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Die BSI-Regelung gilt nicht für den Aufenthaltstitel — du darfst dein Lichtbild selbst mitbringen. In 60 Sekunden ICAO-konform erstellen.
âś… BSI-Regelung gilt NICHT fĂĽr den Aufenthaltstitel
Die PointID-Pflicht (BSI, seit Mai 2025) gilt ausschliesslich für Personalausweis und Reisepass. Für Aufenthaltstitel, Niederlassungserlaubnis und Blaue Karte EU kannst du wie bisher ein eigenes, ICAO-konformes Foto mitbringen — auch digital erstellt.
Quelle: BAMF / Bundesdruckerei / ICAO 9303 — Stand 2026
Aufenthaltserlaubnis
Zeitlich befristeter Aufenthaltstitel nach § 7 AufenthG.
Niederlassungserlaubnis
Unbefristeter Aufenthaltstitel nach § 9 AufenthG.
Blaue Karte EU
Für hochqualifizierte Fachkräfte mit Hochschulabschluss.
Daueraufenthalt-EU
Für Drittstaatsangehörige mit langfristigem Aufenthaltsrecht.
Aufenthaltstitel für Familienangehörige
Familiennachzug, Ehegattennachzug, Kindernachzug.
Aufenthaltstitel fĂĽr Studenten
FĂĽr Studium, Berufsausbildung und Sprachkurse.
Foto hochladen
Selfie oder normales Foto — Smartphone reicht. Helle Wand im Hintergrund.
KI verarbeitet
Hintergrund entfernen, ICAO-konform zuschneiden, Qualität prüfen — automatisch.
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Nein. Die BSI-Regelung (PointID-Pflicht, Mai 2025) gilt ausschliesslich für den deutschen Personalausweis und den biometrischen Reisepass. Für den Aufenthaltstitel (sowie Niederlassungserlaubnis, Blaue Karte EU, Aufenthaltserlaubnis) ist die jeweilige Ausländerbehörde zuständig — dort kannst du wie bisher ein eigenes, ICAO-konformes Foto mitbringen, auch digital erstellt.
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