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29. Mai 2026 · Visa & Aufenthalt

Arbeitserlaubnis Foto 2026: Blaue Karte EU, Skilled Worker Visa & mehr

Wer zur Arbeit ins Ausland zieht, braucht einen Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis — und dafür ein biometrisches Passfoto. Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Zielland erheblich. Dieser Artikel erklärt alle Formate für DE, CH, AT, UK und USA.

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Ländervergleich: Fotoformat für Arbeitserlaubnisse

| Land | Dokument | Format | Online-Foto erlaubt? | |---|---|---|---| | Deutschland | Blaue Karte EU, Aufenthaltstitel | 35×45 mm | Grundsätzlich ja (Behörde prüfen) | | Schweiz | Aufenthaltsbewilligung B (Erwerbstätig) | 35×45 mm | Ja | | Österreich | Rot-Weiß-Rot-Karte | 35×45 mm | Ja | | UK | Skilled Worker Visa / BRP | 35×45 mm (Online) | Biometrie vor Ort für BRP | | USA | H-1B / EAD | 51×51 mm (2×2 Zoll) | Ja (digitaler Upload DS-160) |

Deutschland: Blaue Karte EU und Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung

Was ist die Blaue Karte EU?

Die Blaue Karte EU (EU Blue Card) ist ein Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten, die in Deutschland arbeiten möchten. Sie wird von der Ausländerbehörde ausgestellt und kombiniert Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis in einem Dokument.

Fotoformat für die Blaue Karte EU

  • Format: 35×45 mm, ICAO-konform
  • Hintergrund: weiß oder sehr hellgrau, ohne Muster
  • Gesichtsausdruck: neutral, Mund geschlossen
  • Brille: verboten
  • Aktualität: nicht älter als 6 Monate
💡

BSI PointID und Blaue Karte EU: Die BSI PointID-Pflicht ist gesetzlich nur für den deutschen Reisepass und Personalausweis vorgeschrieben. Aufenthaltstitel — einschließlich der Blauen Karte EU — fallen nicht unter diese Regelung. Ein qualitativ hochwertiges ICAO-konformes Foto ist grundsätzlich ausreichend. Da die Praxis einzelner Ausländerbehörden variieren kann, empfiehlt es sich, dies vorab telefonisch oder schriftlich zu bestätigen.

Niederlassungserlaubnis nach Beschäftigung

Wer nach mehreren Jahren Beschäftigung eine unbefristete Niederlassungserlaubnis beantragt, benötigt dasselbe 35×45 mm Fotoformat. Auch hier gilt grundsätzlich keine BSI PointID-Pflicht für Aufenthaltstitel.

Schweiz: Aufenthaltsbewilligung B (Erwerbstätig)

Fachkräfte aus Drittstaaten, die in der Schweiz arbeiten, erhalten die Aufenthaltsbewilligung B (befristet, in der Regel 1 Jahr, verlängerbar).

Fotoformat:

  • Format: 35×45 mm, ICAO-konform
  • Hintergrund: weiß
  • Online-Foto: erlaubt — keine BSI PointID-Pflicht in der Schweiz
  • Einreichung: beim Gemeindeamt oder der kantonalen Migrationsbehörde (z. B. AWEM in Bern, MIA in Zürich)

Nach fünf Jahren kann man den Ausweis C (Niederlassungsbewilligung) beantragen — gleiche Fotoanforderungen.

Österreich: Rot-Weiß-Rot-Karte

Die Rot-Weiß-Rot-Karte (RWR-Karte) ist Österreichs Aufenthaltstitel für qualifizierte Fachkräfte, andere Schlüsselkräfte und Selbstständige aus Drittstaaten.

Fotoformat:

  • Format: 35×45 mm, ICAO-konform
  • Hintergrund: weiß
  • Brille: verboten
  • Online-Foto: vollständig erlaubt
  • Einreichung: beim Magistrat (Wien, Graz, Linz, etc.) oder der Bezirkshauptmannschaft (BH) im Wohnbezirk

Die Rot-Weiß-Rot-Karte Plus (für Familienmitglieder) verwendet dieselben Fotoanforderungen.

UK: Skilled Worker Visa und Biometric Residence Permit

Das Skilled Worker Visa (ehemals Tier 2) ist das britische Arbeitsvisum für Fachkräfte aus dem Ausland.

Verfahren:

  1. Online-Antrag (UK Visas and Immigration Portal): Ein digitales Foto mit weißem Hintergrund wird hochgeladen (typischerweise 35×45 mm Entsprechung im JPEG-Format)
  2. Biometrische Erfassung (nach Genehmigung): Fingerabdrücke und Gesichtsbild werden direkt beim UKVCAS (UK Visa and Citizenship Application Services) aufgenommen — kein selbst mitgebrachtes Foto erforderlich
  3. BRP-Karte (Biometric Residence Permit): Wird nach der biometrischen Erfassung zugeschickt

USA: H-1B Visum und Employment Authorization Document (EAD)

Das H-1B Visum ist das US-amerikanische Spezialberufsvisum für Fachkräfte mit Universitätsabschluss. Für den Visumantrag über das DS-160-Formular gilt:

  • Format: 51×51 mm (2×2 Zoll) — quadratisch, abweichend vom europäischen ICAO-Standard
  • Hintergrund: weiß oder cremeweiß
  • Einreichung: digitaler Upload in das DS-160-Portal (Department of State)
  • Aktualität: nicht älter als 6 Monate

Das Employment Authorization Document (EAD) — die eigentliche Arbeitserlaubnis für Personen mit bestimmten Visastatus — erfordert kein separates Foto bei der USCIS-Antragstellung; die Biometrie wird separat erfasst.

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Häufige Fragen

Welches Fotoformat brauche ich für die Blaue Karte EU in Deutschland?

Für die Blaue Karte EU ist ein biometrisches Foto im Format 35×45 mm nach ICAO-Standard erforderlich. Die BSI PointID-Pflicht gilt für Reisepass und Personalausweis — für Aufenthaltstitel ist ein ICAO-konformes Online-Foto grundsätzlich ausreichend. Vorab bei der Ausländerbehörde bestätigen lassen.

Was ist der Unterschied zwischen Arbeitserlaubnis und Aufenthaltstitel in Deutschland?

In Deutschland ist die Arbeitserlaubnis in der Regel in den Aufenthaltstitel integriert: Die Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung oder die Blaue Karte EU beinhalten das Recht zur Arbeit. Ein separates Dokument "Arbeitserlaubnis" existiert in dieser Form nicht mehr.

Welches Format brauche ich für das UK Skilled Worker Visa?

Für den Online-Antrag (UK Visas and Immigration) wird ein digitales Foto mit weißem Hintergrund hochgeladen. Für die eigentliche BRP-Karte erfolgt eine separate biometrische Erfassung beim UKVCAS — es wird kein selbst mitgebrachtes Foto benötigt.

Welches Format hat das Foto für ein US H-1B-Visum?

Für das US H-1B-Visum (DS-160-Formular) ist das quadratische Format 51×51 mm (2×2 Zoll) erforderlich — abweichend vom europäischen ICAO-Standard (35×45 mm). Das Foto wird digital in das DS-160-Portal hochgeladen.

Gilt für die Österreichische Rot-Weiß-Rot-Karte dasselbe Fotoformat?

Ja. Für die Rot-Weiß-Rot-Karte gilt das ICAO-Format 35×45 mm, weißer Hintergrund, neutraler Ausdruck. Online-erstellte Fotos sind erlaubt, da in Österreich keine BSI PointID-Pflicht gilt.

Brauche ich für die Schweizer Aufenthaltsbewilligung B ein besonderes Foto?

Nein. Für die Schweizer Aufenthaltsbewilligung B (auch für Erwerbstätige) gilt das Standard-ICAO-Format 35×45 mm, weißer Hintergrund. Das Foto wird beim Gemeindeamt oder der kantonalen Migrationsbehörde eingereicht. Ein Online-erstelltes Foto ist vollständig erlaubt.


Angaben ohne Gewähr – bitte prüfe die aktuellen Anforderungen bei der zuständigen Behörde oder Botschaft. Zuletzt aktualisiert: Mai 2026.


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