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31. Mai 2026 · 🇩🇪 Deutschland
Kinderreisepass Deutschland 2026 – abgeschafft, was nun?
Du planst eine Reise mit deinem Kind und willst einen Kinderreisepass beantragen? Dann gibt es eine wichtige Information vorweg: Den Kinderreisepass gibt es in Deutschland seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr. Er wurde abgeschafft. Was du stattdessen brauchst, was es kostet und wie der Antrag läuft – das erfährst du hier.
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Kinderreisepass abgeschafft – was bedeutet das?
Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat den Kinderreisepass zum 1. Januar 2024 abgeschafft. Er wird an keinem deutschen Bürgeramt mehr ausgestellt oder verlängert. Der Grund: Sicherheitsbedenken. Der alte Kinderreisepass enthielt keinen biometrischen Chip und kein Digitalfoto im ICAO-Standard – er galt daher bei vielen Ländern als weniger sicheres Dokument und wurde in einigen Reisezielen gar nicht mehr akzeptiert.
Was mit bestehenden Kinderreisepässen passiert:
- Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben bis zum aufgedruckten Ablaufdatum gültig.
- Sie können nach dem 1. Januar 2024 nicht mehr verlängert werden.
- Sobald der alte Kinderreisepass abläuft, muss dein Kind auf den regulären e-Reisepass oder den Personalausweis umsteigen.
Für alle Neuanträge ab 2024 gilt: Kinder brauchen denselben regulären elektronischen Reisepass (e-Pass) wie Erwachsene – hergestellt von der Bundesdruckerei – oder einen Personalausweis.
Ein Beispiel: Wenn dein Kind noch einen gültigen Kinderreisepass hat, der im September 2026 abläuft, kannst du ihn bis dahin weiter nutzen – vorausgesetzt, das Reiseziel akzeptiert ihn noch. Für neue Reisen über diesen Zeitpunkt hinaus musst du rechtzeitig einen neuen Antrag stellen.
e-Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass – Vergleich
| Dokument | Status 2026 | Kosten (unter 24 J.) | Gültigkeit | Für Reisen außerhalb EU | |---|---|---|---|---| | Kinderreisepass (alt) | Abgeschafft (seit 1.1.2024) | – | – | Eingeschränkt (kein Chip) | | e-Reisepass | Aktuell (empfohlen für Auslandsreisen) | 37,50 € | 6 Jahre | Weltweit nutzbar | | Personalausweis | Aktuell (reicht für EU/Schengen) | 22,80 € | 6 Jahre | Nur EU/Schengen + wenige weitere |
Empfehlung für Eltern:
- Personalausweis: Ausreichend für alle Reisen innerhalb der EU und des Schengen-Raums. Günstiger und für den Alltag praktisch. Kinder ab 0 Jahren können einen Personalausweis erhalten.
- e-Reisepass: Notwendig für Reisen in Länder, die einen Reisepass verlangen (z. B. USA, Türkei, viele Fernreiseziele). Enthält biometrischen Chip.
Wenn du regelmäßig in die Türkei oder auf Fernreisen fährst, lohnt sich der e-Reisepass direkt. Für Mallorca, Kroatien oder Österreich genügt der Personalausweis.
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e-Pass oder Personalausweis – Entscheidungshilfe nach Reiseziel
Eltern stehen häufig vor der Frage, ob der günstigere Personalausweis reicht oder ob direkt der e-Pass beantragt werden soll. Die Antwort hängt vor allem davon ab, wohin die Familie typischerweise reist.
Wann der Personalausweis ausreicht
Der Personalausweis deckt alle EU-Mitgliedstaaten sowie die assoziierten Schengen-Länder ab. Das sind die häufigsten Ferienziele für deutsche Familien: Spanien (inkl. Mallorca und Kanaren), Frankreich, Italien, Griechenland, Kroatien, Österreich, die Schweiz, die Niederlande und viele mehr. Für diese Reiseziele brauchst du kein gesondertes Reisedokument – der Personalausweis reicht.
Außerdem ist der Personalausweis 14,20 € günstiger als der e-Reisepass (22,80 € vs. 37,50 €) und hat dieselbe Gültigkeitsdauer von 6 Jahren für Personen unter 24 Jahren. Wenn dein Kind beispielsweise jünger als 3 Jahre ist, wächst es schnell aus seinem Foto heraus – der günstigere Personalausweis lohnt sich dann oft für die erste Ausstellung, besonders wenn ihr ausschließlich innerhalb Europas reist.
Wann der e-Reisepass notwendig ist
Sobald das Reiseziel außerhalb der EU liegt oder der Personalausweis nicht als Einreisedokument anerkannt wird, braucht dein Kind einen e-Reisepass. Das gilt typischerweise für:
- Türkei – seit einiger Zeit verlangt die Türkei einen Reisepass für deutsche Staatsangehörige.
- USA – ESTA und Visum verlangen zwingend einen biometrischen e-Pass. Der Vorläufige Reisepass und der (abgeschaffte) Kinderreisepass werden von den USA nicht akzeptiert.
- Großbritannien – seit dem Brexit gilt der Personalausweis nicht mehr.
- Ägypten, Marokko, Tunesien – beliebte Fernziele, die einen Reisepass verlangen.
- Alle weiteren Fernreiseziele weltweit.
Empfehlung: Wenn absehbar ist, dass die Familie in den nächsten 6 Jahren auch Nicht-EU-Ziele ansteuern wird, lohnt es sich, direkt den e-Reisepass zu beantragen – auch wenn er etwas teurer ist. Zwei Anträge innerhalb kurzer Zeit bedeuten doppelte Gebühren und doppelten Aufwand.
| Reiseziel | Personalausweis | e-Reisepass | |---|---|---| | EU-Mitgliedstaaten (z. B. Spanien, Italien, Frankreich) | Ja | Ja | | Schweiz, Norwegen, Island (Schengen) | Ja | Ja | | Türkei | Nein | Ja | | USA (ESTA oder Visum) | Nein | Ja | | Großbritannien | Nein | Ja | | Fernreiseziele weltweit | Nein | Ja |
Bitte beachte: Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern. Prüfe die aktuellen Vorgaben vor jeder Reise beim Auswärtigen Amt (auswaertiges-amt.de). Die Übersicht dient nur zur groben Orientierung.
Schritt für Schritt: Antrag für e-Reisepass oder Personalausweis
Der Antrag läuft in Deutschland ausschließlich persönlich – ein Online-Antrag ist nicht möglich. Das gilt auch für Kinder.
Schritt-für-Schritt:
- Termin buchen – beim Bürgeramt (Bürgerbüro) deiner Wohnsitzgemeinde, online oder telefonisch. In Großstädten frühzeitig buchen – Wartezeiten können mehrere Wochen betragen. Für Familien mit Babys lohnt es sich, beim Amt nachzufragen, ob spezielle Zeitfenster oder Sonderregelungen für Kleinkinder existieren.
- Kind und mindestens einen Sorgeberechtigten mitbringen – das Kind muss persönlich erscheinen. In der Regel unterschreiben beide Elternteile oder es liegt eine Vollmacht vor.
- Foto aufnehmen – seit Mai 2025 PointID-Pflicht auch für Kinder (dazu mehr im nächsten Abschnitt). Für Babys empfehlen viele Bürgerämter den zertifizierten Fotografen, da die PointID-Terminals für liegende Aufnahmen ausgelegt sein müssen.
- Fingerabdrücke (ab 12 Jahren) – ab 12 Jahren werden Fingerabdrücke für den Reisepass erfasst; für den Personalausweis ist das freiwillig.
- Gebühr bezahlen – EC-Karte oder Bargeld bereithalten.
- Warten und abholen – ca. 3–4 Wochen für den Standard-Pass; ca. 3 Arbeitstage für den Expresspass (Zuschlag: 32,00 €).
Expresspass für Kinder: Wenn die Reise bald bevorsteht, kannst du auch für dein Kind den Expresspass beantragen. Die Gebühr beträgt 37,50 € + 32,00 € Expresszuschlag = 69,50 €. Der Pass ist dann in ca. 3 Arbeitstagen abholbereit.
Zustimmung beider Elternteile: Was du wissen musst
Für die Ausstellung eines Reisepasses oder Personalausweises für ein Kind ist grundsätzlich die Zustimmung beider Sorgeberechtigten erforderlich. Das ergibt sich aus dem Bürgerschaftsrecht und dem Passgesetz. Konkret bedeutet das:
- Beide Elternteile erscheinen persönlich am Bürgeramt und unterschreiben den Antrag: Das ist der unkomplizierteste Weg.
- Nur ein Elternteil erscheint: Das andere Elternteil muss eine schriftliche Zustimmungserklärung mitgeben – in manchen Kommunen muss diese notariell beglaubigt sein.
- Alleiniges Sorgerecht: Mit einem Nachweis (z. B. Sorgerechtsbeschluss des Familiengerichts) reicht die Unterschrift des alleinsorgeberechtigten Elternteils.
Bitte beachte: Sorgerechts- und Antragsregeln können je nach Einzelfall und Kommune unterschiedlich gehandhabt werden. Prüfe die genauen Anforderungen vorab beim Bürgeramt deiner Gemeinde oder beim Bundesministerium des Innern (BMI).
Das Foto: PointID und Tipps für Babys & Kleinkinder
Seit dem 1. Mai 2025 gilt das BSI-PointID-Verfahren auch für den Kinder-e-Reisepass und den Kinder-Personalausweis. Das Foto wird digital am Bürgeramt-Terminal oder bei einem zertifizierten Fotografen aufgenommen. Ein mitgebrachtes Passbild wird für diese Dokumente nicht mehr akzeptiert.
Besonderheiten bei Babys und Kleinkindern:
Die ICAO-Normen gelten grundsätzlich auch für Säuglinge und Kleinkinder, aber es gibt anerkannte Erleichterungen:
- Mund leicht geöffnet ist erlaubt – Babys können den Mund nicht immer geschlossen halten.
- Liegende Aufnahme – das Baby kann auf einem weißen Tuch liegend von oben fotografiert werden, wenn das Gesicht vollständig sichtbar ist.
- Elternteil hält das Kind – das Kind kann auf dem Arm des Elternteils fotografiert werden; das Elternteil wird herausgeschnitten.
- Augen offen – auch bei Babys müssen die Augen erkennbar offen sein.
- Kein Schnuller, keine Mütze – diese müssen entfernt werden.
Für die PointID-Aufnahme am Terminal oder beim Fotografen gelten diese Erleichterungen ebenfalls. Das Personal am Terminal führt dich durch den Prozess.
Praktische Tipps für das Foto eines Babys oder Kleinkindes
Das Kinderfoto kann anspruchsvoll sein – vor allem beim ersten Mal. Hier einige Tipps, die den Prozess erleichtern:
- Zeitpunkt wählen: Wähle eine Zeit, in der dein Baby wach und ausgeruht ist – nicht kurz vor dem Schlafen oder kurz nach dem Aufwachen.
- Weißes Tuch bereithalten: Für eine liegende Aufnahme zu Hause (bei nicht-PointID-Dokumenten) oder als Hintergrund beim Fotografen reicht ein glattes weißes Bettlaken.
- Schnuller und Mütze erst beim Foto ablegen – nicht vergessen, auch Lätzchen und aufwändige Haarschmuckstücke zu entfernen.
- Zertifizierter Fotograf für Babys empfohlen: Erfahrene Fotografen mit PointID-Zertifizierung sind routiniert im Umgang mit kleinen Kindern und kennen die technischen Anforderungen genau. Das ist oft stressfreier als das Terminal.
- Termin beim Amt: Manche Bürgerämter ermöglichen es, das Kind für das PointID-Foto auf den Arm eines Elternteils zu nehmen, der dann weggeschnitten wird. Frag beim Amt vorab, wie die Terminalaufnahme für dein Alter abläuft.
| Altersgruppe | Besonderheiten bei der Fotoaufnahme | |---|---| | Neugeborene / Säuglinge | Liegendes Foto auf weißem Tuch erlaubt; Elternteil kann Kind halten | | Kleinkinder (1–3 Jahre) | Mund leicht geöffnet toleriert; keine Mütze, kein Schnuller | | Schulkinder (ab ca. 6 Jahren) | Nahezu dieselben Regeln wie für Erwachsene | | Ab 12 Jahren | Fingerabdrücke für den e-Reisepass werden erfasst |
Mehr zu Kinderfotos und ICAO-Anforderungen findest du in unserem Artikel zum ersten Reisepass-Foto für Kinder.
Wohin reisen Kinder mit Personalausweis, wohin mit Reisepass?
| Reiseziel | Personalausweis ausreichend? | Reisepass nötig? | |---|---|---| | Deutschland (Inland) | Ja | Nein | | EU-Mitgliedstaaten (z. B. Frankreich, Spanien, Italien) | Ja | Nein | | Schengen-Raum (z. B. Schweiz, Norwegen) | Ja | Nein | | Türkei | Nein | Ja | | USA | Nein | Ja (e-Pass) | | Großbritannien | Nein (seit Brexit) | Ja | | Marokko, Tunesien | Nein | Ja | | Fernreiseziele generell | Nein | Ja |
Zusätzlich zur Dokumentfrage: Viele Länder verlangen eine Mindestrestgültigkeit von 3 bis 6 Monaten über das Reiseende hinaus. Diese Anforderung gilt auch für Kinderpässe.
Bitte beachte: Einreisebestimmungen und Restgültigkeitsanforderungen ändern sich. Prüfe vor jeder Reise die aktuellen Vorgaben beim Auswärtigen Amt (auswaertiges-amt.de). Die hier genannte Übersicht dient nur zur groben Orientierung.
Checkliste: Was du mitbringst
| Dokument / Nachweis | Pflicht? | Hinweis | |---|---|---| | Geburtsurkunde des Kindes | Ja | Zum Nachweis von Name, Geburtsdatum und Abstammung | | Personalausweis / Reisepass beider Elternteile | Ja | Als Identitätsnachweis der Sorgeberechtigten | | Kind persönlich anwesend | Ja | Für Foto und ab 12 Jahren Fingerabdrücke | | Zustimmungserklärung des anderen Elternteils | Falls nur ein Elternteil erscheint | Schriftlich, ggf. notariell beglaubigt | | Sorgerechtsnachweis (bei Alleinsorge) | Falls zutreffend | Z. B. Sorgerechtsbeschluss des Familiengerichts | | Altes Dokument des Kindes (PA oder Reisepass) | Empfohlen | Als Identitätsnachweis des Kindes | | Foto | Nein | PointID seit Mai 2025 – Aufnahme am Amt oder beim zertifizierten Fotografen | | Gebühr bereithalten | Ja | EC-Karte oder Bargeld |
Häufige Fragen (FAQ)
Gibt es den Kinderreisepass noch?
Nein. Der Kinderreisepass wurde zum 1. Januar 2024 abgeschafft. Bereits ausgestellte Pässe bleiben bis zum Ablaufdatum gültig, können aber nicht mehr verlängert werden.
Was brauchen Kinder statt des Kinderreisepasses?
Einen regulären elektronischen Reisepass (37,50 €, 6 Jahre gültig) oder einen Personalausweis (22,80 €, 6 Jahre gültig). Der Personalausweis reicht für EU- und Schengen-Reisen.
Wie beantrage ich den Reisepass für mein Kind?
Persönlich beim Bürgeramt deiner Wohnsitzgemeinde, mit Kind und in der Regel mit Zustimmung beider Sorgeberechtigten. Termin vorab buchen.
Brauche ich die Zustimmung beider Elternteile?
Ja, grundsätzlich. Wenn nur ein Elternteil erscheint, braucht es eine schriftliche Zustimmungserklärung des anderen oder einen Nachweis des alleinigen Sorgerechts.
Gilt PointID auch für Kinder?
Ja. Seit dem 1. Mai 2025 wird das Foto für Kinder-e-Pass und Kinder-Personalausweis digital am Bürgeramt-Terminal oder bei einem zertifizierten Fotografen aufgenommen. Mitgebrachte Fotos werden für diese Dokumente nicht mehr akzeptiert. Für Babys gibt es Erleichterungen.
Wohin können Kinder mit dem Personalausweis reisen?
In alle EU-Mitgliedstaaten und den Schengen-Raum. Für Nicht-EU-Reiseziele (z. B. Türkei, USA, Großbritannien) ist ein Reisepass erforderlich. Prüfe immer die aktuellen Einreisebestimmungen beim Auswärtigen Amt.
Wie lange ist der e-Reisepass für Kinder gültig?
6 Jahre (gilt für Personen unter 24 Jahren). Der Personalausweis ist ebenfalls 6 Jahre gültig für Personen unter 24 Jahren.
Wie fotografiere ich ein Baby richtig für das Passfoto?
Babys dürfen auf einer weißen Decke liegend von oben fotografiert werden, solange das Gesicht vollständig erkennbar ist. Kein Schnuller, keine Mütze, keine Spielzeuge. Die Augen müssen offen sein. Beim PointID-Verfahren führt dich das Personal am Terminal durch den Prozess; für Säuglinge empfehlen viele Eltern den zertifizierten Fotografen, da er mit kleinen Kindern erfahren ist.
Was passiert mit einem noch gültigen alten Kinderreisepass?
Er bleibt bis zum aufgedruckten Ablaufdatum gültig, kann aber nicht mehr verlängert werden. Sobald er abläuft, muss ein neues Dokument (e-Reisepass oder Personalausweis) beantragt werden. Manche Reiseziele akzeptieren den Kinderreisepass aufgrund fehlenden Chips möglicherweise nicht mehr – prüfe beim Auswärtigen Amt.
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