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29. Mai 2026 · Ausweis & Reisepass
Passfoto fĂŒr VerlĂ€ngerung: Checkliste 2025/2026
Reisepass abgelaufen oder kurz vor dem Ablauf? Diese Schritt-fĂŒr-Schritt-Checkliste fĂŒhrt dich durch den gesamten VerlĂ€ngerungsprozess â mit lĂ€nderspezifischen Hinweisen fĂŒr Deutschland, Ăsterreich und die Schweiz und allem, was du ĂŒber das Passfoto wissen musst.
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Schritt 1: Ablaufdatum prĂŒfen
ĂberprĂŒfe zunĂ€chst, wann dein aktueller Reisepass ablĂ€uft. Das Ablaufdatum steht auf der Datenseite des Reisepasses (Zeile mit âDate of expiry" / âAblaufdatum").
Wichtig â die 6-Monats-Regel: Viele LĂ€nder verlangen bei der Einreise, dass dein Reisepass noch mindestens 6 Monate gĂŒltig ist â unabhĂ€ngig vom geplanten Aufenthaltsdatum. Das gilt u. a. fĂŒr:
- USA, Kanada, Australien
- Die meisten asiatischen und afrikanischen LĂ€nder
- Viele Naher-Osten-Staaten
Selbst wenn dein Pass noch nicht abgelaufen ist, kann ein Pass mit weniger als 6 Monaten RestgĂŒltigkeit zur Einreiseverweigerung fĂŒhren.
Empfehlung: Starte den VerlĂ€ngerungsprozess mindestens 3â6 Monate vor dem geplanten Reiseantritt, um Bearbeitungszeit einzuplanen.
Schritt 2: Unterlagen zusammenstellen
Welche Unterlagen du benötigst, hĂ€ngt vom Land ab. Hier eine Ăbersicht fĂŒr Deutschland, Ăsterreich und die Schweiz:
| Unterlage | Deutschland | Ăsterreich | Schweiz | |---|---|---|---| | Aktueller (abgelaufener) Reisepass | â | â | â | | Personalausweis / Lichtbildausweis | â | â | â | | Biometrisches Passfoto (ICAO, max. 6 Monate alt) | â | â | â | | AusgefĂŒlltes Antragsformular | â | â | â | | Meldebescheinigung | Ggf. | â | â | | Geburtsnachweis (Erstantrag / nach NamensĂ€nderung) | Ggf. | Ggf. | Ggf. | | EinbĂŒrgerungsurkunde (soweit relevant) | Ggf. | Ggf. | Ggf. |
PrĂŒfe die genaue Dokumentenliste auf der Website des zustĂ€ndigen Amts oder BĂŒrgerbĂŒros, da sie sich je nach Gemeinde leicht unterscheiden kann.
Schritt 3: Neues Passfoto erstellen
Das alte Foto aus dem abgelaufenen Pass kann nicht wiederverwendet werden. Bei jeder PassverlÀngerung ist ein frisches Foto erforderlich:
- Das Foto darf nicht Àlter als 6 Monate sein
- Es muss dein aktuelles Aussehen zeigen (Frisur, Brille, sichtbare VerÀnderungen)
- Format: 35Ă45 mm, ICAO-konform
Anforderungen im Ăberblick
| Merkmal | Anforderung | |---|---| | Format | 35Ă45 mm | | Hintergrund | WeiĂ oder sehr hell, einfarbig | | Gesichtsausdruck | Neutral, Mund geschlossen | | Brille | Verboten (DE, AT, CH) | | AktualitĂ€t | Max. 6 Monate | | Farbfoto | Ja |
Hinweis fĂŒr Deutschland (BSI PointID): FĂŒr den deutschen Reisepass und Personalausweis ist offiziell ein biometrisches Foto erforderlich, das von einem zertifizierten Fotobetrieb oder Fotoautomaten (BSI PointID) erstellt wurde. Online-erstellte Fotos eignen sich optimal als Vorbereitung und zur Kontrolle â fĂŒr den endgĂŒltigen Antrag beim Amt empfehlen wir die Einreichung ĂŒber zertifizierte Stellen vor Ort.
Schritt 4: Antragsformular ausfĂŒllen
Deutschland
Das Antragsformular fĂŒr den deutschen Reisepass wird in der Regel beim Passamt / BĂŒrgerbĂŒro ausgefĂŒllt oder kann vorab online ausgefĂŒllt und ausgedruckt werden. Die Bundesdruckerei stellt ein offizielles Formular bereit.
Ăsterreich
In Ăsterreich ist ein Passantrag-Formular beim zustĂ€ndigen Amt (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) erhĂ€ltlich. Einige Gemeinden bieten auch Online-Voranmeldungen an.
Schweiz
In der Schweiz wird der Reisepass bei der Einwohnerkontrolle oder dem KreisbĂŒro der Wohngemeinde beantragt. Der Antrag kann oft online vorausgefĂŒllt werden.
Schritt 5: Antrag einreichen
Persönlicher Termin
In allen drei LĂ€ndern ist ein persönlicher Termin beim zustĂ€ndigen Amt erforderlich. Biometrische Daten (FingerabdrĂŒcke) werden vor Ort erhoben. Eine reine Briefeinsendung ist nicht möglich.
Einreichung per Post / Online (AuslandsantrÀge)
FĂŒr im Ausland lebende Staatsangehörige ĂŒbernimmt die jeweilige Botschaft oder das Generalkonsulat die Antragstellung. Auch dort ist ein persönlicher Termin nötig.
Bearbeitungszeiten im Ăberblick
| Land | Standard | Express | |---|---|---| | Deutschland | Ca. 4â6 Wochen | VorlĂ€ufiger Reisepass: sofort / Express: ca. 3â5 Werktage | | Ăsterreich | Ca. 4â6 Wochen | Express: ca. 1â2 Wochen | | Schweiz | Ca. 3â4 Wochen | Express: ca. 1â2 Wochen |
Hinweis: Bearbeitungszeiten können je nach Nachfrage, Saison und Gemeinde variieren. Vor Reiseantritten in der Hochsaison (Sommer, Schulferien) sind die Wartezeiten oft lÀnger.
LĂ€nderspezifische Besonderheiten
Deutschland: Passamt und BĂŒrgerbĂŒro
In Deutschland ist das zustĂ€ndige BĂŒrgerbĂŒro oder Passamt der Wohnortgemeinde die erste Anlaufstelle. FĂŒr Personen mit Hauptwohnsitz im Ausland ist die Botschaft oder das Generalkonsulat zustĂ€ndig.
Die deutsche Botschaft Berlin bietet fĂŒr Auslandsdeutsche einen Online-Terminservice an. Termine sind oft Wochen im Voraus ausgebucht â frĂŒhzeitig buchen.
Ăsterreich: Bezirkshauptmannschaft und Magistrat
In Ăsterreich ist die Bezirkshauptmannschaft (auĂerhalb von StĂ€dten) oder der Magistrat (in LandeshauptstĂ€dten und Wien) zustĂ€ndig. Wien hat eigene Magistratische BezirksĂ€mter.
Schweiz: Einwohnerkontrolle und KreisbĂŒro
In der Schweiz wird der Reisepass bei der Einwohnerkontrolle oder dem KreisbĂŒro der Wohngemeinde beantragt. ZĂŒrich, Basel und Bern haben eigene PassĂ€mter. Der Schweizer Pass ist eines der sichersten Reisedokumente weltweit und wird von der Bundesdruckerei Orell FĂŒssli hergestellt.
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HĂ€ufige Fragen
Kann ich das alte Passfoto fĂŒr die VerlĂ€ngerung wiederverwenden?
Nein. Bei jeder PassverlÀngerung oder Neuausstellung ist ein aktuelles Passfoto einzureichen. Das Foto darf nicht Àlter als 6 Monate sein und muss dein aktuelles Aussehen zeigen. Das Foto aus dem abgelaufenen Reisepass wird von den Behörden nicht akzeptiert.
Wie frĂŒh sollte ich den Reisepass verlĂ€ngern lassen?
Viele LĂ€nder verlangen, dass der Reisepass bei der Einreise noch mindestens 3 oder 6 Monate gĂŒltig ist (6-Monats-Regel). Beginne mit dem VerlĂ€ngerungsantrag daher mindestens 3â6 Monate vor dem geplanten Reisetermin. Die Standardbearbeitungszeit betrĂ€gt je nach Land 2â6 Wochen.
Wo beantrage ich die PassverlÀngerung in Deutschland?
In Deutschland wird der Reisepass beim zustĂ€ndigen Passamt oder BĂŒrgerbĂŒro (Einwohnermeldeamt) der Wohnortgemeinde beantragt. Ein persönlicher Termin ist erforderlich. FĂŒr Deutsche im Ausland ist die zustĂ€ndige Botschaft oder das Generalkonsulat die Anlaufstelle.
Was ist die 6-Monats-Regel bei der ReisepassgĂŒltigkeit?
Viele ZiellĂ€nder verlangen, dass der Reisepass bei der Einreise noch mindestens 6 Monate ĂŒber das Reisedatum hinaus gĂŒltig ist. Ein Reisepass, der zwar noch nicht abgelaufen, aber kĂŒrzer als 6 Monate gĂŒltig ist, kann zur Einreiseverweigerung fĂŒhren.
Gibt es Express-Bearbeitung fĂŒr die PassverlĂ€ngerung?
Ja. In Deutschland ist ein vorlĂ€ufiger Reisepass (sofortige Ausstellung) oder eine Expressbearbeitung beim Passamt möglich. In Ăsterreich und der Schweiz ist ebenfalls eine beschleunigte Bearbeitung gegen höhere GebĂŒhr verfĂŒgbar. Die genauen Möglichkeiten solltest du direkt beim zustĂ€ndigen Amt erfragen.
Welches Passfoto-Format wird fĂŒr die PassverlĂ€ngerung benötigt?
In Deutschland, Ăsterreich und der Schweiz ist fĂŒr die PassverlĂ€ngerung ein biometrisches Passfoto im ICAO-Format erforderlich: 35Ă45 mm, weiĂer oder sehr heller Hintergrund, neutraler Gesichtsausdruck, keine Brille, nicht Ă€lter als 6 Monate.
Angaben ohne GewĂ€hr â prĂŒfe die aktuellen Anforderungen beim zustĂ€ndigen Amt oder der Botschaft. Zuletzt aktualisiert: Mai 2026.