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29. Mai 2026 · Visa & Aufenthalt

Studentenvisum Foto 2026: Anforderungen für DE, CH, AT, UK und USA

Wer für ein Studium ins Ausland geht, braucht oft ein biometrisches Passfoto für das Studentenvisum oder den Aufenthaltstitel. Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Zielland — von 35×45 mm in Europa bis 51×51 mm für das US F-1-Visum.

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Ländervergleich: Fotoformat für Studentenvisa

| Land | Dokument | Format | Online-Foto erlaubt? | |---|---|---|---| | Deutschland | Studienvisum (nationale Botschaft) | 35×45 mm | Ja | | Schweiz | Aufenthaltstitel Studierender | 35×45 mm | Ja | | Österreich | Aufenthaltstitel Studierender | 35×45 mm | Ja | | UK | UK Student Visa / BRP | 35×45 mm (Online) | Biometrie vor Ort für BRP | | USA | F-1-Visum / DS-160 | 51×51 mm | Ja (digitaler Upload) |

Deutschland: Studienvisum und Aufenthaltserlaubnis zum Studium

Studienvisum bei der deutschen Botschaft im Ausland

Wer aus einem Drittland (außerhalb der EU/EWR/Schweiz) für ein Studium nach Deutschland kommt, beantragt das Studienvisum (nationales Visum, Typ D) bei der deutschen Botschaft oder dem Generalkonsulat im Heimatland.

Fotoformat:

  • Format: 35×45 mm, ICAO-konform
  • Hintergrund: weiß
  • Gesichtsausdruck: neutral, Mund geschlossen
  • Brille: verboten
  • Aktualität: nicht älter als 6 Monate
  • BSI PointID: nicht erforderlich — gilt nicht für Visumanträge

Aufenthaltserlaubnis zum Studium (in Deutschland)

Nach der Einreise muss in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium bei der örtlichen Ausländerbehörde beantragt werden.

  • Format: 35×45 mm, ICAO-konform
  • Behörde: Ausländerbehörde am Studienort
  • Tipp: Termin frühzeitig buchen — Wartezeiten an Universitätsstädten können lang sein
💡

Verlängerung in Deutschland: Bei der Verlängerung des Studentenaufenthalts in Deutschland ist ein aktuelles Foto (35×45 mm) erforderlich. Die BSI PointID-Pflicht gilt gesetzlich nur für Reisepass und Personalausweis — für Aufenthaltstitel zum Studium ist ein ICAO-konformes Foto grundsätzlich ausreichend. Einzelne Ausländerbehörden können abweichende Praxis haben — vorab anfragen.

Schweiz: Aufenthaltstitel für Studierende

Für ein Studium in der Schweiz benötigen Drittstaatler einen Aufenthaltstitel (Aufenthaltsbewilligung B für Studienzwecke), der beim Gemeindeamt oder der kantonalen Migrationsbehörde beantragt wird.

Fotoformat:

  • Format: 35×45 mm, ICAO-konform
  • Hintergrund: weiß
  • Online-Foto: vollständig erlaubt — keine BSI PointID-Pflicht in der Schweiz
  • Einreichung: beim Gemeindeamt oder kantonalen Migrationsamt

Viele Schweizer Universitäten haben eigene Immatrikulationsfotos — die Anforderungen variieren und sind direkt bei der Hochschule zu erfragen.

Österreich: Aufenthaltstitel Studierender

Für das Studium in Österreich benötigen Drittstaatler den Aufenthaltstitel "Studierender", der beim österreichischen Magistrat oder der Bezirkshauptmannschaft (BH) beantragt wird.

Fotoformat:

  • Format: 35×45 mm, ICAO-konform
  • Hintergrund: weiß
  • Brille: verboten
  • Online-Foto: erlaubt — keine BSI PointID-Pflicht in Österreich
  • Einreichung: beim Magistrat oder BH des Wohnbezirks

Bei Erstantrag aus dem Ausland: beim österreichischen Konsulat im Heimatland.

UK: UK Student Visa und Biometric Residence Permit

Das UK Student Visa (für Studiengänge länger als 6 Monate) wird über das UK Visas and Immigration Online-Portal beantragt.

Verfahren in zwei Schritten:

  1. Online-Antrag: Digitales Foto mit weißem Hintergrund wird hochgeladen (ca. 35×45 mm entsprechend im JPEG-Format)
  2. Biometrische Erfassung: Fingerabdrücke und Gesichtsbild werden beim UKVCAS (UK Visa and Citizenship Application Services) oder einem autorisierten Service Point aufgenommen — kein selbst mitgebrachtes Foto für die BRP erforderlich

Das Short-term Study Visa (unter 6 Monate) folgt einem ähnlichen Verfahren, jedoch ohne BRP.

USA: F-1-Studentenvisum und DS-160

Das F-1-Visum ist das US-amerikanische Studentenvisum für Vollzeitstudium an akkreditierten Institutionen.

Fotoformat für den DS-160-Antrag:

  • Format: 51×51 mm (2×2 Zoll) — quadratisch, abweichend vom europäischen ICAO-Standard
  • Hintergrund: weiß oder cremeweiß
  • Gesichtsausdruck: neutral, Augen offen
  • Brille: nicht empfohlen (US-Regelung folgt ICAO-Empfehlung)
  • Einreichung: digitaler Upload in das DS-160-Portal des US Department of State
  • Aktualität: nicht älter als 6 Monate

Nach der Visumserteilung erfolgt die eigentliche Einreise — beim SEVIS (Student and Exchange Visitor Information System) sind die Studierenden vorab registriert.

Hochschul-Lichtbildausweis

Der Studentenausweis einer Hochschule unterliegt keinen ICAO-Biometriepflichten. Jede Hochschule legt eigene Standards fest. Üblich sind:

  • Format: oft 35×45 mm oder hochschulinterne Formate
  • Farbfoto
  • Weißer oder neutraler Hintergrund

Die genauen Anforderungen erfragen Sie direkt beim Studierendensekretariat oder im Online-Portal der Hochschule.

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Häufige Fragen

Welches Fotoformat brauche ich für das deutsche Studienvisum?

Für das deutsche Studienvisum ist ein biometrisches Foto im ICAO-Format 35×45 mm erforderlich: weißer Hintergrund, neutraler Ausdruck, keine Brille. Das Foto wird bei der deutschen Botschaft oder dem Generalkonsulat im Heimatland eingereicht. BSI PointID gilt nicht für Visumanträge — ein Online-Foto ist ausreichend.

Brauche ich für das UK Student Visa ein eigenes Foto?

Für den Online-Antrag (UK Visas and Immigration) wird ein digitales Foto hochgeladen. Für die eigentliche BRP erfolgt dann eine separate biometrische Erfassung beim UKVCAS — ein selbst mitgebrachtes Foto ist für die BRP nicht erforderlich.

Welches Foto brauche ich für das US F-1-Studentenvisum?

Für das US F-1-Studentenvisum (DS-160-Formular) ist das quadratische Format 51×51 mm (2×2 Zoll) mit weißem Hintergrund erforderlich. Das Foto wird digital in das DS-160-Portal hochgeladen. Das europäische Format 35×45 mm ist für das US-Visum nicht gültig.

Gilt für die Verlängerung des Studentenaufenthalts in Deutschland BSI PointID?

Bei der Verlängerung des Aufenthaltstitels zum Studium in Deutschland ist ein aktuelles Foto (35×45 mm) erforderlich. Die BSI PointID-Pflicht gilt gesetzlich nur für Reisepass und Personalausweis — für Aufenthaltstitel ist ein ICAO-konformes Foto grundsätzlich ausreichend. Vorab bei der zuständigen Ausländerbehörde bestätigen lassen.

Brauche ich für den Studentenausweis ein biometrisches Foto?

Der Studentenausweis unterliegt nicht den ICAO-Biometriepflichten — jede Hochschule setzt eigene Standards. Oft reicht ein Passfoto (35×45 mm). Die genauen Anforderungen erfragen Sie direkt beim Studierendensekretariat Ihrer Hochschule.

Gilt für den österreichischen Aufenthaltstitel Studierender dasselbe Fotoformat?

Ja. Für den österreichischen Aufenthaltstitel "Studierender" gilt das ICAO-Format 35×45 mm, weißer Hintergrund, neutraler Ausdruck. Der Antrag wird beim Magistrat oder der BH gestellt. Online-erstellte Fotos sind erlaubt, da in Österreich keine BSI PointID-Pflicht gilt.


Angaben ohne Gewähr – bitte prüfe die aktuellen Anforderungen bei der zuständigen Botschaft oder Behörde. Zuletzt aktualisiert: Mai 2026.


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