29. Mai 2026 · Tipps & Praxis
Haare, Bart & Schmuck beim Passfoto – Was ist erlaubt? 2026
Was darf man beim Passfoto tragen und was nicht? Die ICAO-Regeln zu Haaren, Bart, Kopfbedeckung, Schmuck, Piercings und Make-up erklärt — mit klaren Ja- und Nein-Antworten.
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Haare: Was ist erlaubt?
Für Haare gibt es keine Anforderung an Länge, Stil oder Farbe — solange das Gesicht vollständig sichtbar bleibt. Im Einzelnen:
- Haare dürfen Gesicht und Augen nicht verdecken. Lange Pony-Haare über den Augen führen zur Ablehnung — die Augen müssen vollständig sichtbar sein.
- Haarfarbe: Natürliche Haarfarben (auch gefärbt, z. B. aus dem Drogeriemarkt) sind vollständig erlaubt. Ungewöhnliche Haarfarben wie Pink oder Blau sind technisch nicht verboten, sollten aber das alltägliche Erscheinungsbild widerspiegeln.
- Frisur: Beliebig — ob lang, kurz, geflochten oder offen. Das Gesicht muss frontal sichtbar sein.
- Haaraccessoires: Kleine, dezente Haaraccessoires (Haarspangen, schmale Stirnbänder) sind in der Regel kein Problem, solange sie das Gesicht nicht verdecken.
Was ist bei den Haaren verboten?
- Haare, die die Augen oder Augenbrauen verdecken.
- Modehüte, Mützen und Basecaps — diese sind komplett verboten.
- Ungewöhnlicher Haarschmuck, der den Kopf bedeckt (z. B. breite Haarbänder, die wie eine Mütze wirken).
Kopfbedeckungen: Ausnahmen für religiöse Gründe
Religiöse Kopfbedeckungen — Hijab, Turban, Kipa, Gebetsschleier — sind im Passfoto erlaubt, wenn das gesamte Gesicht vollständig sichtbar ist. Das bedeutet: Stirn, Wangen, Kinn und beide Ohren (oder zumindest die Wangen bis zu den Ohren) müssen erkennbar sein.
Ein Niqab, der auch Nase und Mund bedeckt, ist nicht für biometrische Passfotos zulässig, da das Gesicht nicht vollständig sichtbar ist.
Bart: Erlaubt mit Einschränkungen
Ein gepflegter Bart ist in biometrischen Passfotos vollständig erlaubt. Der Bart sollte:
- dem natürlichen alltäglichen Erscheinungsbild entsprechen,
- das untere Gesicht nicht wesentlich verdecken (Kinnlinie und Mundpartie sollten erkennbar sein),
- natürlich wirken — kein Kostümbart oder bewusst ungewöhnlich gestalteter Bart.
Ein dichter Vollbart, der das gesamte untere Gesicht bedeckt, ist akzeptabel, wenn er dem alltäglichen Erscheinungsbild entspricht. Ein übertrieben langer oder bewusst verkleidender Bart kann zur Ablehnung führen.
Was ist beim Bart verboten?
- Kostümbärte (angebrachte Theaterbärte).
- Ein Bart, der Teile des Gesichts oder die Augen verdeckt.
- Ein Bart, der das alltägliche Erscheinungsbild nicht widerspiegelt (z. B. für das Foto angebracht).
Schmuck: Dezent ist in Ordnung
ICAO schreibt kein generelles Schmuckverbot vor. Kleiner, dezenter Schmuck ist in Passfotos in der Regel erlaubt:
- Ohrringe: Kleine Ohrstecker oder dezente Creolen sind in Ordnung.
- Halskette: Eine dünne Halskette ist in der Regel kein Problem.
- Ringe: Nicht sichtbar oder am Rand — kein Problem.
Was ist beim Schmuck verboten?
- Großer, gesichtsbedeckender Schmuck — z. B. breite Schläfenschmuckstücke, die die Gesichtskontur verdecken.
- Schmuck, der Gesichtsmerkmale überlagert und die biometrische Auswertung beeinträchtigt.
- Nasenringe oder Lippenpiercing in sehr großem Format, die die Mund- oder Nasenpartie verdecken.
Piercings: Sichtbar, aber nicht verdeckend
Piercings sind in Passfotos erlaubt, solange sie das Gesicht nicht verdecken:
- Nasen-Piercing (kleiner Stecker): In der Regel akzeptiert.
- Augenbrauen-Piercing (kleiner Stab): In der Regel akzeptiert.
- Lippen-Piercing: Kleiner Stecker akzeptiert; große Ringe oder Expander, die den Mund verdecken, nicht.
Großflächige Gesichtsschmuckstücke oder Septum-Ringe in sehr auffälliger Größe können von Behörden abgelehnt werden, wenn sie die Gesichtsgeometrie für Erkennungsalgorithmen beeinträchtigen.
Make-up: Natürlich ist erlaubt
Natürliches, alltägliches Make-up ist in Passfotos vollständig erlaubt:
- Foundation, Puder, Rouge, Concealer, dezenter Lippenstift — alles in Ordnung.
- Schweres Bühnen-Make-up, das das Gesicht stark verändert oder Gesichtsmerkmale verdeckt, kann zur Ablehnung führen.
- Farbige Kontaktlinsen, die die natürliche Augenfarbe verändern, sind verboten — sie verfälschen ein biometrisches Merkmal.
- Extreme Farbveränderungen durch Make-up (z. B. komplett weißes Gesicht, dunkle Augenpartien, die das Gesicht unkenntlich machen) sind nicht zulässig.
Das Foto muss dem tatsächlichen alltäglichen Erscheinungsbild entsprechen. Das bedeutet: Make-up ist erlaubt, wenn es dem normalen Alltag entspricht — nicht wenn es für das Foto besonders aufgetragen wurde, um das Erscheinungsbild wesentlich zu verändern.
Schnellübersicht: Erlaubt oder verboten?
| Accessoire | Erlaubt? | Bedingung |
|---|---|---|
| Gefärbte Haare | Ja | Gesicht und Augen müssen sichtbar sein |
| Pony über Augen | Nein | Augen müssen vollständig sichtbar sein |
| Mütze / Hut | Nein | Ausnahme: religiöse Kopfbedeckung |
| Hijab / Turban | Ja | Ganzes Gesicht muss sichtbar sein |
| Gepflegter Bart | Ja | Natürliches Erscheinungsbild, kein Kostümbart |
| Ohrringe (dezent) | Ja | Kein Verbot; Gesicht nicht verdecken |
| Großer Gesichtsschmuck | Nein | Verdeckt Gesichtsmerkmale |
| Kleines Nasen-Piercing | Ja | Muss Gesicht nicht verdecken |
| Natürliches Make-up | Ja | Alltägliches Erscheinungsbild |
| Farbige Kontaktlinsen | Nein | Verfälscht biometrisches Merkmal Augenfarbe |
| Brille | Nein | Weltweit verboten seit 2016/2017 |
Stand: Mai 2026. Prüfe immer die aktuellen Anforderungen bei der zuständigen Behörde.
Häufige Fragen
Darf man einen Bart auf dem Passfoto haben?
Ja. Ein gepflegter, natürlicher Bart ist erlaubt. Der Bart muss dem alltäglichen Erscheinungsbild entsprechen und das untere Gesicht nicht wesentlich verdecken. Kostümbärte sind nicht zulässig.
Ist Schmuck im Passfoto erlaubt?
Kleiner, dezenter Schmuck wie Ohrstecker oder eine dünne Halskette ist erlaubt. Großer gesichtsbedeckender Schmuck, der Gesichtsmerkmale verdeckt, ist verboten.
Ist gefärbtes Haar erlaubt?
Ja. Gefärbte Haare — auch ungewöhnliche Farben — sind nicht verboten. Das Haar darf Augen und Augenbrauen nicht verdecken. Das Foto muss das alltägliche Erscheinungsbild widerspiegeln.
Darf man Piercings auf dem Passfoto sehen?
Ja. Kleine Piercings (Nasen-Stecker, Augenbrauen-Stab) sind in der Regel akzeptiert. Großflächige Schmuckstücke, die Gesichtsmerkmale verdecken, können zur Ablehnung führen.
Ist Make-up erlaubt?
Natürliches, alltägliches Make-up ist erlaubt. Schweres Bühnen-Make-up oder farbige Kontaktlinsen, die das Gesicht wesentlich verändern, sind verboten. Das Foto muss dem tatsächlichen Alltag entsprechen.
Sind Hüte und Mützen erlaubt?
Nein. Modehüte, Mützen und Caps sind verboten. Religiöse Kopfbedeckungen (Hijab, Turban, Kipa) sind erlaubt, wenn das gesamte Gesicht vollständig sichtbar ist.
Prüfe immer die aktuellen Anforderungen bei der zuständigen Behörde. Dieser Artikel gibt den Stand von Mai 2026 wieder.
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