29. Mai 2026 · Tipps & Praxis
Haare, Bart & Schmuck beim Passfoto â Was ist erlaubt? 2026
Was darf man beim Passfoto tragen und was nicht? Die ICAO-Regeln zu Haaren, Bart, Kopfbedeckung, Schmuck, Piercings und Make-up erklĂ€rt â mit klaren Ja- und Nein-Antworten.
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Haare: Was ist erlaubt?
FĂŒr Haare gibt es keine Anforderung an LĂ€nge, Stil oder Farbe â solange das Gesicht vollstĂ€ndig sichtbar bleibt. Im Einzelnen:
- Haare dĂŒrfen Gesicht und Augen nicht verdecken. Lange Pony-Haare ĂŒber den Augen fĂŒhren zur Ablehnung â die Augen mĂŒssen vollstĂ€ndig sichtbar sein.
- Haarfarbe: NatĂŒrliche Haarfarben (auch gefĂ€rbt, z. B. aus dem Drogeriemarkt) sind vollstĂ€ndig erlaubt. Ungewöhnliche Haarfarben wie Pink oder Blau sind technisch nicht verboten, sollten aber das alltĂ€gliche Erscheinungsbild widerspiegeln.
- Frisur: Beliebig â ob lang, kurz, geflochten oder offen. Das Gesicht muss frontal sichtbar sein.
- Haaraccessoires: Kleine, dezente Haaraccessoires (Haarspangen, schmale StirnbÀnder) sind in der Regel kein Problem, solange sie das Gesicht nicht verdecken.
Was ist bei den Haaren verboten?
- Haare, die die Augen oder Augenbrauen verdecken.
- ModehĂŒte, MĂŒtzen und Basecaps â diese sind komplett verboten.
- Ungewöhnlicher Haarschmuck, der den Kopf bedeckt (z. B. breite HaarbĂ€nder, die wie eine MĂŒtze wirken).
Kopfbedeckungen: Ausnahmen fĂŒr religiöse GrĂŒnde
Religiöse Kopfbedeckungen â Hijab, Turban, Kipa, Gebetsschleier â sind im Passfoto erlaubt, wenn das gesamte Gesicht vollstĂ€ndig sichtbar ist. Das bedeutet: Stirn, Wangen, Kinn und beide Ohren (oder zumindest die Wangen bis zu den Ohren) mĂŒssen erkennbar sein.
Ein Niqab, der auch Nase und Mund bedeckt, ist nicht fĂŒr biometrische Passfotos zulĂ€ssig, da das Gesicht nicht vollstĂ€ndig sichtbar ist.
Bart: Erlaubt mit EinschrÀnkungen
Ein gepflegter Bart ist in biometrischen Passfotos vollstÀndig erlaubt. Der Bart sollte:
- dem natĂŒrlichen alltĂ€glichen Erscheinungsbild entsprechen,
- das untere Gesicht nicht wesentlich verdecken (Kinnlinie und Mundpartie sollten erkennbar sein),
- natĂŒrlich wirken â kein KostĂŒmbart oder bewusst ungewöhnlich gestalteter Bart.
Ein dichter Vollbart, der das gesamte untere Gesicht bedeckt, ist akzeptabel, wenn er dem alltĂ€glichen Erscheinungsbild entspricht. Ein ĂŒbertrieben langer oder bewusst verkleidender Bart kann zur Ablehnung fĂŒhren.
Was ist beim Bart verboten?
- KostĂŒmbĂ€rte (angebrachte TheaterbĂ€rte).
- Ein Bart, der Teile des Gesichts oder die Augen verdeckt.
- Ein Bart, der das alltĂ€gliche Erscheinungsbild nicht widerspiegelt (z. B. fĂŒr das Foto angebracht).
Schmuck: Dezent ist in Ordnung
ICAO schreibt kein generelles Schmuckverbot vor. Kleiner, dezenter Schmuck ist in Passfotos in der Regel erlaubt:
- Ohrringe: Kleine Ohrstecker oder dezente Creolen sind in Ordnung.
- Halskette: Eine dĂŒnne Halskette ist in der Regel kein Problem.
- Ringe: Nicht sichtbar oder am Rand â kein Problem.
Was ist beim Schmuck verboten?
- GroĂer, gesichtsbedeckender Schmuck â z. B. breite SchlĂ€fenschmuckstĂŒcke, die die Gesichtskontur verdecken.
- Schmuck, der Gesichtsmerkmale ĂŒberlagert und die biometrische Auswertung beeintrĂ€chtigt.
- Nasenringe oder Lippenpiercing in sehr groĂem Format, die die Mund- oder Nasenpartie verdecken.
Piercings: Sichtbar, aber nicht verdeckend
Piercings sind in Passfotos erlaubt, solange sie das Gesicht nicht verdecken:
- Nasen-Piercing (kleiner Stecker): In der Regel akzeptiert.
- Augenbrauen-Piercing (kleiner Stab): In der Regel akzeptiert.
- Lippen-Piercing: Kleiner Stecker akzeptiert; groĂe Ringe oder Expander, die den Mund verdecken, nicht.
GroĂflĂ€chige GesichtsschmuckstĂŒcke oder Septum-Ringe in sehr auffĂ€lliger GröĂe können von Behörden abgelehnt werden, wenn sie die Gesichtsgeometrie fĂŒr Erkennungsalgorithmen beeintrĂ€chtigen.
Make-up: NatĂŒrlich ist erlaubt
NatĂŒrliches, alltĂ€gliches Make-up ist in Passfotos vollstĂ€ndig erlaubt:
- Foundation, Puder, Rouge, Concealer, dezenter Lippenstift â alles in Ordnung.
- Schweres BĂŒhnen-Make-up, das das Gesicht stark verĂ€ndert oder Gesichtsmerkmale verdeckt, kann zur Ablehnung fĂŒhren.
- Farbige Kontaktlinsen, die die natĂŒrliche Augenfarbe verĂ€ndern, sind verboten â sie verfĂ€lschen ein biometrisches Merkmal.
- Extreme FarbverĂ€nderungen durch Make-up (z. B. komplett weiĂes Gesicht, dunkle Augenpartien, die das Gesicht unkenntlich machen) sind nicht zulĂ€ssig.
Das Foto muss dem tatsĂ€chlichen alltĂ€glichen Erscheinungsbild entsprechen. Das bedeutet: Make-up ist erlaubt, wenn es dem normalen Alltag entspricht â nicht wenn es fĂŒr das Foto besonders aufgetragen wurde, um das Erscheinungsbild wesentlich zu verĂ€ndern.
SchnellĂŒbersicht: Erlaubt oder verboten?
| Accessoire | Erlaubt? | Bedingung |
|---|---|---|
| GefĂ€rbte Haare | Ja | Gesicht und Augen mĂŒssen sichtbar sein |
| Pony ĂŒber Augen | Nein | Augen mĂŒssen vollstĂ€ndig sichtbar sein |
| MĂŒtze / Hut | Nein | Ausnahme: religiöse Kopfbedeckung |
| Hijab / Turban | Ja | Ganzes Gesicht muss sichtbar sein |
| Gepflegter Bart | Ja | NatĂŒrliches Erscheinungsbild, kein KostĂŒmbart |
| Ohrringe (dezent) | Ja | Kein Verbot; Gesicht nicht verdecken |
| GroĂer Gesichtsschmuck | Nein | Verdeckt Gesichtsmerkmale |
| Kleines Nasen-Piercing | Ja | Muss Gesicht nicht verdecken |
| NatĂŒrliches Make-up | Ja | AlltĂ€gliches Erscheinungsbild |
| Farbige Kontaktlinsen | Nein | VerfÀlscht biometrisches Merkmal Augenfarbe |
| Brille | Nein | Weltweit verboten seit 2016/2017 |
Stand: Mai 2026. PrĂŒfe immer die aktuellen Anforderungen bei der zustĂ€ndigen Behörde.
HĂ€ufige Fragen
Darf man einen Bart auf dem Passfoto haben?
Ja. Ein gepflegter, natĂŒrlicher Bart ist erlaubt. Der Bart muss dem alltĂ€glichen Erscheinungsbild entsprechen und das untere Gesicht nicht wesentlich verdecken. KostĂŒmbĂ€rte sind nicht zulĂ€ssig.
Ist Schmuck im Passfoto erlaubt?
Kleiner, dezenter Schmuck wie Ohrstecker oder eine dĂŒnne Halskette ist erlaubt. GroĂer gesichtsbedeckender Schmuck, der Gesichtsmerkmale verdeckt, ist verboten.
Ist gefÀrbtes Haar erlaubt?
Ja. GefĂ€rbte Haare â auch ungewöhnliche Farben â sind nicht verboten. Das Haar darf Augen und Augenbrauen nicht verdecken. Das Foto muss das alltĂ€gliche Erscheinungsbild widerspiegeln.
Darf man Piercings auf dem Passfoto sehen?
Ja. Kleine Piercings (Nasen-Stecker, Augenbrauen-Stab) sind in der Regel akzeptiert. GroĂflĂ€chige SchmuckstĂŒcke, die Gesichtsmerkmale verdecken, können zur Ablehnung fĂŒhren.
Ist Make-up erlaubt?
NatĂŒrliches, alltĂ€gliches Make-up ist erlaubt. Schweres BĂŒhnen-Make-up oder farbige Kontaktlinsen, die das Gesicht wesentlich verĂ€ndern, sind verboten. Das Foto muss dem tatsĂ€chlichen Alltag entsprechen.
Sind HĂŒte und MĂŒtzen erlaubt?
Nein. ModehĂŒte, MĂŒtzen und Caps sind verboten. Religiöse Kopfbedeckungen (Hijab, Turban, Kipa) sind erlaubt, wenn das gesamte Gesicht vollstĂ€ndig sichtbar ist.
PrĂŒfe immer die aktuellen Anforderungen bei der zustĂ€ndigen Behörde. Dieser Artikel gibt den Stand von Mai 2026 wieder.
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