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27. Mai 2025 · Tipps & Anleitungen

Aufenthaltstitel Foto Österreich 2026 – Online legal & BMI-konform

Das Foto für den Aufenthaltstitel in Österreich ist online erstellbar — vollständig legal, kein Fotostudio nötig. Die deutschen BSI-Regelungen gelten nicht in Österreich. Format: 35×45 mm, weiss, BMI-konform.

Anforderungen – Aufenthaltstitel-Foto Österreich

| Kriterium | Anforderung | |---|---| | Format | 35 × 45 mm | | Auflösung | Mindestens 300 DPI (413 × 531 Pixel) | | Hintergrund | Klar weiss oder sehr hell | | Gesichtshöhe | 70–80% der Bildhöhe | | Ausdruck | Neutral, Mund geschlossen | | Augen | Offen, direkt in die Kamera | | Brille | Nicht erlaubt | | Fotoalter | Max. 6 Monate | | Norm | BMI / ICAO 9303 |

Quelle: Bundesministerium für Inneres (BMI) Österreich — Stand 2026

Ist das Online-Foto für den Aufenthaltstitel in Österreich legal?

Ja — vollständig legal. In Österreich gibt es keine Einschränkung wie die deutsche BSI-Regelung (PointID-Pflicht seit Mai 2025). Das Online-Foto ist für alle Dokumente erlaubt, einschliesslich:

  • ✅ Aufenthaltserlaubnis
  • ✅ Rot-Weiß-Rot-Karte (RWR-Karte)
  • ✅ Rot-Weiß-Rot-Karte plus
  • ✅ Blaue Karte EU
  • ✅ Niederlassungsbewilligung
  • ✅ Daueraufenthalt-EU

Für welche Aufenthaltstitel brauche ich ein Foto?

Österreich unterscheidet verschiedene Aufenthaltstitel:

| Aufenthaltstitel | Zweck | |---|---| | Aufenthaltserlaubnis | Allgemeiner befristeter Aufenthalt | | Rot-Weiß-Rot-Karte | Qualifizierte Fachkräfte, Schlüsselarbeitskräfte | | Rot-Weiß-Rot-Karte plus | Familiennachzug, Verlängerung | | Blaue Karte EU | Hochqualifizierte aus Drittstaaten | | Niederlassungsbewilligung | Dauerhafter Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit | | Daueraufenthalt-EU | Nach 5 Jahren rechtmässigem Aufenthalt |

Für alle diese Dokumente gelten dieselben Foto-Anforderungen (35×45 mm, BMI-konform).

Wo beantrage ich den Aufenthaltstitel in Österreich?

Der Aufenthaltstitel wird bei der zuständigen Niederlassungs- und Aufenthaltsbehörde (NAB) beantragt. Das ist je nach Wohnsitz:

  • Das Magistrat (in Städten)
  • Die Bezirkshauptmannschaft (am Land)
  • Das Gemeindeamt (in Kleingemeinden)

Für erstmalige Anträge oft auch die österreichische Botschaft oder das Konsulat im Herkunftsland.

Du benötigst in der Regel:

  1. Ausgefülltes Antragsformular
  2. Biometrisches Foto (35×45 mm)
  3. Reisepass
  4. Nachweis des Aufenthaltsgrundes (Arbeitsvertrag, Studienbestätigung etc.)
  5. Meldezettel

CH vs. AT vs. DE im Vergleich

| Land | Online-Foto für Aufenthaltstitel? | Norm | |---|---|---| | 🇨🇭 Schweiz | ✅ Ja | fedpol / ICAO | | 🇦🇹 Österreich | ✅ Ja | BMI / ICAO | | 🇩🇪 Deutschland | ✅ Ja (BSI gilt nicht für Aufenthaltstitel) | BSI TR-03170 (nur PA/Pass) |

Für Aufenthaltstitel sind Online-Fotos in allen drei Ländern legal. Nur für den deutschen Reisepass und Personalausweis gilt die BSI-Pflicht.

Zusammenfassung

  • ✅ Online-Foto für Aufenthaltstitel in AT vollständig legal
  • ✅ Gilt für Rot-Weiß-Rot-Karte, Blaue Karte EU, Niederlassungsbewilligung und alle weiteren Titel
  • ✅ Format: 35×45 mm, BMI / ICAO 9303 — identisch mit Passfoto-Anforderungen
  • ✅ Einreichung bei der NAB (Magistrat, Bezirkshauptmannschaft oder Gemeindeamt)
  • ✅ BSI-Regelung gilt nicht in Österreich

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