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29. Mai 2026 · Tipps & Praxis

Passfoto Kleidung und Farbe: Was ist erlaubt?

Beim Passfoto gibt es keine exakt vorgeschriebene Kleidungsordnung — aber einige klare Regeln. Uniformen, Arbeitskleidung mit Logo und sehr helle Töne am weißen Hintergrund sind zu vermeiden. Dieser Artikel erklärt, was erlaubt ist und wie Sie das beste Ergebnis erzielen.

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Was sagt die ICAO zur Kleidung?

Die ICAO (International Civil Aviation Organization) legt in ICAO Doc 9303 die technischen Anforderungen für biometrische Passfotos fest. Zur Kleidung macht die ICAO-Norm keine detaillierten Vorschriften — sie fordert aber, dass die Kleidung „alltäglich" und „nicht ablenkend" sein soll. Was das konkret bedeutet, regeln die nationalen Behörden.

In Deutschland, Österreich und der Schweiz gilt: normale Zivilkleidung, keine Uniformen, kein Logo-Aufdruck, keine Kleidung, die mit dem weißen Hintergrund verschmilzt.

Was ist erlaubt?

| Kleidung / Accessoire | Erlaubt? | Anmerkung | |---|---|---| | Normale Alltagskleidung | ✅ Ja | Freizeitkleidung, Business-Casual | | Dunkle Töne (Schwarz, Dunkelblau, Grau) | ✅ Ja | Empfohlen für optimalen Kontrast | | Mittlere Farbtöne (Blau, Grün, Bordeaux) | ✅ Ja | Gut geeignet | | Weißer Kragen an weißem Hintergrund | ⚠️ Bedingt | Mögliches Verschmelzen mit Hintergrund | | Kleiner Schmuck (Ohrstecker, Kette) | ✅ Ja | Unauffällig halten | | Natürliches Make-up | ✅ Ja | Nicht übertrieben | | Kopftuch / Hijab (religiös) | ✅ Ja | Gesicht vollständig sichtbar |

Was ist nicht erlaubt?

| Kleidung / Accessoire | Erlaubt? | Grund | |---|---|---| | Uniform (Militär, Polizei, Feuerwehr) | ❌ Nein | Nicht erlaubt auf Passfotos | | Arbeitskleidung mit Firmenlogo | ❌ Nein | Nicht erlaubt | | Weiße / sehr helle Kleidung | ⚠️ Nein | Verschmilzt mit weißem Hintergrund | | Brille (jede Art) | ❌ Nein | ICAO-Verbot seit 2015 / BSI PointID | | Sonnenbrille | ❌ Nein | Augen müssen klar sichtbar sein | | Hut / Mütze | ❌ Nein | Kopfbedeckung verboten (Ausnahmen: religiös/medizinisch) | | Extremes Make-up (theatralisch) | ❌ Nein | Verändert erkennbares Erscheinungsbild | | Sehr auffälliger Schmuck (verdeckt Gesicht) | ❌ Nein | Gesicht muss klar sichtbar sein |

Empfohlene Kleidungsfarben

💡

Praktischer Tipp: Vermeiden Sie weiße oder sehr helle Kleidung, da diese mit dem weißen Hintergrund verschmelzen kann. Wählen Sie einen kontrastierenden Ton — dunkelblau, grau oder schwarz heben sich am besten ab und lenken nicht vom Gesicht ab.

Ideale Farben für Passfotos:

  • Dunkelblau — klassisch, zeitlos, guter Kontrast
  • Grau — neutral, professionell
  • Schwarz — starker Kontrast, seriös
  • Bordeaux / Weinrot — gut geeignet
  • Waldgrün / Dunkelgrün — angemessen

Weniger geeignet:

  • Weiß / Cremefarben — zu hell am weißen Hintergrund
  • Hellgelb / Hellbeige — zu ähnlich zum Hintergrund
  • Neonfarben — lenken ab und können die Belichtung stören

Brille: Seit 2015 verboten

Seit dem ICAO-Update 2015 und der deutschen BSI-PointID-Anforderung sind Brillen aller Art auf Passfotos nicht erlaubt — weder Alltagsbrille, Lesebrille noch Sonnenbrille. Der Grund: Brillen können Reflexionen, Verzerrungen oder Schatten erzeugen, die die biometrische Gesichtserkennung beeinträchtigen.

Transparente Kontaktlinsen sind erlaubt. Farbige Kontaktlinsen sind nur erlaubt, wenn Sie diese im Alltag tragen.

Kopfbedeckung: Nur religiöse und medizinische Ausnahmen

Kopfbedeckungen — Mützen, Hüte, Kappen — sind auf Passfotos grundsätzlich nicht erlaubt. Ausnahmen gelten ausschließlich für:

  • Religiöse Gründe: Kopftuch (Hijab), Turban (Sikh), Kippa (jüdisch), Niqab (eingeschränkt — Gesicht muss vollständig sichtbar sein)
  • Medizinische Gründe: z. B. Kopfbedeckung nach Chemotherapie oder Operation

In allen Ausnahmefällen gilt: Das gesamte Gesicht muss von Stirn bis Kinn vollständig sichtbar sein.

Schmuck: Erlaubt, aber unauffällig

Kleiner Schmuck — Ohrstecker, schlichte Kette, Ring — ist erlaubt. Auffälliger oder übermäßiger Schmuck, der das Gesicht verdeckt oder stark ablenkt, sollte vermieden werden. Das Gesicht muss das zentrale Element des Fotos bleiben.

Make-up: Natürlich und alltäglich

Natürliches Make-up ist bei Passfotos erlaubt und wird in der Praxis allgemein akzeptiert. Nicht erlaubt ist Make-up, das das Erscheinungsbild stark verändert oder dem Gesicht ein unnatürliches Aussehen verleiht:

  • Extremes Contouring, das die Gesichtsform wesentlich verändert
  • Sehr auffällige Lippenstiftfarben in Verbindung mit veränderter Gesichtswirkung
  • Theaterschminke oder Kostüm-Make-up
  • Körperbemalungen im Gesicht

Das Foto muss das alltägliche, erkennbare Erscheinungsbild der Person zeigen.

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Häufige Fragen

Welche Kleidung ist für ein Passfoto am besten geeignet?

Am besten geeignet sind normale Alltagskleidung in dunklen oder mittleren Farben — zum Beispiel dunkelblau, grau oder schwarz. Diese Töne heben sich gut vom weißen Hintergrund ab und lenken nicht vom Gesicht ab.

Darf ich ein weißes T-Shirt auf dem Passfoto tragen?

Weiße und sehr helle Kleidung sollte vermieden werden, da sie am weißen Passfoto-Hintergrund optisch verschwimmen kann. Die Kleidung darf nicht mit dem Hintergrund verschmelzen. Wählen Sie lieber einen kontrastierenden Ton wie Grau, Blau oder Schwarz.

Darf ich eine Uniform auf dem Passfoto tragen?

Nein. Uniformen — egal ob militärisch, polizeilich oder beruflich — sind auf Passfotos nicht erlaubt. Das gilt auch für Arbeitskleidung mit sichtbarem Firmenlogo oder Abzeichen. Zivile, alltägliche Kleidung ist vorgeschrieben.

Ist Schmuck auf dem Passfoto erlaubt?

Kleiner, unauffälliger Schmuck ist erlaubt — etwa Ohrstecker oder eine schlichte Kette. Auffälliger oder übermäßiger Schmuck, der das Gesicht verdeckt oder ablenkt, sollte vermieden werden. Brillen und Sonnenbrillen sind verboten.

Darf ich Make-up auf dem Passfoto tragen?

Ja, natürliches Make-up ist erlaubt. Make-up darf das Erscheinungsbild nicht stark verändern — kein extremes Contouring, keine unnatürlichen Farben, keine theatralische Schminke. Das Foto muss das alltägliche Aussehen zeigen.

Darf ich auf dem Passfoto eine Kopfbedeckung tragen?

Kopfbedeckungen sind grundsätzlich verboten. Ausnahmen gelten nur bei religiösen Gründen (Kopftuch, Hijab, Turban, Kippa) oder medizinischen Gründen (z. B. Chemotherapie). In allen Fällen muss das gesamte Gesicht vollständig sichtbar sein.


Angaben ohne Gewähr — bitte prüfe die Anforderungen deiner zuständigen Behörde. Zuletzt aktualisiert: Mai 2026.


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