSI) | | Führerschein | Ja – ICAO-konformes Foto zulässig | Klassisches Lichtbild | | Schengen-Visum | Ja | ICAO-konformes Foto zulässig | | Aufenthaltstitel | Ja | ICAO-konformes Foto zulässig | | Nationalvisum / D-Visum | Ja | ICAO-konformes Foto zulässig |

Für Dokumente wie Führerschein, Visum oder Aufenthaltstitel kannst du ein ICAO-konformes Foto weiterhin selbst erstellen – auch mit einem Online-Dienst wie ID Wizard. Unsere Seite Personalausweis-Foto gibt dir außerdem einen Überblick über die biometrischen Anforderungen, falls du die Spezifikationen für PointID kennen möchtest.

Mehr Hintergründe dazu, warum Online-Fotos für bestimmte Dokumente in Deutschland erlaubt sind, erklärt unser Beitrag zu Passfoto online legal Deutschland.

Was du beim PA wirklich online erledigen kannst

Auch wenn der vollständige Antrag noch kein bundesweiter Standard ist: Rund um den Personalausweis gibt es heute schon einiges, das online geht – und das erleichtert den Alltag erheblich.

Online-Ausweisfunktion (eID) freischalten

Der Personalausweis enthält seit Jahren einen eID-Chip, der für Online-Behördengänge und digitale Identifizierung genutzt werden kann. Die Funktion ist oft deaktiviert ausgeliefert. Du kannst sie jederzeit über die AusweisApp (App des Bundes, kostenlos) auf deinem Smartphone aktivieren oder deinen PIN dort zurücksetzen. Mit der aktivierten eID kannst du dich gegenüber immer mehr Behörden und Unternehmen sicher online ausweisen – ohne physisch vor Ort zu erscheinen.

BundID-Konto

Das BundID-Konto ist das zentrale Bürgerkonto für digitale Verwaltungsleistungen in Deutschland. Mit eID kannst du dich dort sicher einloggen und perspektivisch immer mehr Anträge stellen – darunter erste Kommunen, die bereits den PA-Antrag oder die Ummeldung digital anbieten. Das BundID-Konto ist kostenlos, die Einrichtung dauert wenige Minuten, wenn dein Smartphone NFC unterstützt und die AusweisApp installiert ist.

Adressänderung und Ummeldung

Einige Städte und Gemeinden ermöglichen die Online-Ummeldung (Wohnsitzanmeldung) per eID. Das spart einen Gang zum Einwohnermeldeamt. Ob deine Gemeinde mitmacht, prüfst du auf dem Portal deiner Stadtverwaltung – viele haben eigene digitale Servicecenter eingerichtet.

PIN-Rücksetzung und -Aktivierung

Hast du deinen eID-PIN vergessen oder möchtest die Online-Ausweisfunktion deaktivieren? Das geht bequem über die AusweisApp oder in einem Bürgeramt-Terminal, ohne lange Wartezeiten. Wer seinen PA-PIN zum ersten Mal einrichten möchte, kann das nach Erhalt des Transport-PINs (kommt per Post) direkt in der App erledigen.

Schritt für Schritt: Erst- und Folgeausweis beantragen

Der Ablauf unterscheidet sich leicht je nach Situation. Hier sind die typischen Szenarien mit den wichtigsten Schritten.

Szenario 1: Folgeausweis (abgelaufener oder bald ablaufender PA)

Das ist der häufigste Fall. Dein Personalausweis läuft in absehbarer Zeit ab und du beantragst Ersatz.

  1. Termin buchen – Über das Online-Terminportal deiner Gemeinde oder telefonisch beim Bürgeramt. Beliebte Zeiten sind schnell vergeben; plane mehrere Wochen ein.
  2. Unterlagen zusammenstellen – Alten Personalausweis oder Reisepass, ggf. Meldebescheinigung. Das Foto bringst du nicht mit.
  3. Bürgeramt-Termin wahrnehmen – Am Schalter werden deine Daten geprüft, Fingerabdrücke und Gesichtsbild per PointID aufgenommen.
  4. Gebühr bezahlen – 37,00 € (ab 24 Jahren) oder 22,80 € (unter 24 Jahren), vor Ort per EC-Karte oder Bargeld.
  5. Auf den neuen PA warten – Reguläre Bearbeitungszeit 2–4 Wochen. Der neue Ausweis kommt per Post an deine Meldeanschrift oder du holst ihn im Bürgeramt ab, je nach Gemeinde.

Szenario 2: Erstausweis (noch nie einen Personalausweis gehabt)

Wer noch keinen Personalausweis besitzt – etwa ein 16-Jähriger, der den Ausweis zum ersten Mal beantragt –, braucht einige zusätzliche Dokumente.

  1. Termin vereinbaren – Auch hier gilt: frühzeitig buchen.
  2. Unterlagen für den Erstantrag – In der Regel werden benötigt: Geburtsurkunde, Reisepass (falls vorhanden), aktuelle Meldebescheinigung. Bei Minderjährigen muss mindestens ein Erziehungsberechtigter anwesend sein und zustimmen.
  3. Bürgeramt-Termin – Identitätsprüfung, PointID-Fotoerfassung, Fingerabdrücke (ab 6 Jahren).
  4. Gebühr, Bearbeitungszeit – Identisch mit dem Folgeausweis.

Szenario 3: Verlorener oder gestohlener Personalausweis

Verlust oder Diebstahl muss unverzüglich gemeldet werden.

  1. Bei Diebstahl: Polizei informieren und eine Verlustanzeige aufnehmen lassen.
  2. Beim Bürgeramt melden – Den alten Ausweis sperren lassen. Ein neuer PA wird sofort beantragt, alternativ kann ein vorläufiger Personalausweis sofort ausgestellt werden.
  3. Vorläufiger PA: gilt nur 3 Monate und ist nicht für alle Länder als Reisedokument anerkannt. Er überbrückt die Wartezeit bis zum Eintreffen des neuen regulären Ausweises.

Gebühren, Gültigkeit und Bearbeitungszeit

Die Kosten für den Personalausweis sind bundeseinheitlich geregelt:

| Version | Gebühr | Gültigkeit | Besonderheit | |---|---|---|---| | PA ab 24 Jahre | 37,00 € | 10 Jahre | Standard | | PA unter 24 Jahre | 22,80 € | 6 Jahre | Günstiger, kürzere Laufzeit | | Vorläufiger PA | Gebühr je Amt | 3 Monate | Sofort ausstellbar, eingeschränkt | | Expressausweis | Aufpreis je Amt | Wie regulär | Schnellere Bearbeitung |

Die reguläre Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 2 bis 4 Wochen, je nach Auslastung der Bundesdruckerei. In Hochzeiten (Sommer, vor Feiertagen) kann es länger dauern. Planst du eine Reise, beantrage den PA rechtzeitig – mindestens 6 Wochen vorher. Für Notfälle gibt es den vorläufigen Personalausweis, der sofort ausgegeben werden kann, aber nur eingeschränkt für Reisen innerhalb der EU taugt und nicht alle Visa-Anforderungen erfüllt.

Wer es besonders eilig hat, kann in vielen Städten und Gemeinden gegen Aufpreis einen Expressausweis beantragen. Die Bundesdruckerei beschleunigt in diesem Fall die Produktion erheblich. Prüfe beim Bürgeramt deiner Gemeinde, ob dieser Service angeboten wird und welcher Aufpreis anfällt – die Beträge können lokal variieren.

Bitte beachte: Gebühren können sich ändern und Expressaufschläge unterscheiden sich je Amt. Informiere dich beim Bürgeramt deiner Gemeinde über die aktuellen Kosten.

Häufige Missverständnisse rund um PointID

Rund um die PointID-Regel kursieren viele Halbwahrheiten. Hier sind die häufigsten Missverständnisse und die korrekte Einordnung.

„Ich kann mein Foto einfach per App hochladen"

Falsch. Die AusweisApp dient der Verwaltung der eID-Funktion und der PIN, aber nicht dem Einreichen von Fotos für den Ausweisantrag. Das Gesichtsbild für einen neuen Personalausweis oder Reisepass wird ausschließlich über PointID erfasst – am Bürgeramt-Terminal oder beim zertifizierten Fotografen.

„Beim Führerschein muss ich auch zum Terminal"

Falsch. Für den Führerschein gilt PointID nicht. Dort kannst du weiterhin ein selbst erstelltes, ICAO-konformes Foto mitbringen oder online erstellen. Das gilt ebenso für Visum, Aufenthaltstitel und andere Ausweisdokumente, die nicht Personalausweis oder Reisepass sind.

„Online-Antrag bedeutet kein Bürgeramt-Besuch"

Noch nicht zutreffend für die Mehrheit. Selbst in Kommunen, die den Online-Antrag über BundID bereits anbieten, ist für die Biometrie-Erfassung (Fingerabdrücke, PointID-Foto) in den meisten Fällen noch ein persönlicher Termin nötig. Ob und wie das in Zukunft vollständig digital möglich sein wird, hängt von der technischen und rechtlichen Weiterentwicklung der entsprechenden Bundesgesetze ab.

„Mit dem Foto vom letzten Mal spare ich mir den Termin"

Leider nicht. Ältere Fotos – egal wie aktuell das Aussehen noch erscheinen mag – werden im Rahmen des PointID-Verfahrens nicht mehr akzeptiert. Jedes neue Ausweisdokument erfordert eine neue biometrische Erfassung vor Ort.

Checkliste: Was du zum Bürgeramt mitbringst

Für die Beantragung im Bürgeramt brauchst du folgende Unterlagen. Das Foto wird vor Ort per PointID aufgenommen – du musst es nicht selbst mitbringen.

  • Alten Personalausweis oder Reisepass (zur Identitätsprüfung)
  • Aktuelle Meldebescheinigung oder Nachweis des aktuellen Wohnsitzes (oft nicht nötig, wenn du in der Gemeinde gemeldet bist)
  • Geburtsurkunde bei Erstantrag (je nach Gemeinde)
  • Ggf. Einbürgerungsurkunde oder Staatsangehörigkeitsnachweis
  • Passendes Bargeld oder EC-Karte für die Gebühr

Für Kinder unter 16 Jahren muss ein Erziehungsberechtigter persönlich anwesend sein. Bitte beachte: Auch Kinder brauchen seit Mai 2025 ihr Foto per PointID – ein mitgebrachtes Kinderportrait wird abgelehnt. Eine ausführliche Übersicht zum Thema Antrag und Ablauf findest du in unserem Artikel Personalausweis beantragen Deutschland.

Häufige Fragen (FAQ)

Kann ich den Personalausweis komplett online beantragen?

Stand 2026 ist das nur eingeschränkt möglich. Der Bund und einzelne Länder erproben die Online-Beantragung über eID und BundID, aber die Verfügbarkeit variiert je nach Kommune. In den meisten Fällen ist weiterhin ein persönliches Erscheinen im Bürgeramt nötig, um Fingerabdrücke und Foto zu erfassen.

Darf ich für den Personalausweis ein Foto online hochladen?

Nein. Seit dem 1. Mai 2025 gilt für den Personalausweis das BSI-Verfahren PointID. Das Foto wird ausschließlich digital am Bürgeramt-Terminal oder bei einem zertifizierten Fotografen erfasst. Ein selbst erstelltes oder online hochgeladenes Foto wird nicht akzeptiert.

Was kostet ein Personalausweis in Deutschland 2026?

Für Personen ab 24 Jahren kostet der PA 37,00 € (10 Jahre gültig). Für Personen unter 24 Jahren beträgt die Gebühr 22,80 € (6 Jahre). Für einen Expressausweis oder vorläufigen PA kann eine Zusatzgebühr anfallen.

Was kann ich beim Personalausweis wirklich online erledigen?

Online möglich sind: eID-Funktion freischalten, PIN zurücksetzen, AusweisApp einrichten, BundID-Konto anlegen und in einigen Kommunen Adressänderungen vornehmen. Der vollständige Online-Antrag ist ein laufendes Pilotprojekt.

Gilt die PointID-Pflicht auch für den Führerschein?

Nein. Die PointID-Pflicht gilt nur für Personalausweis und Reisepass. Für Führerschein, Visum und Aufenthaltstitel kannst du weiterhin ein selbst erstelltes oder online generiertes ICAO-konformes Foto verwenden.

Wie lange dauert die Bearbeitung des Personalausweises?

Die reguläre Bearbeitungszeit beträgt 2–4 Wochen. Ein vorläufiger Personalausweis kann sofort ausgestellt werden, ist aber nur 3 Monate gültig. Für dringende Fälle gibt es einen Expressausweis gegen Aufpreis.

Was brauche ich für die Beantragung im Bürgeramt?

Alten Personalausweis oder Reisepass, ggf. Meldebescheinigung, bei Erstantrag die Geburtsurkunde – und Geduld, denn Foto und Fingerabdrücke werden vor Ort per PointID erfasst.

Was ist der Unterschied zwischen einem Erst- und einem Folgeausweis?

Beim Erstausweis – etwa wenn du mit 16 zum ersten Mal einen PA beantragst – werden in der Regel mehr Dokumente verlangt (Geburtsurkunde, Eltern müssen zustimmen). Beim Folgeausweis reicht oft der alte Ausweis als Identitätsnachweis. In beiden Fällen gilt seit Mai 2025 die PointID-Pflicht für das Foto.

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