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29. Mai 2026 · Visa & Aufenthalt
Aufenthaltserlaubnis Foto 2026: Anforderungen in DE, CH, AT und UK
Wer eine Aufenthaltserlaubnis beantragt, braucht ein biometrisches Passfoto — doch die genauen Anforderungen unterscheiden sich je nach Land. Dieser Artikel erklärt, was in Deutschland, der Schweiz, Österreich und dem UK gilt und ob Online-Fotos erlaubt sind.
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Ländervergleich auf einen Blick
| Land | Dokument | Format | Online-Foto erlaubt? | |---|---|---|---| | Deutschland | Aufenthaltserlaubnis, NE | 35×45 mm | Grundsätzlich ja (Behördenpraxis prüfen) | | Schweiz | Aufenthaltsbewilligung B/C | 35×45 mm | Ja | | Österreich | Aufenthaltstitel | 35×45 mm | Ja | | UK | Biometric Residence Permit | Keine Foto-Einreichung | Biometrische Erfassung vor Ort |
Deutschland: Aufenthaltserlaubnis und Niederlassungserlaubnis
Fotoformat
Für alle deutschen Aufenthaltstitel — Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Blaue Karte EU, Daueraufenthalt-EU — gilt das biometrische ICAO-Format:
- Format: 35×45 mm
- Hintergrund: weiß oder sehr hellgrau
- Gesichtsausdruck: neutral, Mund geschlossen
- Brille: verboten
- Aktualität: nicht älter als 6 Monate
Online-Foto und BSI PointID
Wichtiger Hinweis für Deutschland: Die BSI PointID-Pflicht ist gesetzlich nur für den Reisepass und den Personalausweis vorgeschrieben. Für Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Blaue Karte EU) ist ein ICAO-konformes Online-Foto grundsätzlich ausreichend. Die Praxis einzelner Ausländerbehörden kann jedoch variieren — bitte vorab direkt bei der zuständigen Ausländerbehörde anfragen.
Zuständige Behörden
Die Aufenthaltserlaubnis wird in Deutschland bei der Ausländerbehörde des Wohnorts beantragt. Je nach Bundesland kann die Behörde unterschiedlich heißen (Ausländerbehörde, Amt für öffentliche Ordnung, Bürgeramt mit Ausländerstelle). Termine werden in der Regel online über das jeweilige Stadtportal gebucht.
Schweiz: Aufenthaltsbewilligung B und C
In der Schweiz wird die Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B für befristete, Ausweis C für dauerhafte Niederlassung) beim Gemeindeamt oder der kantonalen Migrationsbehörde beantragt.
Foto-Anforderungen:
- Format: 35×45 mm, ICAO-konform
- Hintergrund: weiß
- Gesichtsausdruck: neutral
- Brille: nicht erlaubt
- Online-Foto: vollständig erlaubt — in der Schweiz gilt keine BSI PointID-Pflicht
Das Foto wird typischerweise beim ersten Besuch am Gemeindeamt eingereicht. Einige Kantone bieten auch die digitale Einreichung über das kantonale Online-Portal an.
Österreich: Aufenthaltstitel
Für österreichische Aufenthaltstitel (Rot-Weiß-Rot-Karte, Niederlassungsbewilligung, Daueraufenthalt-EU) gelten dieselben ICAO-Fotostandards:
- Format: 35×45 mm
- Hintergrund: weiß
- Gesichtsausdruck: neutral, Mund geschlossen
- Brille: verboten
- Online-Foto: erlaubt — keine BSI PointID-Pflicht in Österreich
Der Antrag erfolgt beim Magistrat (in Städten) oder der Bezirkshauptmannschaft (BH) im Wohnbezirk. Bei Erstantrag im Ausland ist die österreichische Botschaft oder das Generalkonsulat zuständig.
UK: Biometric Residence Permit (BRP)
Das UK hat ein grundsätzlich anderes Verfahren:
- Kein selbst mitgebrachtes Foto wird eingereicht
- Die biometrische Erfassung (Fingerabdrücke und Gesichtserkennung) erfolgt direkt beim UKVCAS (UK Visa and Citizenship Application Services) oder einem Post Office
- Das Gesichtsbild wird direkt vor Ort aufgenommen und verarbeitet
Wer ein UK-Visum beantragt (z. B. Skilled Worker Visa), reicht zwar ein digitales Foto in die Online-Anwendung ein — doch für die eigentliche BRP-Karte erfolgt die biometrische Erfassung separat.
Erstantrag vs. Verlängerung: Gleiche Anforderungen
Bei der Verlängerung oder Erneuerung eines Aufenthaltstitels gelten dieselben Fotostandards wie beim Erstantrag:
- Aktuelles Foto (nicht älter als 6 Monate)
- Aktuelles Erscheinungsbild — ein Foto vom Erstantrag vor fünf Jahren ist nicht gültig
- Gleiches Format (35×45 mm) unabhängig davon, ob es sich um einen Erstantrag oder eine Verlängerung handelt
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Häufige Fragen
Welches Fotoformat brauche ich für die Aufenthaltserlaubnis in Deutschland?
Für die Aufenthaltserlaubnis in Deutschland ist ein biometrisches Foto im Format 35×45 mm nach ICAO-Standard erforderlich. Die BSI PointID-Pflicht gilt für Reisepass und Personalausweis — für Aufenthaltstitel ist ein qualitativ hochwertiges ICAO-Online-Foto grundsätzlich ausreichend. Die genaue Praxis kann je nach Ausländerbehörde variieren.
Gilt BSI PointID für die Aufenthaltserlaubnis?
BSI PointID ist gesetzlich nur für den deutschen Reisepass und Personalausweis vorgeschrieben. Für Aufenthaltstitel ist ein ICAO-konformes Foto grundsätzlich ausreichend. Einige Ausländerbehörden können dennoch ein zertifiziertes Foto verlangen — bitte vorab anfragen.
Kann ich für die Verlängerung dasselbe Foto verwenden?
Nein. Bei jeder Verlängerung oder Neuausstellung ist ein aktuelles Foto erforderlich — das Foto darf nicht älter als 6 Monate sein und muss dem aktuellen Erscheinungsbild entsprechen.
Welches Fotoformat gilt für die Schweizer Aufenthaltsbewilligung?
Für die Schweizer Aufenthaltsbewilligung (B- oder C-Ausweis) ist ein biometrisches Foto im Format 35×45 mm nach ICAO-Standard erforderlich. Ein Online-erstelltes Foto ist erlaubt, da in der Schweiz keine BSI PointID-Pflicht besteht.
Brauche ich für die UK BRP ein eigenes Foto?
Nein. Für die UK Biometric Residence Permit (BRP) wird kein selbst mitgebrachtes Foto eingereicht. Die biometrische Erfassung erfolgt direkt beim UKVCAS oder Post Office. Ein eigenes Foto ist nicht erforderlich.
Gilt für die österreichische Rot-Weiß-Rot-Karte dasselbe Fotoformat?
Ja. Die Rot-Weiß-Rot-Karte und alle anderen österreichischen Aufenthaltstitel verwenden das ICAO-Format 35×45 mm, weißer Hintergrund, neutraler Ausdruck. Online-erstellte Fotos sind erlaubt.
Angaben ohne Gewähr – bitte prüfe die aktuellen Anforderungen bei der zuständigen Behörde. Zuletzt aktualisiert: Mai 2026.