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28. Mai 2026 · Deutschland – BSI & Online-Recht

Passfoto für mehrere Dokumente gleichzeitig 2026 – Was stimmt überein?

In Deutschland gibt es viele Dokumente, die ein Passfoto erfordern. Format und Aufnahmeregelungen sind jedoch nicht für alle gleich. Dieser Artikel klärt, welche Dokumente dieselbe Aufnahme nutzen können – und wo die BSI-PointID-Pflicht einen Strich durch die Rechnung macht.

Das Wichtigste in Kürze: Fast alle deutschen Dokumente verwenden das Format 35×45 mm. Entscheidend ist die Aufnahmeregel: BSI PointID gilt für Reisepass, Personalausweis und Aufenthaltstitel (Foto am Automaten im Bürgeramt / bei der Behörde). Für Führerschein, Visum und ausländische Pässe ist ein Online-Foto zulässig.

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Übersicht: Deutsche Dokumente und ihre Foto-Regeln

DokumentFormatBSI PointIDOnline-Foto erlaubt?
Reisepass35 × 45 mmJaNein
Personalausweis35 × 45 mmJaNein
Aufenthaltstitel35 × 45 mmJaNein
EU-Führerschein35 × 45 mmNeinJa
Schengen-Visum35 × 45 mmNeinJa
Kinderreisepass35 × 45 mmNeinJa

Prüfe immer die aktuellen Anforderungen bei der zuständigen Behörde.

Reisepass + Personalausweis: Gleiches Format, gleiche PointID-Pflicht

Reisepass und Personalausweis haben dasselbe Format (35×45 mm) und unterliegen beide der BSI-PointID-Pflicht. Das bedeutet: Das Foto wird in beiden Fällen direkt am Automaten im Bürgeramt aufgenommen. Es ist technisch möglich, beide Dokumente in einem Termin beim Bürgeramt zu beantragen – das Foto wird dann einmal aufgenommen und für beide Anträge verwendet.

Reisepass + Führerschein: Gleicher Format, unterschiedliche Aufnahmeregel

Der EU-Führerschein hat dasselbe Format (35×45 mm) wie der Reisepass. Der entscheidende Unterschied: Für den Führerschein gilt keine BSI-PointID-Pflicht. Ein Online-Foto ist für den Führerschein vollständig zulässig.

Ein und dasselbe Foto für Reisepass und Führerschein zu verwenden, ist praktisch schwierig: Das Bürgeramt gibt in der Regel keine digitalen Rohdateien aus der PointID-Aufnahme heraus. Für den Führerschein empfiehlt es sich daher, eine separate Online-Sitzung zu nutzen.

Aufenthaltstitel: BSI PointID gilt auch hier

Der deutsche Aufenthaltstitel (Niederlassungserlaubnis, Blaue Karte EU etc.) ist ein biometrisches Dokument, für das die BSI-PointID-Pflicht gilt. Das Foto wird bei der Ausländerbehörde aufgenommen. Ein Online-Foto ist für den Aufenthaltstitel nicht zulässig.

Schengen-Visum: Online-Foto erlaubt

Für das Schengen-Visum gilt keine PointID-Pflicht. Das Foto (35×45 mm, ICAO-konform) kann mit einem Online-Dienst wie ID Wizard erstellt und ausgedruckt der Botschaft oder dem Konsulat eingereicht werden.

Das Konsistenzprinzip: Ein Foto für mehrere Dokumente

Wer für mehrere Dokumente, bei denen ein Online-Foto zulässig ist, eine einzige Sitzung nutzt, profitiert vom Konsistenzprinzip: Alle Dokumente zeigen dasselbe Erscheinungsbild. Das erleichtert Grenzkontrollen, bei denen mehrere Dokumente gleichzeitig vorgelegt werden – z. B. Führerschein und Reisepass oder Aufenthaltstitel und ausländischer Pass.

Wie viele Ausdrucke oder Dateien?

Empfehlung: Speichern Sie die digitale Datei sicher und bestellen Sie 4–6 Ausdrucke. Über einen Zeitraum von 10 Jahren (die übliche Gültigkeitsdauer von Reisepass und Personalausweis) benötigen Sie das Foto möglicherweise mehrfach:

  • Schengen-Visum (mehrfach, pro Reiseland neu)
  • Führerschein-Erneuerung oder Ersatz
  • Anträge bei ausländischen Behörden
  • Behördliche Antragsformulare (z. B. Bafög, Waffenschein etc.)

Häufige Fragen

Kann ich dasselbe Foto für Reisepass und Personalausweis verwenden?

Das Format ist identisch. Beide unterliegen jedoch der BSI-PointID-Pflicht – das Foto wird am Automaten im Bürgeramt aufgenommen. Wenn Sie beide Dokumente gleichzeitig beim Bürgeramt beantragen, können beide denselben PointID-Scan verwenden.

Gilt dasselbe Foto für Führerschein und Reisepass?

Format ja (beide 35×45 mm). Die Aufnahmeregel unterscheidet sich: Für den Führerschein ist ein Online-Foto erlaubt; für den Reisepass nicht. Das Foto aus einer ID-Wizard-Sitzung eignet sich für den Führerschein, aber nicht für den Reisepass.

Kann ich das Foto auch für den Aufenthaltstitel verwenden?

Nein – für den deutschen Aufenthaltstitel gilt ebenfalls BSI PointID. Das Foto wird bei der Ausländerbehörde aufgenommen. Für das Visum hingegen ist ein Online-Foto zulässig.

Wie viele Ausdrucke sollte ich bestellen?

4–6 Ausdrucke sind eine solide Grundlage. Außerdem empfiehlt es sich, die digitale Datei zu speichern, damit bei zukünftigen Anträgen kein neues Foto nötig ist – sofern das Erscheinungsbild noch erkennbar übereinstimmt.


Prüfe immer die aktuellen Anforderungen bei der zuständigen Behörde. Dieser Artikel gibt den Stand von Mai 2026 wieder.

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