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29. Mai 2026 · Tipps & Praxis

Passfoto mit Kopftuch, Hijab & religiöser Bedeckung – Was ist erlaubt?

Ob Hijab, Turban, Kippa oder Nonnengewand — religiöse Kopfbedeckungen sind im Passfoto grundsätzlich erlaubt. Die entscheidende Bedingung: Das gesamte Gesicht von der Stirn bis zum Kinn muss vollständig und ohne Schatten sichtbar sein. Dieser Artikel erklärt die ICAO-Regeln und die Behördenpraxis in Deutschland.

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Die ICAO-Grundregel: Gesicht vollständig sichtbar

Die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) gibt in ihrem Dokument ICAO Doc 9303 den weltweiten Standard für biometrische Passfotos vor. Für Kopfbedeckungen gilt:

Kopfbedeckungen sind grundsätzlich verboten — mit einer ausdrücklichen Ausnahme für religiöse oder medizinische Gründe.

Diese Ausnahme bedeutet jedoch nicht, dass jede Form der Bedeckung zulässig ist. Die Kernanforderung bleibt bestehen: Das Gesicht muss vollständig und klar erkennbar sein. Im Einzelnen bedeutet das:

  • Die gesamte Stirn von den Augenbrauen bis zum Haaransatz muss sichtbar sein
  • Beide Wangen müssen vollständig sichtbar sein
  • Nase, Mund und Kinn müssen frei sichtbar sein
  • Der Stoff der Bedeckung darf keine Schatten auf Gesicht oder Augen werfen
⚠️

Wichtig: Die Sichtbarkeit des gesamten Gesichts (Stirn bis Kinn) ist Pflicht — auch bei religiöser Bedeckung. Schleier, die Nase, Mund oder Wangen verdecken, sind für biometrische Passfotos nicht zulässig.

Welche religiösen Bedeckungen sind erlaubt?

| Bedeckung | Religion/Tradition | Im Passfoto erlaubt? | Bedingung | |---|---|---|---| | Hijab (Kopftuch) | Islam | ✅ Ja | Gesicht vollständig sichtbar | | Turban | Sikhismus, Islam | ✅ Ja | Gesicht vollständig sichtbar | | Kippa | Judentum | ✅ Ja | Gesicht vollständig sichtbar | | Nonnengewand / Haube | Christentum | ✅ Ja | Gesicht vollständig sichtbar | | Tichel / Sheitel | Judentum | ✅ Ja | Gesicht vollständig sichtbar | | Niqab (Gesichtsschleier) | Islam | ❌ Nein | Gesicht nicht vollständig sichtbar | | Burka | Islam | ❌ Nein | Gesicht nicht vollständig sichtbar | | Mütze, Hut, Baseballcap | Keine religiösen Gründe | ❌ Nein | Nur religiöse Ausnahme gilt | | Badekappe, Haarnetz | Keine religiösen Gründe | ❌ Nein | Nur religiöse Ausnahme gilt |

Behördenpraxis in Deutschland

In Deutschland ist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) für die technischen Standards bei Reisepass und Personalausweis zuständig. Die BSI-PointID-Anforderungen setzen die ICAO-Normen in nationales Recht um — einschließlich der Ausnahme für religiöse Kopfbedeckungen.

Das bedeutet konkret für den deutschen Behördenweg:

  • Einwohnermeldeamt / Bürgeramt: Das Personal ist verpflichtet, Passfotos mit Hijab, Turban oder Kippa zu akzeptieren, wenn das Gesicht vollständig sichtbar ist.
  • Passamt: Gleiches gilt für den Antrag auf Reisepass oder Personalausweis.
  • Ablehnung ohne Grund: Eine Ablehnung allein aufgrund der religiösen Bedeckung wäre rechtswidrig. Wer zu Unrecht abgewiesen wird, kann auf die ICAO-Ausnahme hinweisen.

Was gilt für die BSI PointID-Pflicht?

Seit Mai 2025 gilt für Reisepass und Personalausweis in Deutschland die BSI PointID-Pflicht: Das Foto muss mit einem zertifizierten Aufnahmegerät am Bürgeramt erstellt werden. Diese Regel gilt unabhängig von der Frage der Kopfbedeckung. Das bedeutet:

  • Für Reisepass und Personalausweis: Foto wird am Bürgeramt aufgenommen — die religiöse Bedeckung ist dort zu tragen, das Bürgeramt muss sie akzeptieren.
  • Für Führerschein: Kein BSI PointID — ein online erstelltes Foto mit Kopftuch ist zulässig, wenn das Gesicht vollständig sichtbar ist.
  • Für Visum und Aufenthaltstitel: BSI PointID gilt nicht — ein online erstelltes Foto ist erlaubt.

Tipps für ein gültiges Passfoto mit Kopftuch

Beleuchtung

Diffuses, gleichmäßiges Licht ist besonders wichtig, wenn eine Bedeckung getragen wird. Hartes Seitenlicht erzeugt schnell Schatten auf Wangen oder Augen — das führt zur Ablehnung. Am besten eignet sich weiches Tageslicht von vorne.

Hintergrund

Der Hintergrund muss einheitlich weiß oder sehr hellgrau sein — auch wenn die Bedeckung selbst dunkel ist. Der Kontrast zwischen Gesicht, Bedeckung und Hintergrund sollte klar sein.

Stoff-Ausrichtung

Der Stoff des Kopftuchs sollte so drapiert sein, dass er nicht in das Gesichtsfeld fällt und keine Schatten auf Stirn oder Wangen wirft. Ein leicht nach hinten gezogener Stoff am Haaransatz verbessert die Sichtbarkeit der Stirn.

Kameraposition

Das Gesicht muss gerade zur Kamera ausgerichtet sein — kein Kippen oder Drehen des Kopfes. Bei Turbanen, die nach oben Volumen haben, darauf achten, dass der Kopf im Bildausschnitt vollständig abgebildet ist.

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Häufige Fragen

Darf man mit Hijab ein Passfoto machen?

Ja. Der Hijab ist aus religiösen Gründen im Passfoto erlaubt — vorausgesetzt, das gesamte Gesicht von der Stirn bis zum Kinn einschließlich beider Wangen ist vollständig sichtbar. Der Stoff darf keine Schatten auf das Gesicht werfen.

Ist ein Niqab oder Gesichtsschleier im Passfoto erlaubt?

Nein. Ein Niqab oder anderer Gesichtsschleier, der Nase, Mund oder Wangen verdeckt, ist für biometrische Passfotos nicht zulässig. Die ICAO-Norm verlangt, dass das gesamte Gesicht frei und deutlich erkennbar ist.

Gilt die Ausnahme für religiöse Kopfbedeckungen auch für den deutschen Reisepass?

Ja. Die ICAO-Ausnahme gilt auch für den deutschen Reisepass und Personalausweis. Das Bürgeramt ist verpflichtet, Fotos mit Hijab, Turban oder Kippa zu akzeptieren, sofern das Gesicht vollständig sichtbar ist. Eine Ablehnung allein aufgrund der Bedeckung wäre rechtswidrig.

Was genau muss beim Passfoto mit Hijab sichtbar sein?

Vollständig sichtbar sein müssen: die gesamte Stirn (Augenbrauen bis Haaransatz), beide Wangen, Nase, Mund und Kinn. Die Ohren müssen nicht zwingend sichtbar sein. Der Stoff darf keine Schatten auf Gesicht oder Augen werfen.

Kann ein Passfoto mit Kopftuch abgelehnt werden?

Nur wenn das Gesicht nicht vollständig sichtbar ist oder der Stoff Schatten auf Augen, Nase oder Wangen wirft. Eine Ablehnung allein aufgrund der religiösen Bedeckung ist nicht zulässig. Wer zu Unrecht abgewiesen wird, kann auf ICAO Doc 9303 und die BSI-Richtlinien hinweisen.

Ist ein Turban, eine Kippa oder ein Nonnengewand im Passfoto erlaubt?

Ja. Turban (Sikh-Tradition), Kippa (jüdische Tradition) und Nonnengewand (christliche Ordenstracht) sind aus religiösen Gründen erlaubt. Das Gesicht muss auch hier vollständig von Stirn bis Kinn sichtbar sein. Sportliche oder modische Kopfbedeckungen wie Mütze, Hut oder Kappe sind dagegen verboten.


Angaben ohne Gewähr — bitte prüfe die Anforderungen deiner zuständigen Behörde. Zuletzt aktualisiert: Mai 2026.


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