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29. Mai 2026 · Tipps & Praxis

Namensänderung und Ausweis: Neues Passfoto nach Heirat, Scheidung oder Namensänderung

Nach einer Heirat, Scheidung oder rechtlichen Namensänderung werden neue Ausweisdokumente nötig — und damit auch ein neues biometrisches Passfoto. Dieser Artikel erklärt den Ablauf, was mit dem alten Ausweis passiert und worauf man bei Reisen achten muss.

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Wann brauche ich neue Ausweisdokumente nach einer Namensänderung?

Eine Namensänderung durch Heirat, Scheidung oder rechtliche Namensänderung macht neue Ausweisdokumente erforderlich. Folgende Fälle sind die häufigsten:

  • Eheschließung mit Namensänderung: neuer gemeinsamer Familienname
  • Scheidung: Rückkehr zum Geburtsnamen oder Beibehaltung des Ehenamens (persönliche Entscheidung)
  • Rechtliche Namensänderung: z.B. durch Einbürgerung, Transsexuellenrecht oder sonstige behördliche Namensänderung

Wird der Name nicht geändert (z.B. Beibehaltung des eigenen Namens bei Heirat), sind auch keine neuen Dokumente erforderlich.

Ablauf nach einer Heirat

Der typische Ablauf:

  1. Standesamt: Die Heiratsurkunde wird ausgestellt — das Standesamt informiert ggf. automatisch die Meldebehörde.
  2. Bürgeramt: Mit der Heiratsurkunde neuen Personalausweis und/oder Reisepass beantragen.
  3. Foto: Ein neues biometrisches Foto wird benötigt (BSI PointID für Reisepass/Personalausweis).
  4. Abholung: Nach ca. 3–6 Wochen (Standard) oder ca. 3 Werktagen (Express) den neuen Ausweis abholen.
⚠️

Wichtiger Reisehinweis: Nach einer Namensänderung solltest du zeitnah neue Ausweisdokumente beantragen. Für Reisen gilt: Der Name im Reisepass muss mit dem Namen auf dem Flugticket oder der Buchungsbestätigung übereinstimmen. Bei Flugreisen mit falschem Namensstand kann es zu Problemen beim Check-in kommen.

Was passiert mit dem alten Ausweis?

Der alte Personalausweis oder Reisepass verliert nicht sofort seine Gültigkeit, wenn sich der Name ändert. Er bleibt technisch bis zum Ablaufdatum gültig. Allerdings:

  • Der Name im Dokument stimmt nicht mehr mit dem aktuellen Namen überein
  • Bei Reisen kann das zu Problemen führen (Name ≠ Ticketname)
  • Bei Behördengängen kann ein veralteter Ausweis Fragen aufwerfen

Empfehlung: Neue Ausweisdokumente zeitnah beantragen, spätestens vor der nächsten geplanten Reise.

Passfoto nach Namensänderung: ICAO-Format und BSI PointID

Ein neuer Ausweis erfordert immer ein neues biometrisches Foto. Die Anforderungen sind identisch mit der regulären Passbeantragung:

  • Format: 35 × 45 mm, ICAO-konform
  • Hintergrund: einheitlich weiß
  • Gesichtsausdruck: neutral
  • Brille: nicht zulässig
  • BSI PointID: gilt für Reisepass und Personalausweis

Das Foto wird in der Regel direkt am Bürgeramt aufgenommen oder von einem anerkannten Fotografen mit PointID-Zertifizierung bereitgestellt. Online-erstellte Fotos sind für Reisepass und Personalausweis nicht zulässig.

Führerschein: Namensänderung ist freiwillig

Anders als bei Reisepass und Personalausweis ist die Namensänderung beim Führerschein nicht verpflichtend. Der alte Führerschein mit dem früheren Namen bleibt gültig. Eine freiwillige Änderung ist jedoch möglich und kann sinnvoll sein, um alle Dokumente auf denselben Namen zu haben.

Wird der Führerschein freiwillig auf den neuen Namen umgeschrieben, wird auch ein neues Lichtbild benötigt. Für den deutschen Führerschein gilt kein BSI PointID — ein online erstelltes ICAO-konformes Foto ist zulässig.

Übersicht: Welche Dokumente müssen nach einer Namensänderung geändert werden?

| Dokument | Pflicht? | BSI PointID? | Online-Foto erlaubt? | |---|---|---|---| | Personalausweis | Ja | Ja | Nein | | Reisepass | Ja | Ja | Nein | | Führerschein | Nein (freiwillig) | Nein | Ja | | Krankenversicherungskarte | Ja (automatisch) | — | — | | Bankkonto / Kreditkarte | Ja | — | — |

Weitere Institutionen (Arbeitgeber, Vermieter, Versicherungen) sollten ebenfalls über die Namensänderung informiert werden.

Für den Führerschein: ICAO-Foto online erstellen

Falls du deinen Führerschein auf den neuen Namen umschreiben lässt, kannst du ein online erstelltes ICAO-konformes Foto verwenden — BSI PointID gilt nicht für den Führerschein.

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Häufige Fragen

Muss ich nach einer Heirat neue Ausweisdokumente beantragen?

Ja — wenn sich durch die Heirat der Name ändert, müssen Personalausweis und Reisepass neu beantragt werden. Der alte Ausweis bleibt technisch gültig, aber der Name stimmt nicht mehr mit dem aktuellen Namen überein.

Wie lange ist der alte Ausweis nach einer Namensänderung noch gültig?

Der alte Ausweis bleibt bis zu seinem Ablaufdatum technisch gültig. Für Reisen kann der abweichende Name jedoch zu Problemen führen. Neue Dokumente sollten zeitnah beantragt werden.

Brauche ich nach einer Namensänderung ein neues Passfoto?

Ja — ein neuer Ausweis erfordert immer ein neues biometrisches Foto. Für Reisepass und Personalausweis gilt BSI PointID: Das Foto muss vom zertifizierten Gerät am Bürgeramt oder einem anerkannten Fotografen stammen.

Muss ich nach einer Namensänderung auch den Führerschein ändern?

Nein — der Führerschein muss nicht zwingend geändert werden. Der alte Führerschein bleibt mit dem früheren Namen gültig. Eine freiwillige Änderung ist möglich.

Was ist der Ablauf nach einer Heirat mit Namensänderung?

Das Standesamt stellt die Heiratsurkunde aus. Mit dieser Urkunde geht man zum Bürgeramt und beantragt neue Ausweisdokumente. Für das Foto gilt BSI PointID — das Foto wird am Bürgeramt oder beim Fotografen aufgenommen.

Wie wichtig ist es, dass der Name im Pass mit dem Ticketnamen übereinstimmt?

Sehr wichtig — bei Flugreisen muss der Name im Reisepass mit dem Namen auf dem Ticket übereinstimmen. Mit einem alten Pass auf den früheren Namen kann es beim Check-in zu Problemen kommen.


Angaben ohne Gewähr — bitte prüfe die aktuellen Anforderungen beim zuständigen Bürgeramt oder Standesamt. Zuletzt aktualisiert: Mai 2026.


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