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Die PointID-Pflicht gilt seit dem 01.05.2025 auch für den Aufenthaltstitel — dein Lichtbild wird bei der Ausländerbehörde aufgenommen. Ein selbst erstelltes Foto ist dafür nicht mehr zulässig.
PointID-Pflicht gilt auch für den Aufenthaltstitel
Die PointID-Pflicht (seit Mai 2025) gilt nicht nur für Personalausweis und Reisepass, sondern über § 60 AufenthV i. V. m. § 6 Abs. 2 Satz 3 PassG auch für den elektronischen Aufenthaltstitel, die Niederlassungserlaubnis und die Blaue Karte EU. Das Lichtbild wird bei der Ausländerbehörde aufgenommen oder von einem zertifizierten Dienstleister elektronisch übermittelt. Für Führerschein und Visum gilt die Einschränkung nicht.
Quelle: BAMF / Bundesdruckerei / ICAO 9303 — Stand 2026
Aufenthaltserlaubnis
Zeitlich befristeter Aufenthaltstitel nach § 7 AufenthG.
Niederlassungserlaubnis
Unbefristeter Aufenthaltstitel nach § 9 AufenthG.
Blaue Karte EU
Für hochqualifizierte Fachkräfte mit Hochschulabschluss.
Daueraufenthalt-EU
Für Drittstaatsangehörige mit langfristigem Aufenthaltsrecht.
Aufenthaltstitel für Familienangehörige
Familiennachzug, Ehegattennachzug, Kindernachzug.
Aufenthaltstitel für Studenten
Für Studium, Berufsausbildung und Sprachkurse.
Termin buchen
Termin bei deiner zuständigen Ausländerbehörde vereinbaren — die Wartezeiten sind je nach Stadt sehr unterschiedlich.
Aufnahme vor Ort
Viele Behörden fotografieren direkt am PointID-Gerät (6 €). Hat deine Behörde keines, brauchst du ein zertifiziertes Fotostudio, das digital übermittelt.
Vorbereitet erscheinen
Neutraler Ausdruck, Augen offen und unbedeckt, keine Brille. Die ICAO-Vorgaben gelten am Gerät genauso wie beim Papierfoto früher.
Ja. Die PointID-Pflicht gilt seit dem 01.05.2025 auch für den elektronischen Aufenthaltstitel. § 60 AufenthV verweist auf § 6 Abs. 2 Satz 3 PassG: Das Lichtbild wird entweder von der Ausländerbehörde selbst elektronisch aufgenommen oder von einem zertifizierten Dienstleister über ein sicheres Verfahren an die Behörde übermittelt. Ein eigenes, selbst mitgebrachtes Foto ist damit nicht mehr zulässig — auch dann nicht, wenn es ICAO-konform ist.
Für den Aufenthaltstitel führt der Weg über die Ausländerbehörde. Für Führerschein und Visum gilt die PointID-Pflicht nicht — dort erstellt ID Wizard weiterhin ein ICAO-konformes Foto, ab € 4.99.
Zum Führerschein-Foto →